Bildung & Wissenschaft

Mehr Menschen in Baden-Württemberg wird eine Impfung angeboten

Baden-Württemberg beginnt sofort mit der Impfung aller Personen bis einschließlich 64 Jahre ab der zweiten Priorität der Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Darüber hinaus können Personen geimpft werden, die in Schulen und Kindertagesstätten in direktem Kontakt mit Kindern arbeiten.

Seit dieser Woche sind deutlich mehr Menschen zur Impfung berechtigt und können einen Termin in den Impfzentren des Landes vereinbaren. Baden-Württemberg steigt zum zweite Priorität der Empfehlung der städtischen Impfkommission (STIKO) (dies gilt nicht für die aktuelle 2. Gruppe von Bundesimpfverordnung). Dazu gehören viele Mediziner, Menschen mit geistiger Behinderung und nach Entscheidung der Gesundheitsminister auch das Bildungspersonal in Schulen und Kindertagesstätten. Sie alle werden jetzt mit dem Impfstoff von AstraZeneca versorgt – daher sind nur Personen aus diesen Gruppen zwischen 18 und 64 Jahren für die Impfung berechtigt.

Gesundheitsminister Manne Lucha sagte: „Bildung, Erziehung und Fürsorge bilden die Grundlage für die Zukunft unserer Kinder und unserer Gesellschaft. Schulen und Kindertagesstätten stehen daher bei Eröffnungen nach der Sperrung an erster Stelle. Deshalb habe ich mich bei den Beratungen der Gesundheitsminister am Montag dafür eingesetzt, dass den Lehrern auch die zweite Priorität eingeräumt wird. Meine Kollegen und der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn folgten diesem Beispiel. Wir in Baden-Württemberg gehen auch über die grundlegende Entscheidung der Gesundheitsministerkonferenz hinaus und bieten allen Lehrern die Möglichkeit, sich impfen zu lassen, nicht nur Lehrern an Grund- und Sonderschulen. „“

Minister Lucha informiert Lehrer und Erzieher

Das Ministerium für soziale Angelegenheiten und Integration teilte allen Lehrern des Landes am Dienstag in einem Brief mit, dass sie ab sofort einen Impftermin in einem Impfzentrum buchen können.

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„Wir machen mit unserer Impfkampagne gute Fortschritte. Wir erwarten bis Mitte März rund 450.000 Dosen des Impfstoffs von AstraZenecaDeshalb können wir jetzt schneller als vor einigen Wochen mit der Prio 2-Impfung beginnen “, sagte Minister Lucha.

Die folgenden Personen zwischen 18 und 64 Jahren können seit dem 22. Februar 2021 in Baden-Württemberg zusätzlich zu den vorherigen Personengruppen der Priorität 1 in Stufe 2 der STIKO-Empfehlungen geimpft werden:

  • Menschen mit Down-Syndrom (Trisomie 21)
  • Personen mit hohem oder erhöhtem Expositionsrisiko in medizinischen Einrichtungen, einschließlich:
    • Krankenhaus- und Praxispersonal (einschließlich Zahnarztpraxen), Arzneimittelanbieter (z. B. Physiotherapie, Ergotherapie, Podologie).
    • Personal für Blut- und Plasmaspende mit Patientenkontakt.
    • Abstrichzentren mit Patientenkontakt.
    • Personal des öffentlichen Gesundheitswesens mit Patientenkontakt.
    • Mitarbeiter der Rettungsdienste von Heimnotrufanbietern.
    • Gefängnispersonal und forensische Psychiatrie.
    • Personal in stationärer Suchtbehandlung oder Rehabilitation.
    • Dazu gehören auch Auszubildende und Studenten mit direktem Patientenkontakt.
  • Menschen in Einrichtungen mit Demenz oder geistiger Behinderung
    • Demenz: Grundsätzlich über Impfungen nach Priorität 1 § 2 Corona-Impfverordnung in Pflegeheimen bedeckt.
    • Geistige Behinderung: in speziellen Wohnformen für Behinderte sowie in Werkstätten und Unterstützungszentren für Behinderte, in ambulant betreuten Gemeinschaftsunterkünften für Behinderte.
  • Aktiv in der ambulanten oder stationären Versorgung von Menschen mit Demenz oder geistiger Behinderung
  • Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in Tagesbetreuungseinrichtungen, Vollzeit in Einrichtungen und Kontaktdiensten für das Wohlergehen von Kindern und Jugendlichen sowie als Schullehrer / Angestellte an Schulen mit direktem Kontakt zu Kindern / Schülern und anderen pflegebedürftigen Personen sowie Auszubildenden und arbeiten Studenten, die im Rahmen ihrer Ausbildung in geeigneten Einrichtungen arbeiten. Dazu gehören auch Lehrkräfte in den Bildungs- und Beratungszentren für besondere Bedürfnisse (SBBZ), Schulsozialpädagogen und vergleichbares Personal.
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Das Zertifikat des Arbeitgebers ist ein Nachweis der Berechtigung

Für die Ernennung im Impfzentrum benötigen die Impfberechtigten eine Bescheinigung ihres Arbeitgebers über das Arbeitsverhältnis und die entsprechende Tätigkeit. Dies ist ein Beweis für Ihre Impfberechtigung. Vorlagen dazu finden Sie auf der Website des Sozialministeriums unter FAQs zur Koronaimpfung („Wie beweise ich, dass ich zur berechtigten Gruppe gehöre?“).

Diese Personengruppen können nun ihren individuellen Impftermin in einem für sie günstigen Impfzentrum buchen. Termine werden zentral über die Hotline 116 117 und insbesondere über die zentrale Bundeswebsite vereinbart: Impfterminservice.de.

Wenn Sie Termine über die Online-Plattform vereinbaren, beachten Sie bitte: Lehrer und andere Mitarbeiter in den Bildungseinrichtungen sind noch nicht ausdrücklich als eine Gruppe identifiziert, die Anspruch auf Impfungen hat. Der Staat nutzt hier das föderale System und ist auf die Bundesregierung angewiesen, um die Texte des Buchungssystems zu ändern. Die genannten Gruppen sind berechtigt, mit sofortiger Wirkung einen Termin für die Impfung mit dem AstraZeneca-Impfstoff zu vereinbaren, wenn sie jünger als 65 Jahre sind. Die auf diese Weise gebuchten Daten sind gültig. Die eigentliche Überprüfung der Impfberechtigung erfolgt vor Ort in den Zentren.

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Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

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