Soziales

Gemeinsam gegen die vierte Welle

Die Infektionslage in Baden-Württemberg ist weiterhin kritisch. Baden-Württemberg verschärft daher nach einem gemeinsamen Beschluss von Bund und Ländern die Corona-Maßnahmen erneut. Dazu bauen wir in vielen Bereichen die 2G- und 2G+-Regulierungen aus.

Das Land plant, wie angekündigt, die bisherigen Corona-Regeln ab dem 4. Dezember 2021 zu verschärfen. Die Neuregelung wird am 3. Dezember 2021 im Umlaufverfahren verabschiedet und tritt am 4. Dezember in Kraft.

Die Landesregierung setzt Maßnahmen um, die am Donnerstag zwischen den Ländern und dem Bund als Mindeststandards vereinbart wurden. Aufgrund der hohen Ansteckungsrate macht das Land von der in der Bund-Länder-Zentrale vereinbarten Option Gebrauch, in bestimmten Bereichen strengere Regeln einzuführen. Der Staat nutzt damit ausdrücklich den Spielraum, den der Beschluss für besonders stark betroffene Regionen vorsieht.

Dies gilt insbesondere für zwei Bereiche:

  • Sport-, Kultur- und ähnliche Großveranstaltungen sind stärker eingeschränkt. In der Warnstufe II sind maximal 50 Prozent der erlaubten Kapazität erlaubt und es gilt eine generelle Grenze von 750 Besuchern. Im Porfi-Fußball heißt das eigentlich, dass es Geisterspiele gibt.
  • Für die Gastronomie gilt grundsätzlich die 2GPlus-Regelung. Dies gilt auch für die Hotelverpflegung.

Die neuen Regelungen in der Warnstufe II im Detail

  • Verbot von Weihnachtsmärkten, Stadt- und Volksfesten.
  • Bei Veranstaltungen wie Theater-, Opern- und Konzertaufführungen, Filmvorführungen, Stadtführungen und Informationen, Firmen-, Vereins- und Sportveranstaltungen sind nur 50 Prozent der Belegung erlaubt. Es werden jedoch nicht mehr als 750 Zuschauer zugelassen.
  • Discos und Clubs und Einrichtungen, die wie Clubs betrieben werden müssen, schließen.
  • Für Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Galerien, Museen, Gedenkstätten, Archive, Bibliotheken, Messen, Ausstellungen und Kongresse, Sportstätten, Schwimmbäder und Badeseen mit Zugangskontrolle, Saunen und ähnliche Einrichtungen, Fluss- und Seeschifffahrt für Ausflüge, Reisebus , Bahn- und Seilbahnverkehr, Ski- und Sessellifte, Freizeitparks, Zoologische und Botanische Gärten, Hochseilgärten und ähnliche Einrichtungen gelten 2G+. In Bibliotheken und Archiven können Medien uneingeschränkt abgeholt und zurückgegeben werden.
  • 2G gilt grundsätzlich für Einzelhandelsgeschäfte, die keine Grundversorgung anbieten. Sie finden eine Liste der Einzelhandelsgeschäfte, die zur Grundversorgung gehören in unserer Übersicht (PDF).
  • 2G+ gilt in der Gastronomie. Dies gilt auch für die Hotelgastronomie und externe Besucher von Kantinen, Cafeterien und Kantinen. Der Außer-Haus-Verkauf ist weiterhin uneingeschränkt möglich.
  • Verbot des Verkaufs und Konsums von Alkohol in Verkehrs- und Treffpunkten in Innenstädten und anderen öffentlichen Orten, an denen sich viele Menschen nicht nur vorübergehend aufhalten. Die genauen Standorte werden von der Städte und Gemeinden einstellen. An diesen Stellen dürfen keine Feuerwerkskörper gezündet werden.
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Die strengen Kontaktbeschränkungen für ungeimpfte Personen aus einem Haushalt plus maximal einer weiteren Person bleiben bestehen. Für private Feiern und Zusammenkünfte von 50 Personen im Innenbereich und 200 Personen im Freien soll laut Beschluss von Bund und Ländern eine Teilnahmegrenze für Geimpfte und Genesene eingeführt werden. Bevor ein solches System in Baden-Württemberg eingeführt werden kann, muss der Bund jedoch noch die Voraussetzungen schaffen.

