Energie, Umwelt & Verkehr

Neue Auswahlrunde für die Förderlinie „Top im Land!“

Die Förderlinie „Top im Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ startet eine neue Auswahlrunde. Mit dem Programm stärkt das Land erneut gezielt innovative Projekte kleiner und mittlerer Unternehmen im ländlichen Raum. Bewerbungen für die kommende Auswahlrunde sind noch bis zum 28. Februar möglich.

„Die Stärkung und Förderung der Innovationskraft kleiner und mittlerer Unternehmen im ländlichen Raum ist wichtiger denn je, um Arbeitsplätze und Wohlstand langfristig zu sichern. Das bin Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums eingerichtete Förderlinie „Spitze des Landes! Technologieführer für Baden-Württemberg“. Um die Spitzenposition Baden-Württembergs zu stärken, werden kleine und mittelständische Unternehmen in ihrer Innovationskraft gezielt unterstützt. Innovative und kreative Ideen fangen meist klein an. Damit diese auch umgesetzt und etabliert werden können, unterstützen wir als Land unsere innovationsorientierten Unternehmen im ländlichen Raum“, so die Ministerin für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Huk.

Kleine und mittelständische innovationsorientierte Unternehmen im Fokus

Die Förderlinie „Top im Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ richtet sich an kleine und mittelständische, innovationsorientierte Unternehmen mit weniger als 100 Mitarbeitern, die das Potenzial haben, zur Technologieführerschaft Baden-Württembergs beizutragen. Anträge für die Förderlinie im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) können in Kooperation mit der jeweiligen Kommune bis einschließlich Montag, 28. Februar 2022 eingereicht werden.

„Mit dieser Förderlinie sollen insbesondere Unternehmen in den Fokus rücken, die einen spürbaren Beitrag zur Bioökonomie und Kreislaufwirtschaft leisten und unser Leben umwelt- und klimafreundlicher gestalten. ‚Spitze im Land!‘ ermöglicht es Unternehmen, technologisch anspruchsvolle Produkte unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte effizient und schnell herzustellen. Das ist nicht nur nachhaltig und zukunftsweisend, sondern trägt auch zur internationalen Wettbewerbsfähigkeit bei“, betonte Minister Hauk.

Siehe auch  Bäume zum Gedenken an die Opfer von Buchenwald gefällt

Bis zu 20 Prozent Zuschuss für Investitionen

Die Förderlinie „Top im Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ richtet sich an innovationsorientierte Unternehmen, die das Potenzial haben, zur Technologieführerschaft Baden-Württembergs beizutragen. Diese Unternehmen sind für den ländlichen Raum von besonderer Bedeutung, da sie die ausgewogene Struktur Baden-Württembergs prägen und der Kern für Innovation und Zukunftsfähigkeit sind. Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern können die „Spitze auf dem Land! „Technologieführer für Baden-Württemberg“ erhalten für ihre Investition einen Zuschuss von bis zu 20 Prozent, mittelständische Unternehmen mit weniger als 100 Mitarbeitern bis zu zehn Prozent. Die maximale Fördersumme pro Projekt beträgt 400.000 Euro. Im Sinne des Grüne Angebote Unternehmen, die einen besonderen Beitrag zur Bioökonomie und Kreislaufwirtschaft leisten, können eine Förderung von bis zu 500.000 Euro erhalten. Gefördert werden Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen zur Entwicklung und gewerblichen Nutzung neuer oder verbesserter Produkte und Dienstleistungen.

40 Millionen Euro Förderung bis 2027

Für die Förderlinie stehen in der Förderperiode 2021-2027 insgesamt rund 40 Millionen Euro an Fördermitteln zur Verfügung. Die Gelder stammen von der Europäischer Fonds für regionale Entwicklung und das Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums Baden-Württemberg. 31 Unternehmen haben sich in den letzten beiden Auswahlrunden der neuen Förderperiode beworben. Davon wurden 19 Projekte für eine Förderung von insgesamt 7,3 Millionen Euro ausgewählt.

Die Bewerbung für die Förderlinie erfolgt schriftlich durch Aufnahmeanträge der Kommunen in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen. Die Entscheidung über die Zulassung trifft das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz auf Vorschlag des hierfür eingesetzten Bewertungsausschusses.

Ministerium für Ernährung, ländliche Gebiete und Verbraucherschutz: Ländliche Gebiete

Siehe auch  Der Fußweg darf kein Hindernisparcours sein

Europäischer Fonds für regionale Entwicklung – Förderperiode 2021-2027

.
Inspiriert von Landesregierung BW

Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"