Energie, Umwelt & Verkehr

ÖPNV-Strategie 2030 für mehr und besseren Nahverkehr

Bis 2040 soll Baden-Württemberg klimaneutral werden. Um dieses Ziel zu erreichen, soll die Zahl der Fahrgäste im ÖPNV bis 2030 verdoppelt werden. Dies erfordert einen massiven Ausbau des Nahverkehrsangebots. Das Kabinett hat nun einen Strategieentwurf beschlossen.

Baden-Württemberg soll bis 2040 klimaneutral werden. Ein wichtiger Baustein dafür ist die Verdopplung der Fahrgastzahlen im ÖPNV bis 2030. „Baden-Württemberg engagiert sich für den Klimaschutz. Wir wollen das führende Klimaschutzland werden. Wir wollen zeigen, was möglich ist und Maßstäbe setzen. in dem Klimaschutzgesetz Wir haben ein klares Ziel verankert: Bis 2040 wollen wir in Baden-Württemberg volle Klimaneutralität erreichen. Klimaschutz beinhaltet auch eine neue, nachhaltige Mobilität – auch hier wollen wir Baden-Württemberg zum Vorreiter machen. Dazu müssen wir unter anderem die Nachfrage im öffentlichen Personennahverkehr bis 2030 verdoppeln“, betonte der stellvertretende Ministerpräsident Thomas Strobl. Das Kabinett hatte zuvor die Strategie für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV-Strategie 2030) zur Anhörung freigegeben.

Mehr als 130 Maßnahmen in zehn Handlungsfeldern

Insgesamt umfasst die ÖPNV-Strategie 2030 mehr als 130 Maßnahmen in zehn relevanten Handlungsfeldern des ÖPNV. Zu den zehn Handlungsfeldern zählen: Leistungsangebot, vernetzte Mobilität, Vorrang für den ÖPNV, Infrastruktur, Betrieb sowie Qualität und Fahrzeuge, Tarife und Vertrieb, Kommunikations- und Mobilitätskultur, rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen, Organisation und Strukturen. Damit tritt die ÖPNV-Strategie 2030 in Kraft, die im Januar 2021 vorgestellt wurde Empfehlungen der Zukunftskommission ÖPNV (PDF) An. „Deshalb arbeitet das Land derzeit mit den ÖPNV-Akteuren, zu denen auch die Kommunen gehören, an der ÖPNV-Strategie 2030“, so Strobl weiter.

Mobilitätsgarantie als zentrale Maßnahme

Eine der zentralen Maßnahmen des Strategieentwurfs ist die Gewährleistung der Mobilität im öffentlichen Personennahverkehr. Verkehrsminister Winfried Hermann sagte: „Der umfassende und massive Ausbau des ÖPNV-Angebots durch spürbare Fahrplan- und Frequenzsteigerung ist ein wesentlicher Hebel zur Verdoppelung des ÖPNV. Mit der Mobilitätsgarantie als verlässliches Angebot im ÖPNV von 5 bis 24 Uhr wollen wir den ÖPNV als attraktives Angebot sowohl im städtischen als auch im ländlichen Raum aufwerten und damit einen klaren Anreiz schaffen, vom Auto auf Bus und Bahn umzusteigen. Bis 2026 müssen wir dafür sorgen, dass Busse und Bahnen zuverlässig und nachhaltig genutzt werden können – in städtischen Gebieten mindestens alle 15 Minuten und in ländlichen Gebieten mindestens alle 30 Minuten. „

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In einem ersten Schritt soll die Mobilitätsgarantie bis 2026 innerhalb der Rushhour umgesetzt werden. in dem Koalitionsvertrag Die Landesregierung verpflichtet sich, mit zusätzlichen Landesmitteln zur Finanzierung der ÖPNV-Offensive beizutragen. Auch die Verkehrsminister der Länder forderten die Bundesregierung im Juni 2021 einstimmig auf, jährlich zusätzlich 1,5 Milliarden Euro für den Ausbau des ÖPNV bis 2030 bereitzustellen. „Nur so kann der öffentliche Personennahverkehr als Rückgrat nachhaltiger Mobilität in dem für den Klimaschutz notwendigen Umfang gestärkt werden“, sagt Hermann.