In Hotspot-Kreise mit einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 500 gelten weiterhin nächtliche Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte.

Premierminister Winfried Kretschmann betonte die Dringlichkeit der Maßnahmen: „Wir befinden uns mitten in der vierten Welle, die von einem hochaggressiven, vielseitigen Virus getrieben wird. Wir müssen drastische Maßnahmen ergreifen, um diese Welle zu stoppen. Es tut weh, aber es ist notwendig. Die Lage auf den Intensivstationen ist dramatisch, wir müssen das System entlasten und die Ansteckungskurve so weit wie möglich abflachen. Deshalb ist es wichtiger denn je, dass wir unsere Kontakte so weit wie möglich einschränken und die Sicherheitszäune wieder verstärken. In Kontaktgebieten gilt dies auch für Geimpfte und Genesene, da auch sie – wenn auch in geringerem Maße – zur vierten Welle gehören. „

Hilfe auch für Unternehmen, die aus wirtschaftlichen Gründen schließen

Ministerpräsident Kretschmann fügte hinzu: „Die Maßnahmen, die wir einleiten müssen, bedeuten für zahlreiche Unternehmen große Härten. Dessen ist sich die Landesregierung bewusst. Wir sind mit der Bundesregierung im Gespräch, wie die Wirtschaftshilfe gestaltet werden kann, damit die Folgen wirksam abgefedert werden können. Wir setzen uns gegenüber der Bundesregierung dafür ein, dass die Antragsvoraussetzungen und Förderbedingungen in den Programmen zum Wohle unserer Unternehmen optimal gestaltet werden. Unter anderem fordern wir die Bundesregierung dringend auf, so schnell wie möglich klarzustellen, dass auch Unternehmen, die aus wirtschaftlichen Gründen ihren Geschäftsbetrieb einschränken oder einstellen müssen, der unkomplizierteste Zugang zur Hilfe gewährt wird, auch wenn nicht ausdrücklich eine Schließung erfolgt ist bestellt. „

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Nur die Impfung führt zu einem dauerhaften Ausgang der Pandemie

Außerdem ist die Impfspitze zu groß. „Es gibt nur ein Mittel, das uns den Weg aus der Pandemie zeigt und mit dem wir diesen Teufelskreis der Lockerungen und Schließungen verlassen können. Und das bedeutet: Impfen, Impfen und nochmal impfen. Mit aller Kraft. Und alle, die helfen können“, stellte Kretschmann klar.

Daher ist es wichtig, dass die Bundesregierung die Bemühungen der Länder beim Impfen noch stärker unterstützen will. Dazu gehört, wie versprochen, eine verlässliche Impfstofflieferung und die Ankündigung, den Kreis derer, die Impfungen durchführen dürfen, deutlich zu erweitern. Zum Thema Impfpflicht bereitet die Bundesregierung einen zeitnahen Beschluss über eine generelle Impfpflicht zusätzlich zu den bereits geforderten anlagenbezogenen Impfauflagen vor. „Ich freue mich, dass hier Bewegung ist. Das ist ein ganz wichtiges Signal“, sagte Kretschmann.

Kretschmann begrüßte auch die Verbesserung der Infektionsschutzgesetz wurden versprochen. „Ich fordere jetzt die Bundesregierung auf, schnell die Weichen für eine dauerhafte und rechtssichere Lösung zu stellen, die den Ländern den nötigen Spielraum lässt. Die Grundlage dafür hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts geschaffen. Wir nutzen die uns zur Verfügung stehenden Tools, aber das reicht nicht aus. „

Die neue Corona-Verordnung wird veröffentlicht in Später am Tag hier veröffentlicht.

Impfaktion in Baden-Württemberg „stay tunedBW“

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Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

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