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Schutz vor Datenmissbrauch: EU-Recht sichert Anspruch auf Schadensersatz

Der Weg zur Gerechtigkeit: Was Verbraucher wissen sollten

Datenmissbrauch im Internet ist heutzutage keine Seltenheit mehr. Cyberangriffe werden immer ausgefeilter und nutzen echte Nutzerdaten, um beispielsweise über Phishing-Mails an sensible Informationen zu gelangen. Soziale Netzwerke wie Facebook, Online-Shops, Banken, Hotels und Versicherungen sind häufige Ziele dieser Angriffe. Die Auswirkungen können erheblich sein: Spam-Nachrichten, Betrugsversuche per E-Mail, Telefon, oder sogar Identitätsdiebstahl sind mögliche Folgen. Viele Nutzer sind sich nicht bewusst, dass ihre Daten möglicherweise im Internet kursieren, und wissen auch nicht, dass sie im Falle eines Datenlecks Anspruch auf Schadensersatz haben. Bei Datenlecks sind Betroffene laut EU-Recht an Schadensersatz berechtigt.

Im Falle von Datenmissbrauch haben Betroffene laut der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union Anspruch auf Schadensersatz. Diese Regelung gilt für materielle und immaterielle Schäden. Laut Clemens Pfeifer, einem Rechtsexperten bei Helpcheck, besagt die Gesetzgebung, dass im Fall eines Datenlecks zunächst davon ausgegangen wird, dass ein Fehler vorliegt. Dennoch kann es vorkommen, dass bei Personen, die dem Datenschutz keine große Bedeutung beimessen oder die bereits viel Spam erhalten, ein Datenleck keinen Unterschied macht.

Um herauszufinden, ob man von einem Datenleck betroffen ist, stehen verschiedene kostenfreie Online-Tools zur Verfügung. Ein solches Tool ist der Identity Leak Checker der Universität Bonn. Betroffene können mithilfe solcher Tools feststellen, ob ihre Daten in Lecks aufgetaucht sind. Bei Schadensersatzansprüchen aufgrund von Datenklau im Internet haben Betroffene mehrere Möglichkeiten, diese geltend zu machen. Neben dem direkten Kontakt mit dem betroffenen Unternehmen können sie sich an Schlichtungsstellen oder Online-Kanzleien wenden.

Helpcheck, ein Legal-Tech-Unternehmen, unterstützt Betroffene seit 2016 dabei, ihre Rechtsansprüche durchzusetzen. Seit 2023 widmet sich Helpcheck auch Schadensersatzansprüchen bei Datenklau im Internet. Der Service des Unternehmens kann zunächst kostenlos genutzt werden, und im Erfolgsfall erhält Helpcheck eine Provision von 25 Prozent. Bei Beschwerden wegen Verstößen gegen die Datenschutzverordnung betont Helpcheck die Ernsthaftigkeit des Verfahrens. Die Höhe des Schadensersatzes bei Datenklau im Netz variiert, und es kann theoretisch bis zu 5000 Euro betragen. Der genaue Betrag hängt vom Einzelfall ab, und es gibt keine pauschale Vorabfestlegung. Es ist ratsam, gegen Datenschutzverstöße vorzugehen, um Unternehmen dazu zu motivieren, sorgfältiger mit Nutzerdaten umzugehen und die Privatsphäre der Nutzer zu schützen.

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Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

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