Viele Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine fliehen, finden oft zunächst Zuflucht bei Freunden und Familie. Der Staat unterstützt die Kommunen und übernimmt die sozialen Dienste.
Das Finanzministerium, das Ministerium der Justiz und Migration sowie die kommunalen Landesverbände (Stadtrat, Kreistag und Gemeinderat) Baden-Württembergs haben eine Vereinbarung zur Finanzierung privat untergebrachter Flüchtlinge aus der Ukraine getroffen: Demnach übernimmt der Staat die Kosten für soziale Leistungen wie Lebensunterhalt und Wohngeld. Städte, Kreise und Gemeinden erhalten die Leistungen erstattet, wenn die Flüchtlinge dort registriert und den Regierungspräsidien gemeldet werden.
Finanzminister Dr. Danyal Bayaz sagte: „Gemeinsam stellen sich Staat und Kommunen ihrer humanitären Verantwortung und bieten Menschen, die vor Putins brutalem Angriffskrieg aus der Ukraine fliehen, Schutz. Auch das stellt uns vor Herausforderungen, denen wir uns mutig und aus voller Überzeugung stellen. Die Sonderstellung der Ukrainische Flüchtlinge brauchen von uns pragmatische Lösungen, deshalb setzen wir die Sonderförderung aus dem Jahr 2019 fort. Hier können sich die Kommunen auf die Unterstützung der Landesregierung verlassen.“
Migrationsminister Marion Gentges sagte: „Putins Krieg zwingt Millionen unschuldiger Menschen zur Flucht aus der Ukraine. Viele Menschen suchen hier in Baden-Württemberg Schutz. Anders als bei früheren Flüchtlingsbewegungen kommen viele Menschen auch privat und direkt vor Ort an. Darauf stellen wir uns ein und reagieren mit pragmatischen Lösungen.“ „, auch in Finanzierungsfragen. Die aktuelle Herausforderung ist enorm. Das können wir nur bewältigen, wenn alle Beteiligten eng zusammenarbeiten. Die erzielte Einigung ist auch ein klares Signal: Land und Kommunalfamilie ziehen in dieser Zeit an einem Strang.“
Grundlage der Vereinbarung ist eine Sonderregelung für Flüchtlinge, die nicht mehr vorübergehend untergebracht werden. Die Sonderregelung ergänzt eine Vereinbarung der Joint Finance Commission aus dem Jahr 2019. Die Sonderregelung war notwendig, weil Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine ohne Visum einreisen können und sich zunächst oft privat bei Freunden und Familie aufhalten.
Inspiriert von Landesregierung BW