Das Land fördert 17 Anträge von sechs Kommunen im Programm zur nachhaltigen Modernisierung von Landstraßen mit rund 726.000 Euro. Mit Mitteln aus dem Programm wurden bereits über 200 Strecken modernisiert.
„Dass die 23. Tranche der Programm zur nachhaltigen Modernisierung von Landstraßen im Herbst übergeben wird, gibt den Gemeinden genügend Zeit, um Anfang nächsten Jahres mit dem Ausbau der Landstraßen zu beginnen. Sechs Kommunen profitieren in dieser Runde mit insgesamt rund 725.000 Euro von der Förderung“, sagte die Ministerin für Ernährung, ländlichen Raum und Verbraucherschutz. Peter Hauk, anlässlich der Übergabe von Genehmigungsbescheiden für die Modernisierung von Landstraßen.
„Seit dem Start des Förderprogramms im Jahr 2018 wurden über 200 Landstraßen nachhaltig modernisiert. Die Zahl der Anträge macht deutlich, wie wichtig das Programm für die Kommunen ist und zeigt, dass weiterhin ein großer Bedarf und ein hohes Niveau an Akzeptanz durch die Kommunen“, betonte Minister Hauk.
Über 187 Kilometer Wege wurden bereits modernisiert
Durch den Ausbau bestehender Wege wird deren Nutzung optimiert, ohne neue Flächen zu versiegeln. Seit dem Start des Förderprogramms im Jahr 2018 wurden landesweit über 187 Kilometer Landstraßen grundlegend modernisiert.
„Nicht nur die Landwirtschaft profitiert von den multifunktionalen Eigenschaften und der modernen Gestaltung dieser Wege. Ein modernes ländliches Wegenetz bietet zudem allen Bürgern die Möglichkeit, die bei jedem Wetter schöne Kulturlandschaft Baden-Württembergs zu erleben“, so Hauk.
Geförderte Anträge
17 Anträge aus sechs Kommunen werden mit insgesamt 726.244,43 Euro gefördert. Welche Gemeinde welchen Förderbetrag erhält, ist nachfolgend aufgeführt:
- Stadt Geislingen an der Steige, Türkheim: 10.691,20 Euro
- Stadt Geislingen an der Steige, Türkheim: 20.733,06 Euro
- Gemeinde Großrinderfeld, Großrinderfeld: 23.327,00 Euro
- Gemeinde Großrinderfeld, Gerchsheim: 32.252,00 Euro
- Gemeinde Großrinderfeld, Gerchsheim: 26.231,00 Euro
- Gemeinde Großrinderfeld, Schönfeld: 15.154,90 Euro
- Gemeinde Großrinderfeld, Schönfeld: 19.849,00 Euro
- Gemeinde Großrinderfeld, Schönfeld: 18.749,50 Euro
- Gemeinde Großrinderfeld, Schönfeld: 26.976,80 Euro
- Stadt Kornwestheim, Kornwestheim: 62.600,00 Euro
- Gemeinde Langenbrettach, Langenbeutingen: 23.248,60 Euro
- Gemeinde Langenbrettach, Brettach: 42.885,50 Euro
- Stadt Löffingen, Dittishausen, Seppenhofen: 65.758,48 Euro
- Stadt Löffingen, Unadingen: 58.703,53 Euro
- Stadt Löffingen, Löffingen: 80.846,66 Euro
- Stadt Neuenstein, Obersöllbach, Grünbühl: 98.237,20 Euro
- Stadt Neuenstein, Eschelbach, Neuenstein: 100.000,00 Euro
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