Der Staat zahlt an seine beiden staatlichen Theater Stornogebühren für Gastkünstler, deren Auftritte aufgrund der Sperrung abgesagt werden mussten. Die städtischen Theater und ihre Sponsoren sind aufgefordert, geeignete Rechtsgrundlagen zu schaffen.
In seiner heutigen Sitzung hat der Verwaltungsrat von Württembergisches Staatstheater befasste sich auch mit dem Thema Stornogebühren für Auftritte von Gastkünstlern, die aufgrund der Sperrung abgesagt werden mussten.
„Viele Theater haben zu Beginn der Pandemie solche Stornierungsgebühren nicht vorgesehen. Der Staat hat daher bereits im Juni 2020 auf Initiative des Kunstministeriums Rechtssicherheit für seine beiden Staatstheater geschaffen: Die Staatstheater dürfen Gastkünstlern, die von Betriebsverboten im Zusammenhang mit Corona betroffen sind, Stornogebühren zahlen. Die Städte Stuttgart und Karlsruhe, die die Staatstheater mitfinanzieren, stimmten ebenfalls zu. Bisher haben die Württembergischen Staatstheater Stornogebühren in Höhe von rund 235.000 Euro ausgezahlt Badener Staatstheater wird Gastkünstlern insgesamt rund 120.000 Euro Stornogebühren zahlen. Dies ist ein wichtiges Signal der Solidarität in diesen schwierigen Zeiten für viele, die dringend von diesen Gebühren abhängig sind “, sagte der Kunstminister Theresia Bauer im Anschluss an die Sitzung des Verwaltungsrates in Stuttgart. „Die Staatstheater sind auch verpflichtet, ihre Verträge mit unabhängigen Künstlern so anzupassen, dass koronare Risiken abgedeckt werden.“
Rufen Sie die städtischen Theater und ihre Sponsoren an
Das Problem der „Stornogebühren“ ist das Ministerium, Staatssekretär Petra Olschowski und sie selbst habe sich in den letzten Wochen viele Male in zahlreichen Gesprächen mit Kulturschaffenden getroffen, fuhr die Ministerin fort. „Wir sehen auch Druck, für die städtischen Theater und ihre Sponsoren zu handeln. Ich weiß, dass das Nationaltheater Mannheim und die Stadt Mannheim eine gute Vereinbarung getroffen haben. Ich empfehle den anderen städtischen Theatern des Landes, mit ihren Sponsoren, den Städten, ebenfalls geeignete Rechtsgrundlagen zu schaffen “, sagte Bauer. Der Staat finanziert, wenn er selbst kein Beförderer ist, sondern nur dann Stornogebühren fördert, wenn hierfür eine vertragliche Grundlage besteht. „Aber es ist unerlässlich“, betonte der Minister.
Auch der Deutscher Bühnenverband Bereits in seinem Rundschreiben im vergangenen Jahr darauf hingewiesen, dass „jedes Theater seine Verträge mit betroffenen Gastdarstellern angemessen rechtlich anerkennt und auf dieser Grundlage einen angemessenen und fairen Umgang mit seinen Vertragspartnern sucht, insbesondere in rechtlich unklaren Situationen“. Verträge sind Sache des jeweiligen Theaters, sie basieren meist auf den Standardverträgen des Deutschen Bühnenverbandes.
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