Der Schutz der unentgeltlichen medizinischen Versorgung wird auf Beamte im Strafvollzug und im Gewahrsamsdienst ausgedehnt. Dies trägt den Gefahren und damit auch den erheblichen Gesundheitsrisiken des Justizvollzugsdienstes Rechnung.
Beamte des Strafvollzugs und des Abschiebungshaftdienstes sowie Angehörige der Polizei und der Feuerwehr können sich an die kostenlose medizinische Versorgung absichern. Der Vize-Premierminister und der Innenminister haben es Thomas Strobl sowie Justizminister Marion Gentges wies darauf hin: „Wer im Gefängnis seine Arbeit im Gefängnis verrichtet, ist ähnlichen Gefahren und damit auch erheblichen gesundheitlichen Risiken und Gefahren ausgesetzt wie Angehörige des Polizei und der Feuerwehr. Es ist daher absolut richtig, diesen Beamten die Möglichkeit zu geben, sich kostenlos medizinisch versorgen zu lassen“, so die beiden Minister.
Bereits durch Änderung der Landesbeamtengesetz Baden-Württemberg Ab 15. Oktober 2020 sind die Beamten des Mittleren und Oberen Vollzugsdienstes und des Werksdienstes im Justizvollzugsanstalt sowie die Abschiebungshaft eröffnet ein einmaliges Wahlrecht zwischen Hilfe und Fürsorge. Mit der jetzt erlassenen Verordnung können künftige Beamtinnen und Beamte im Justiz- und Abschiebungshaftdienst ihr Wahlrecht bei Begründung des Beamtenverhältnisses dauerhaft ausüben. Das heißt, sie können sich entweder für eine private Krankenversicherung, ergänzt durch staatliche Beihilfen, entscheiden oder sich vollständig durch eine kostenlose medizinische Versorgung absichern, wie es für Polizisten und Beamte in der Berufsfeuerwehr üblich ist. Bei unentgeltlicher ärztlicher Versorgung übernimmt das Land Baden-Württemberg die Krankheitskosten, zum Beispiel ärztliche Versorgung im Krankheitsfall, zahnärztliche Behandlung einschließlich Zahnersatz, stationäre Behandlung im Krankenhaus, medizinische Rehabilitationsmaßnahmen in entsprechenden Einrichtungen und ambulante ärztliche Pflege mit präventiven Gesundheitsmaßnahmen.
Ein Zeichen der Wertschätzung für die Beamten
„Wir haben mit der Neuregelung eine Anforderung der Beamten im Strafvollzug und im Haftdienst umgesetzt, die mir persönlich auch ein wichtiges politisches Anliegen war“, sagte Innenminister Thomas Strobl. „Die neue Regelung ist logisch und konsequent, aber auch ein Zeichen der Wertschätzung für die Beamten in Gefängnissen und Haftanstalten, die unter schwierigen Bedingungen hervorragende Arbeit leisten“, sagte Justizministerin Marion Gentges.
Zu Beginn profitierten insgesamt knapp 3.500 Beschäftigte von der Wahlfreiheit: rund 2.900 Personen im Strafvollzug, rund 500 Personen im Werksdienst im Gefängnis und rund 80 Personen im Abschiebungshaftdienst.
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Inspiriert von Landesregierung BW