Die Optionen für vereinfachte Aufschubanträge für Unternehmen, die von der Koronapandemie betroffen sind, werden bis zum 30. Juni verlängert. Aus Sicht von Finanzministerin Edith Sitzmann bleibt eine unbürokratische Steuerhilfe wichtig.
Die Finanzministerien der Bundesländer haben heute vereinbart, die Optionen für vereinfachte Aufschubanträge für von der Koronapandemie betroffene Unternehmen bis zum 30. Juni zu verlängern.
„Die Pandemie hält an, ebenso wie die Auswirkungen auf Unternehmen: Die Stundungen oder Kürzungen von Vorauszahlungen bieten Unternehmen eine schnelle und unkomplizierte Liquidität“, sagte Finanzminister Edith Sitzmann. Dank der Vereinfachung müssen Anträge auf Aufschiebung von Einkommen, Körperschaft und Umsatzsteuer nicht den strengen Nachweisanforderungen entsprechen. Die Erleichterung sollte ursprünglich am 31. März auslaufen. „Wir werden den Unternehmen weiterhin diese unbürokratische Hilfe leisten“, sagte Sitzmann.
Eine unbürokratische Steuerhilfe bleibt wichtig
Seit dem Frühjahr 2020 können von der Pandemie betroffene Unternehmen in einem vereinfachten Verfahren Stundungen oder Kürzungen von Vorauszahlungen beantragenohne dass Zinsen oder Zahlungsverzug berechnet werden. Durchsetzungsmaßnahmen werden ebenfalls ausgesetzt. „Damit tragen wir dazu bei, unser Unternehmen liquide zu halten. Dies ist und bleibt in einer angespannten Situation besonders wichtig “, sagte der Minister.
Dank der einstimmigen Entscheidung der Konferenz der Finanzminister sind die Bundesländer nun berechtigt, die Stundungen bis zum 30. Juni zu gewähren.
Baden-Württembergische Finanzämter: Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus
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