Die Frist für Förderanträge im Förderprogramm „Blütengebiete und Biodiversitätspfade“ wurde bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Das Förderprogramm erhält eine für den Staat wichtige Kulturlandschaft, die zum Schutz der Biodiversität beiträgt.
„Das Förderprogramm für Blütengebiete und Biodiversitätspfade genießt eine positive Resonanz von den Gemeinden in unserem Land. Die zuständigen Regionalräte haben bereits zahlreiche vielversprechende Anträge für die Umsetzung von Biodiversitätspfaden erhalten. Aber es gibt noch Raum für Verbesserungen. Wir möchten daher alle Gemeinden des Staates, die an der Umsetzung eines Biodiversitätspfades interessiert sind, ermutigen, ihren Finanzierungsantrag bis zum 30. Juni 2021 einzureichen „, sagte der Minister für ländliche Gebiete und Verbraucherschutz. Peter Hauk. Ziel des Förderprogramms ist es, die für Baden-Württemberg wichtige Kulturlandschaft zu erhalten und zu erhalten und gleichzeitig zum Schutz der biologischen Vielfalt beizutragen. Im Mittelpunkt des Förderprogramms steht auch die aktive, innovative und generationenübergreifende Förderung des Umweltbewusstseins der Bevölkerung.
Gemeinden erhalten 55.000 Euro pro Weg
Durch die Schaffung von Biodiversitätspfaden in den Gemeinden können die Bürger die Biodiversität in ihrer Gemeinde aktiv erleben. Informationstafeln und interaktive Elemente an Stationen entlang eines Biodiversitätspfades erweitern das Wissen über unsere lokale Flora und Fauna und laden Sie zur Teilnahme ein. Begleitende Maßnahmen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt flankieren die Wanderwege. „Gleichzeitig ermöglichen Biodiversitätspfade das Biotopnetzwerk, das Bundesweites Biotopnetzwerk und die Umsetzung der Allgemeiner Spielplan unterstützt werden. Biodiversitätspfade haben daher eine Vielzahl positiver Auswirkungen auf die Stärkung der biologischen Vielfalt “, sagte Minister Hauk.
Für die Biodiversitätspfade sind Mittel in Höhe von 55.000 Euro vorgesehen. Kommunen können sich auch zu einem gemeinsamen Projekt zusammenschließen. Das Förderverfahren richtet sich ausschließlich an Kommunen. Aufgrund der Verlängerung der Antragsfrist können Anträge für Biodiversitätspfade noch bis zum 30. Juni 2021 eingereicht werden. Darüber hinaus können Mittel für die Schaffung von Blütenflächen auch über das Förderprogramm bis zum 30. Juni 2021 beantragt werden.
Biodiversitätspfade
- Biodiversitätspfade müssen mindestens zwei und höchstens acht Kilometer lang sein und mindestens vier und höchstens 16 Stationen mit Anzeige- oder Informationstafeln oder interaktiven Elementen.
- An den Stationen müssen Anzeige- und Informationstafeln oder interaktive Elemente installiert werden, die geeignet sind, fundierte Informationen über einheimische Arten und Lebensräume sowie Möglichkeiten zu deren Erhaltung und Förderung zu vermitteln.
- Biodiversitätspfade müssen auch die Biodiversitätsmaßnahmen erhöhen, wie die Schaffung von mehrjährigem Brachland, die Schaffung von mehrjährigen Blütenflächen und Blumenstreifen auf Ackerland, die umfassende Bewirtschaftung von Grünland und die Schaffung von alten Grasstreifen auf Grünlandflächen oder andere technisch angemessene Maßnahmen, wie z als das Pflanzen von Unkraut – Kanten entlang äußerer oder innerer Waldränder.
- Bei der Planung der Biodiversitätspfade und der Schaffung der dazugehörigen Maßnahmen zur Steigerung der Biodiversität wird die Technischer Plan für das landesweite BiotopnetzBestehende Biotop-Netzwerkpläne sowie der allgemeine Game-Trail-Plan werden berücksichtigt.
- Die einmalige Förderquote für jeden Biodiversitätspfad beträgt 55.000 Euro.
- Pro Stadt und Bezirk ist maximal ein Biodiversitätspfad zu finanzieren.
Blüteflächen
- Die Blütenflächen müssen eine Mindestgröße von 0,5 Hektar (ha) haben. Diese können auch aus nicht zusammenhängenden (Teil-) Blütenflächen mit einer Mindestflächengröße von jeweils 0,1 ha bestehen.
- Folgende Arten von Maßnahmen werden finanziert:
1. Einrichtung mehrjähriger Blütenflächen und Blütenstreifen auf Ackerland unter folgenden technischen Anforderungen:
- Verwendung von lokalem und ortsspezifischem Saatgut,
- Verzicht auf die Nutzung des Gebiets,
- keine Verwendung von Düngemitteln und Pestiziden,
- Mindestlebensdauer fünf Jahre.
2. Umfassende Bewirtschaftung artenreicher Grünlandflächen unter folgenden technischen Anforderungen:
- maximal zweistufiges Mähen mit Entfernung,
- keine Verwendung von Düngemitteln und Pestiziden,
- Mindestlaufzeit fünf Jahre.
3. Entwicklung von artenreichem Grünland mit extensivem Anbau unter folgenden technischen Anforderungen:
- Wertschätzung von artenarmem Grünland durch Nachsaat mit zertifiziertem regionalem Saatgut, regionaler Heudrossel oder durch Übertragung von Stecklingen,
- extensiver Anbau,
- Mindestlaufzeit von fünf Jahren.
4. Pflanzen alter Grasstreifen oder Inseln auf Dauergrünland unter folgenden technischen Anforderungen:
- Etablierung alter Grasstreifen oder Inseln, die länger oder länger alt sind, auf mindestens fünf Prozent und höchstens 20 Prozent der Dauergrünlandfläche
- keine Verwendung von Pestiziden und Düngemitteln,
- Streifen oder Inseln mindestens fünf Meter breit,
- Mindestlebensdauer fünf Jahre.
Förderung der biologischen Vielfalt im Land
Vor dem Hintergrund des alarmierenden Artenrückgangs hat sich die Landesregierung zum Ziel gesetzt, die biologische Vielfalt im Land durch verschiedene Maßnahmen zu fördern. Mit dem Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt und das Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierschutz (FAKT) wichtige Maßnahmen wurden bereits eingeleitet. Mit dem Förderprogramm für Blütengebiete und Biodiversitätspfade sollen nun auch kommunale Gebiete zur Stärkung der Biodiversität und zur Erhaltung unserer Kulturlandschaften genutzt werden. Die zugrunde liegende Verwaltungsvorschrift (VwV finanziert Blumenzonen und Biodiversitätspfade (PDF)) wurde am 28. Oktober 2020 angekündigt.
Ministerium für ländliche Gebiete und Verbraucherschutz: Biodiversität und Landnutzung
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Inspiriert von Landesregierung BW