Bürgerbeteiligung

Länderkooperation für elektronische Gerichtsakten erweitert

Die seit 2017 bestehende Zusammenarbeit für elektronische Gerichtsakten zwischen Baden-Württemberg, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen wird um drei Bundesgerichte und den Bundesanwalt am Bundesgerichtshof erweitert.

Die Länderkooperation für die elektronische Gerichtsakte zwischen den Bundesländern Baden-Württemberg, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen werden die drei Bundesgerichte Bundesgerichtshof, Bundessozialgericht und Bundespatentgericht sowie der Bundesstaatsanwalt am Bundesgerichtshof erweitert. Die Amtsleiter und Staatssekretäre der beteiligten Ministerien haben am Mittwoch, den 16. September 2020, am Rande der Herbstkonferenz der Staatsjustizsekretäre in Konstanz eine entsprechende Kooperationsvereinbarung unterzeichnet.

Vertrauensvolle Zusammenarbeit

Die baden-württembergische Justiz ist für die Zusammenarbeit bei der elektronischen Gerichtsakte zuständig, zu der neben den drei anderen Bundesländern (Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen) nun auch die drei Bundesgerichte (Bundesgerichtshof) gehören. Bundessozialgericht, Bundespatentgericht) und der Generalstaatsanwalt am Bundesgerichtshof. Für Baden-Württemberg, den Leiter des Justizministeriums, Ministerialdirektor Elmar Steinbacher, für Sachsen den Leiter des Staatsministeriums für Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung, Mathias Weilandt, und für Schleswig-Holstein den Staatssekretär im Ministerium für Justiz, Europa und Verbraucherschutz, Wilfried Hoops, und für Thüringen der Staatssekretär im Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, Sebastian von Ammon. Das Bundesjustizministerium ist zuständig für den Bundesgerichtshof, das Bundespatentgericht und den Bundesstaatsanwalt am Bundesgerichtshof und damit Vertragspartner der beteiligten Länder. Bei Vertragsabschluss vertrat sie auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das für das Bundessozialgericht zuständig ist. Für das Bundesministerium der Justiz hat Staatssekretärin Dr. Margaretha Sudhof die Vereinbarung getroffen.

Im föderalen System der Bundesrepublik Deutschland ist die Wahrnehmung der Aufgaben der Justiz Sache der Bundesländer, sofern nicht die Bundesgerichte betroffen sind. Dies beinhaltet auch die Entwicklung und Einführung elektronischer Gerichtsakten (eAkte). Um die Stärken für diese Aufgabe zu bündeln, gemeinsam Lösungen umzusetzen und Expertenwissen auf technischer Ebene auszutauschen, haben Baden-Württemberg sowie Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen die Kooperation „eAkte als Service“ (eAS) geschlossen. benannt nach der eAkte-Lösung, vereint. „Die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit hat sich sehr bewährt“, sagte Ministerialdirektor Elmar Steinbacher in Konstanz. „Umso mehr freut es mich, dass der Bundesgerichtshof, der Bundessozialgerichtshof, das Bundespatentgericht und der Bundesgeneralstaatsanwalt am Bundesgerichtshof beschlossen haben, den Weg zur Digitalisierung in der Justiz mit uns fortzusetzen.“

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Die E-Akten in der Justiz

Das (Bundes-) Gesetz zur Förderung elektronischer Rechtsgeschäfte vom 10. Oktober 2013 bildet das gesetzgeberische Herzstück von „eJustice“. Es enthält Vorschriften für die Bindung elektronischer Rechtsgeschäfte (dh eingehender und ausgehender Post) mit zivil-, administrativer, arbeitsrechtlicher, finanzieller und sozialer Zuständigkeit. Diese Regelungen werden durch das (Bundes-) Gesetz zur Einführung elektronischer Akten in die Justiz und zur weiteren Förderung elektronischer Rechtsgeschäfte vom 5. Juli 2017 erweitert. Dies bedeutet, dass das Strafjustizsystem (Strafgerichte und Staatsanwaltschaft) ist Alle Gerichte und Strafverfolgungsbehörden, die ebenfalls durch elektronische Rechtsgeschäfte abgedeckt sind, müssen ab dem 1. Januar 2026 Aufzeichnungen elektronisch führen.

Der Schwerpunkt der Planung in der eAS-Zusammenarbeit liegt derzeit auf den Entwicklungen für die Einführung der elektronischen Strafakte, die in der Staatsanwaltschaft und in den Strafabteilungen der Gerichte verwendet wird. Die Bundesländer und der Bundesanwalt am Bundesgerichtshof wollen die eStrafakte bereits im nächsten Jahr pilotieren.

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Inspiriert von Landesregierung BW

Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

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