Staat bietet Kommunen Mobilitätspass an

Alle verantwortlichen Akteure müssten sich stärker an der Finanzierung zur Stärkung des ÖPNV beteiligen. Die Landesregierung wird daher auch den Kommunen das Instrument des Mobilitätspasses anbieten. Es soll Gemeinden, Kreisen und Gemeindeverbänden die Möglichkeit bieten, zusätzliche Mittel für den massiven Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs einzuwerben und Anreize zu setzen, um die Straßen in Städten und Gemeinden vom Autoverkehr zu entlasten. Die Einführung des Mobilitätspasses ist eine wichtige Maßnahme im Entwurf der ÖPNV-Strategie 2030. In den nächsten Monaten wird die Umsetzung des Mobilitätspasses und der Mobilitätsgarantie partnerschaftlich mit ausgewählten Landkreisen und Gemeinden als Vorreiterregionen vorbereitet. Zu diesem Zweck wird das Verkehrsministerium bereits im August 2021 einen Antrag über das Kreistag und der Stadttag versendet. Die interessierten Kommunen haben bis Ende Oktober 2021 Zeit, sich beim Verkehrsministerium um die Teilnahme als Vorreiterregion zu bewerben. In den nächsten Wochen haben die Verbände und relevanten Akteure nun Zeit, ihre Stellungnahme zum Entwurf der ÖPNV-Strategie 2030 beim Verkehrsministerium einzureichen. Darüber hinaus finden in den vier Regierungsbezirken Baden-Württembergs Informationsveranstaltungen statt, um den Beteiligten des öffentlichen Personennahverkehrs Gelegenheit für Fragen und Anregungen zum Anhörungsverfahren zu geben. Danach wird der Entwurf mit den Stellungnahmen erneut im Ministerrat diskutiert. Der Umsetzungsprozess soll 2022 beginnen.

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Drei Phasen der ÖPNV-Strategie 2030

In drei Phasen erarbeitet das Verkehrsministerium gemeinsam mit den ÖPNV-Akteuren des Landes die ÖPNV-Strategie 2030 mit dem Ziel, die Verdoppelung der Fahrgastnachfrage bis 2030 maßgeblich zu unterstützen.

  • In einer ersten Phase zwischen Juli und Dezember 2020 hat die Zukunftskommission ÖPNV, bestehend aus 20 Vertretern der zuständigen Behörden, der Städte und Landkreise, der Verkehrsunternehmen, der Verkehrsverbünde, des Fahrgastbeirats, der Gewerkschaften und der Wissenschaft, hat konkrete Teilziele sowie vielfältige und weitreichende Ziele Empfehlungen in zehn relevanten Handlungsfeldern des ÖPNV im Konsens formuliert und über alle Handlungsfelder hinweg aufgelistet insgesamt 130 konkrete Einzelmaßnahmen, die den ÖPNV in Baden- Württemberg bis 2030. Diese wurden im Januar 2021 öffentlich vorgestellt und diskutiert und bildeten das zentrale Rückgrat für die Weiterentwicklung der ÖPNV-Strategie 2030.
  • Die Entwicklung der Strategie befindet sich derzeit in der zweiten Phase. Mit dem Kabinettsbeschluss vom 12. Oktober 2021 beginnt ein umfassender Konsultationsprozess zum Entwurf. Die Mitglieder der Zukunftskommission ÖPNV werden erneut als Fachgremium eingebunden. Darüber hinaus finden im Oktober 2021 Informationsveranstaltungen auf Ebene der vier Regierungsbezirke Baden-Württembergs statt. Es folgt die eigentliche schriftliche Anhörung. Die Strategie wird dann noch einmal überarbeitet und schließlich dem Kabinett zur Entscheidung vorgelegt.
  • In der dritten und letzten Phase des Strategieprozesses beginnt die Umsetzung im Frühjahr 2022 mit einer Kick-Off-Veranstaltung. Darauf aufbauend wird mit den ÖPNV-Akteuren diskutiert, wie die Umsetzung der ÖPNV-Strategie 2030 konkret angegangen und gewährleistet werden kann.

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Inspiriert von Landesregierung BW

Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

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