Energie, Umwelt & Verkehr

Baden-Württemberg und Bayern unterstützen kleine Unternehmen

Auf der Wirtschaftsministerkonferenz haben sich Baden-Württemberg und Bayern für die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung im Interesse kleiner Unternehmen eingesetzt. Eine nachhaltige Transformation der Wirtschaft kann nur gelingen, wenn die Regelungen auch umgesetzt werden können.

Baden-Württemberg und Bayern sind am heutigen Tag zu Ende Wirtschaftsministerkonferenz erfolgreich für die Bedürfnisse kleiner Unternehmen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung eingesetzt. Derzeit im Rahmen von Europäische Green Deals Auf europäischer Ebene wurden Regelungen entwickelt, um die Berichtspflicht zur Nachhaltigkeit auszuweiten. Auf Initiative beider Länder beschloss die Konferenz, dass sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene dafür einsetzen soll, die Anliegen kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) frühzeitig zu berücksichtigen und sich für einfachere und praktikablere Standards einzusetzen.

Denken Sie mehr an die Bedürfnisse kleiner und mittelständischer Unternehmen

Der baden-württembergische Wirtschaftsminister Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut sagte: „Kleine und mittelständische Unternehmen sind das Rückgrat unseres Wirtschaftsstandorts. Daher müssen wir sicherstellen, dass die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht so komplex sind, dass sie unsere Kapazitäten übersteigen. Eine nachhaltige Transformation der Wirtschaft kann nur gelingen, wenn die Regelungen auch umgesetzt werden können. Dazu tragen per se immer dicker werdende Berichte nichts bei Klimaschutz, sondern binden auch wichtige Ressourcen, insbesondere für KMU. Ihre Anliegen müssen daher stärker als bisher auf allen Ebenen berücksichtigt werden. Zwar sind derzeit nur größere Unternehmen von den Meldepflichten betroffen. Es ist jedoch absehbar, dass diese Pflichten auch auf KMU – beispielsweise als Lieferanten oder Kreditnehmer – abgewälzt werden, so dass auch diese einem erhöhten Druck ausgesetzt sind, Nachhaltigkeitsinformationen bereitzustellen. KMU, die sich das nicht leisten können, könnten in Zukunft Finanzierungsschwierigkeiten bekommen.“

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Der bayerische Wirtschaftsstaatsminister Hubert Aiwanger betonte: „Die Ukraine-Krieg stellt Unternehmen vor große Herausforderungen. Daher ist es besonders wichtig, dass mittelständische Unternehmen als tragende Säule der Wirtschaft in den Regionen nicht mit Berichts- und Offenlegungspflichten überfordert werden. In der aktuellen Situation ist es wichtiger denn je, dass nachhaltige Finanzregulierungen mittelstandsgerecht gestaltet sind.“

Der Beschlussvorschlag von Baden-Württemberg und Bayern

Der von Baden-Württemberg und Bayern vorgeschlagene Beschluss zielt auf eine verbesserte Weiterentwicklung der Vorschriften zur Durchführung des Aktionsplan für nachhaltige Finanzen der Europäischen Union (EU) von 2018 auf europäischer Ebene, die Besonderheiten kleiner und mittlerer Unternehmen frühzeitig zu berücksichtigen, um wirksame und zielgerichtete Regelungen zu gewährleisten. Der Beschluss fordert die Bundesregierung auf, bei der Entwicklung der Taxonomie-Verordnung im Rahmen des „Sustainable Finance Action Plan“ im Rahmen des European Green Deal auf einfachere und praktikablere Standards hinzuwirken. Bei der Entwicklung der neuen EU-Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sollte daher besonderes Augenmerk auf die Entwicklung maßgeschneiderter Standards für kleine und mittlere Unternehmen gelegt werden. Der Beschlussvorschlag sieht auch vor, dass kleine und mittelständische Unternehmen im Sustainable Finance Beirat der Bundesregierung vertreten sein sollen, der im Sommer seine Arbeit aufnehmen soll.

Der europäische Grüne Deal

Mit dem European Green Deal hat sich die Europäische Union zum Ziel gesetzt, bis 2050 klimaneutral zu werden. Um dieses Ziel zu erreichen, hat die Europäische Kommission mehrere Maßnahmen vorgeschlagen, von denen einige bereits umgesetzt wurden.

So soll die EU-Taxonomie im Rahmen des „Sustainable Finance Action Plan“ einheitlich definieren, welche Wirtschaftstätigkeiten als nachhaltig gelten. In diesem Zusammenhang erhalten Unternehmen Leitlinien zur Berichterstattung über die Erfüllung dieser Nachhaltigkeitskriterien. Diese Nachhaltigkeitsberichterstattungspflicht für Unternehmen besteht Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) erweitert. Zudem müssen Banken künftig in ihren Berichten offenlegen, welcher Anteil der Kredite an nachhaltig wirtschaftende Unternehmen im Sinne der Taxonomieverordnung vergeben wurde.

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Bisher unterliegen kleine und mittelständische Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten häufig nicht direkt den mit der Taxonomieverordnung verbundenen Melde- und Offenlegungspflichten. Viele KMU sind jedoch bereits indirekt betroffen – etwa in ihrer Funktion als Zulieferer von Großunternehmen. Als solche müssen sie oft bereits Nachhaltigkeitsinformationen bereitstellen. Darüber hinaus ist im Zuge der Weiterentwicklung der Regelungen auch eine Ausweitung dieser Melde- und Offenlegungspflichten auf kleine und mittelständische Unternehmen möglich.

Inspiriert von Landesregierung BW

Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

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