Mit den Fußgängerkontrollen unterstützt der Staat die Kommunen bei der Förderung des Fußgängerverkehrs vor Ort. Eine Expertenjury wählte die diesjährigen Gewinner des Wettbewerbs aus mehr als 60 antragstellenden Gemeinden aus.
Mit zehn Gemeinden gehen Fußgängerkontrollen in die sechste Runde
Im Sommer forderte das Verkehrsministerium die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg auf, sich für den diesjährigen Wettbewerb um die staatlich finanzierten Fußgängerkontrollen zu bewerben. Eine Expertenjury wählte die Gewinner aus mehr als 60 antragstellenden Gemeinden aus. Asperg, Baden-Baden, Daisendorf, Esslingen, Gundelfingen, Konstanz, Malsch, Mengen, Metzingen und Wernau am Neckar erhielten vom Verkehrsminister die Teilnahmebescheinigungen Winfried Hermann vorgeführt.
Bereiche für den Fußgängerverkehr
Verkehrsminister Hermann sagte: „Die ausgewählten Gemeinden erhalten mit dem Fußgängerkontrollen 2020 ein besonderer Schub. Ich hoffe, dass Sie die aus dem Prozess resultierenden empfohlenen Maßnahmen konsequent umsetzen. Dies schließt auch die Bereitschaft ein, den Raum zugunsten des Fußgängerverkehrs neu zu verteilen. ”Seit diesem Jahr Finanzierung aus dem Gesetz über die Finanzierung des kommunalen Stadtverkehrs (LGVFG) bis zur Entsorgung.
Der Schwerpunkt der Fußgängerkontrollen für 2020 liegt auf „Mehr Platz zum Gehen“. Unter dem Motto nimmt der Wettbewerb eine Grundvoraussetzung des Fußgängerverkehrs auf. Ausreichend dimensionierte Fußgängerzonen motivieren Menschen, glücklich und häufig zu gehen. Mehr Platz für Fußgänger verwandelt Straßenräume in Wohnräume und lädt zum Gedankenaustausch, Verweilen, Spazierengehen und Spielen ein.
Machen Sie Fußwege attraktiver und sicherer
Eine Expertenjury hat die zehn Städte und Gemeinden für die sechste Runde der Fußgängerkontrollen ausgewählt. Für die teilnehmenden Städte und Gemeinden trägt der Staat die Kosten für die Fußgängerkontrollen. Wie in den Vorjahren ist das kommunale Interesse sehr hoch, was einer der Gründe dafür ist, dass die Zahl der teilnehmenden Kommunen von acht auf zehn erhöht wurde.
Während der Fußgängerkontrollen bewerten Bürger sowie Verwaltung und Politik die Situation des Fußgängerverkehrs in ihrer Gemeinde im Rahmen von Workshops und Inspektionen im Dialog. Mit Unterstützung eines Fachbüros erarbeiten sie Vorschläge für Maßnahmen, um das Gehen in Zukunft noch attraktiver und sicherer zu machen. Ziel der Fußgängerkontrollen ist es, das Bewusstsein für den Fußgängerverkehr in Politik und Verwaltung als unabhängige und wichtige Form der Mobilität zu schärfen, konkrete Verbesserungen einzuleiten und Impulse für eine verstärkte Förderung des Fußgängerverkehrs vor Ort zu geben.
Der Fußgänger überprüft
Die Fußgängerkontrollen werden seit 2015 durchgeführt und machen Baden-Württemberg zu einem Pionier auf diesem Gebiet. Ein Fünftel aller Gemeinden in Baden-Württemberg hat bereits die Teilnahme an den Fußgängerkontrollen beantragt. In einer Bewertung der ersten beiden Runden 2015 und 2016 bestätigten die damals teilnehmenden Gemeinden, dass die Fußgängerkontrollen wirksam sind. In den Gemeinden wurden konkrete Maßnahmen eingeleitet, die von der Verbesserung der Oberfläche des Bürgersteigs bis zur Bereitstellung eines Budgets für die Umsetzung eines Fußgängerkonzepts reichten.
Eine Jury aus Vertretern der Stadt- und Stadtrat von Baden-Württemberg, das Universität Stuttgart, von Fachverband FUSS e. V. V., das Nahverkehrsunternehmen Baden-Württemberg und das Verkehrsministerium. Ausschlaggebend für die Auswahl war unter anderem ein möglichst breites Spektrum an Fußgängerthemen, aber auch die Einbeziehung des diesjährigen Schwerpunkts. Darüber hinaus wurden bei der Auswahl Gemeinden mit unterschiedlicher Größe, Topographie und Erfahrung im Bereich des Fußgängerverkehrs berücksichtigt.
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Inspiriert von Landesregierung BW