Mit dem Jahreswechsel am 1. Januar 2025 hat Deutschland zahlreiche Feierlichkeiten und leider auch tragische Zwischenfälle erlebt. Die erste Bilanz der Polizei zeigt, dass zahlreiche Böllerunfälle zu Verletzten und sogar mehreren Todesfällen führten. Die Feuerwehr und der Rettungsdienst waren insbesondere in größeren Städten im Dauereinsatz.
Die größte Silvesterparty des Landes fand am Brandenburger Tor in Berlin statt, wo Zehntausende von Besuchern die Ankunft des neuen Jahres feierten. Das Showprogramm beinhaltete Auftritte von Künstlern wie Shirin David, Maite Kelly, Bausa, Esther Graf und Peter Schilling. Trotz der festlichen Stimmung kam es aber auch zu gefährlichen Vorfällen: Ein 24-Jähriger starb in Geseke beim Hantieren mit einem Feuerwerkskörper. Zudem wurden in Sachsen zwei weitere Todesfälle und bei einem 16-Jährigen in Pirna schwere Verletzungen durch einen illegalen Böller gemeldet.
Vor Silvester bereits ordnungswidrig geböllert
Wie [T-Online](https://www.t-online.de/region/berlin/id_100561636/silvester-in-berlin-fruehes-boellern-kostet-drastische-geldstrafe.html) berichtete, ist in Berlin das Feuerwerken erst ab dem 31. Dezember erlaubt. Vor dem Silvesterabend kam es daher bereits zu zahlreichen Polizeieinsätzen, da viele Menschen frühzeitig Böller zündeten. Insbesondere in den Stadtteilen Kreuzberg und Schöneberg wurde viel geknallt. Die Polizei war in der ganzen Stadt aktiv und erlegte Bußgelder, bisher wurden jedoch keine Verletzten in diesem Zusammenhang gemeldet.
In einigen Städten der Bundesrepublik gab es auch zahlreiche Brände, die durch die Feuerwerkskörper verursacht wurden. Zusätzlich mussten Einsatzkräfte in Köln Angriffe abwehren, es ist jedoch unklar, ob dabei Verletzte zu beklagen sind. Eine amtliche Warnung vor Sturmböen galt für die Hälfte Deutschlands, was in vielen Regionen zu ruhigeren Feierlichkeiten führte. Auf Sylt wurden die Feierlichkeiten am Strand aufgrund des Sturms abgesagt.
Wegen der frühzeitigen Böllerei, die zu den Polizeieinsätzen führte, gibt es strenge Vorschriften: Verstöße gegen das Böllerverbot können mit Bußgeldern bis zu 10.000 Euro bestraft werden. Der reguläre Verkauf von Feuerwerkskörpern begann in diesem Jahr bereits am 28. Dezember, was zu langen Warteschlangen vor den Geschäften führte. Aufgrund der hohen Nachfrage stand das gewohnte Böllern unter strengen Auflagen, die am Silvesterabend von 18 Uhr bis Neujahrsmorgen um 7 Uhr erlaubt waren.