Energie, Umwelt & Verkehr

Härtefallhilfen müssen bis zum 20. Oktober 2023 beantragt werden.

Härtefallhilfen für Haushalte, die mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen und im Jahr 2022 besonders von Preissteigerungen betroffen waren, können noch bis zum 20. Oktober 2023 beantragt werden. Die Bundesregierung hat dem Land dafür rund 234 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Das Umweltministerium ist für die Auszahlung der finanziellen Unterstützung zuständig. Bis zum 4. August 2023 wurden bereits über 60.000 Anträge mit einem Gesamtvolumen von 30,3 Millionen Euro eingereicht. Davon wurden knapp 45.000 Anträge bewilligt und ausgezahlt. Die meisten Anträge (78 Prozent) wurden für Heizöl gestellt, gefolgt von Holzpellets (20 Prozent).

Die Härtefallhilfen können rückwirkend für das Jahr 2022 beantragt werden. Dabei können private Haushalte, die mit Öl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle heizen, von der finanziellen Unterstützung profitieren. Die Anträge können online über ein Portal gestellt werden, auf dem auch entsprechende Rechnungen und Nachweise hochgeladen werden müssen. Vorab kann über einen Online-Rechner bereits ermittelt werden, ob eine Antragstellung in Frage kommt.

Die Härtefallhilfen können grundsätzlich nur von Eigentümern beantragt werden, da diese in der Regel die Energieträger einkaufen. Die erhaltenen Hilfen müssen in Form von Nebenkostenabrechnungen an die Mieter weitergegeben werden. Energieministerin Thekla Walker appelliert daher an alle Eigentümer, Anträge zu stellen und ihre Mieter zu entlasten. Das Land unterstützt bei der Antragsstellung und hat eine Telefonhotline eingerichtet.

Um die Bearbeitungszeit der Anträge zu verkürzen, steht ein Online-Portal zur Verfügung. Dort können auch Papieranträge bestellt werden. Die Bearbeitungszeit für vollständige Anträge liegt derzeit bei wenigen Tagen. Bei Wohnungseigentümergemeinschaften mit Verwaltungen reicht die jeweilige Verwaltung die Härtefallhilfen weiter, während bei Vermietungen die Eigentümer die Hilfen an ihre Mieter weiterleiten.

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Die Härtefallhilfen sind für Privathaushalte vorgesehen, die im Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 eine mindestens doppelte Energiekostenerhöhung hinnehmen mussten. Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten, die über diesen verdoppelten Betrag hinausgehen. Grundlage der Berechnung ist ein bundesweit festgelegter Referenzpreis der Energieträger im Jahr 2021.

Das Land Baden-Württemberg nutzt für die Antragsstellung das zentrale Antragsportal der Kasse.Hamburg, die die technische Umsetzung für 13 Bundesländer übernimmt. Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft entscheidet über die Anträge.

Quelle:
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft: Härtefallhilfen für Privathaushalte
Pressemitteilung vom 8. Mai 2023: Anträge auf Härtefallhilfen für Privathaushalte jetzt möglich

Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

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