Mit einem Sofortprogramm von 18 Maßnahmen forciert die Landesregierung das Thema Unterrichtsversorgung. Kultusministerin Theresa Schopper sagt dazu am Freitag, 31. März 2023: „Unser zentrales Ziel ist: Eine gute Unterrichtsversorgung in schwierigen Zeiten sichern. Das Sofortprogramm ist daher eingebettet in mittel- und langfristige Maßnahmen.“
Baden-Württemberg kämpft wie die anderen Bundesländer auch mit einem Mangel an Lehrerinnen und Lehrern. Die Landesregierung hat darauf bereits mit zusätzlichen Lehrerstellen, mit Studienplatzerhöhungen für die Lehrämter, mit mehr Ausbildungsplätzen für Fachlehrkräfte, aber auch durch den Einsatz von Pensionären, Direkteinsteigern und von Lehrkräften aus anderen Schularten an Grundschulen reagiert. Da ein Teil dieser Maßnahmen jedoch erst zeitversetzt wirkt, legt die Landesregierung nun mit einem Sofortpaket für eine verlässliche Unterrichtsversorgung nach. Dieses soll die Unterrichtsversorgung zeitnah, also in den nächsten Schuljahren, verbessern.
Land setzt auf drei Schwerpunkte
Kultusministerin Theresa Schopper sagt: „Eine gute Unterrichtsversorgung für unsere Kinder und Jugendlichen ist für mich ein absolutes Kernanliegen. Wir haben in den vergangenen Jahren bereits viele Hebel umgelegt, aber die Herausforderungen nehmen zu. Darauf reagieren wir – mit einem engagierten Paket aus 18 konkreten Maßnahmen. Damit erschließen wir eine zusätzliche Kapazität von rund 500 Deputaten. Dabei setzen wir auf drei Schwerpunkte:
- Erstens wollen wir die Personalbasis bei den Lehrkräften vergrößern. Dafür verstärken wir unsere Anstrengungen, Direkteinsteiger und Personen mit einer ausländischen Lehramtsausbildung als zusätzliche Lehrkräfte zu gewinnen.
- Zweitens werden wir dort, wo die Belastungen besonders hoch sind, gezielt entlasten. Das gilt etwa für die Leitungszeit von Schulleitungen oder für Schulen mit Ganztagsangeboten. Und wir sorgen für zusätzliche Unterstützung der Lehrkräfte bei ihrer Arbeit durch pädagogische Assistentinnen und Absolventen eines freiwilligen sozialen Jahres.
- Drittens werden wir die vorhandenen Kräfte heranziehen. Der Sonderfall der Teilzeit aus ‚sonstigen Gründen‘ wird auf einen Mindestumfang von 75 Prozent begrenzt. Das schafft Planbarkeit und Verlässlichkeit. Teilzeit aus familiären Gründen beziehungsweise zur Pflege von Angehörigen sowie Teilzeit in Elternzeit sind selbstverständlich weiter wie bisher möglich. Referendarinnen und Referendare werden insbesondere durch den Wegfall der Dokumentation beziehungsweise Hausarbeit entlastet, dafür mit einer zusätzlichen Wochenstunde im praktischen Teil stärker eingebunden. Diese Schritte sind uns nicht leicht gefallen, da sie für die betroffenen Lehrkräfte eine zusätzliche Belastung bedeuten. Wir haben diese Schritte sehr sorgfältig abgewogen und gehen diese Schritte dennoch, da sie helfen, den Unterricht an unseren Schulen zu sichern – und so unseren Kindern ganz konkret zu Gute kommen.“
Inspiriert von Landesregierung BW