Soziales

Land stellt 7,4 Millionen Euro für die Kurzzeitpflege bereit

Das Angebot der Kurzzeitpflege in Baden-Württemberg wird gestärkt und ausgebaut. Darauf hat sich das Land gemeinsam mit seinen Partnern im „Aktionsbündnis Kurzzeitpflege“ verständigt und die Mittel nochmals aufgestockt. So stehen 2022 für die Kurzzeitpflege 7,4 Millionen Euro aus Landesmitteln zur Verfügung.

Wer betreut pflegebedürftige Menschen, wenn ihre pflegenden Angehörigen in den Urlaub fahren? Wo werden Menschen betreut, die nach einem Krankenhausaufenthalt noch nicht fit sind? Unter anderem gibt es das Angebot der Kurzzeitpflege, das in Baden-Württemberg wieder verstärkt und ausgebaut wird. Mehr Beratung, die Überführung erfolgreicher Projekte in die Regelversorgung, die Verbesserung der Kurzzeitpflege nach einem Krankenhausaufenthalt und eine Stärkung der Sozialplanung vor Ort – das sind die Schwerpunkte der baden-württembergischen Sozialministerin Mann Luca mit den Pflegekassen, Einrichtungsträgern und kommunalen Landesverbänden weiterentwickelt „Gemeinsame Erklärung 2.0“ (PDF) informiert hat. Um insbesondere die Kurzzeitpflege zu fördern, wurden die Mittel im Haushalt 2022 nochmals deutlich um rund fünf Millionen Euro auf insgesamt 7,4 Millionen Euro aufgestockt.

„Die Verhinderungspflege hilft Menschen bei dem oft sehr anstrengenden und belastenden Leben zu Hause Pflege zu entlasten und zu stärken. Dafür brauchen wir vielfältige, intelligent vernetzte Angebote und Strukturen. Ich freue mich, dass wir als Land nun mit der Aufstockung der Mittel und gemeinsam mit unseren Partnern im Aktionsbündnis mit der ‚Gemeinsamen Erklärung 2.0‘ einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Kurzzeitpflege in Baden-Württemberg leisten können“, so die Ministerin Soziales Manne Lucha am 20. Juni 2022 in Stuttgart.

Weiterentwicklung der Kurzzeitpflege in Baden-Württemberg

Bereits 2017 hat das Sozialministerium eine Vereinbarung mit den Pflegekassen, Einrichtungsträgern und kommunalen Landesverbänden getroffen „Aktionsbündnis Kurzzeitpflege“ zum Leben erweckt. 2018 hat das Aktionsbündnis eine gemeinsame Erklärung auf den Weg gebracht, in der sich die Partner zu wichtigen Zielen und Inhalten bekennen. Diese Erklärung wurde nun weiterentwickelt.

Siehe auch  Baden-Württemberg stärkt Digitalisierung und Personalgewinnung in der Langzeitpflege

Die Partner im Aktionsbündnis stärken die Kurzzeitpflege durch

  • weitere Konzepte für die Kurzzeitpflege entwickeln, in denen auch rehabilitative und therapeutische Ansätze integriert sind,
  • betonen in den Konzepten die Bedeutung des Case Managements als wichtiges Instrument zur qualitativen Gestaltung der Versorgungssituation,
  • Nutzen Sie das Potenzial bewährter und effektiver Projekte,
  • Verbesserung der sektorenübergreifenden Versorgung, insbesondere der Kurzzeitpflege nach einem Krankenhausaufenthalt,
  • Stärkung der Sozialplanung in lokalen Städten und Landkreisen durch Verbesserung der Planungsdaten.

Sozialminister Lucha betonte: „Wenn wir angesichts des demografischen Wandels alle an einem Strang ziehen, werden pflegebedürftige Menschen nicht nur gut versorgt. So sorgen wir auch dafür, dass pflegende Angehörige entlastet werden und viele Pflegebedürftige wieder in ihre eigenen vier Wände zurückkehren können.“

Förderung im „Innovationsprogramm Pflege“

Als Beitrag zum „Aktionsbündnis Kurzzeitpflege“ wird das Land die Einzeleinrichtungen der Kurzzeitpflege weiter ausbauen „Pflege-Innovationsprogramm“ finanziell unterstützen. Dieser richtet sich für die Kurzzeitpflege an Einrichtungen, die qualitativ anspruchsvolle therapie- und rehabilitationsorientierte Konzepte umsetzen und damit zu den Zielen der Gemeinsamen Erklärung beitragen wollen. Im aktuellen Haushalt hat das Land die Mittel insbesondere für die Förderung der Kurzzeitpflege deutlich um rund fünf Millionen Euro auf insgesamt 7,4 Millionen Euro aufgestockt. Dass Darauf zielt das „Innovationsprogramm Pflege“ für das Jahr 2022 abdas wichtige Thema der Stärkung der Kurzzeitpflege, aber auch der Tages- und Nachtpflege, quantitativ und qualitativ zu fördern.

Seit 2019 hat das Land dafür mehr als elf Millionen Euro bereitgestellt und damit über 230 Kurzzeitpflegeplätze gefördert.

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration: Bündnis für Kurzzeitpflege

Gemeinsame Erklärung „Bündnis für Kurzzeitpflege“ (PDF)

Gemeinsame Erklärung 2.0 „Aktionsbündnis Kurzzeitpflege“ – Weiterentwicklung der Kurzzeitpflege in Baden-Württemberg (PDF)

Siehe auch  Pistorius besucht Bundeswehr Sanitätsdienst in Ulm

Inspiriert von Landesregierung BW

Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"