Soziales

Erweitertes Führungszeugnis auch für Ehrendozenten

Der Schutz von Kindern in Schulen und Kindertagesstätten hat absolute Priorität. Freiwillige Dozenten an Schulen müssen künftig auch ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.

Grundsätzlich müssen Lehrer bei der Einstellung in die Schule oder bei der Aufnahme in den Vorbereitungsdienst eine erweiterte polizeiliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vorlegen. Dies gilt auch für befristete Arbeitsverhältnisse und Ersatzlehrer, unabhängig davon, ob sie Beamte oder Angestellte sind. Darüber hinaus können Schulen Personen für zusätzliche Angebote einstellen, beispielsweise in der Arbeitsgruppe oder für Schulprojekte. Diese Dozenten können entweder freiwillig oder im Rahmen eines Arbeitsvertrags arbeiten. Die Schulleitung ist für die Auswahl der Mitarbeiter verantwortlich.

Zukünftig müssen Dozenten immer ein Führungszeugnis vorlegen

Der zuständige Regionalrat fordert automatisch eine erweiterte Verhaltensbescheinigung für Dozenten an, die im Rahmen eines befristeten Arbeitsvertrags arbeiten. Ohne Vorlage kann kein Vertrag geschlossen werden. Bei freiwilligen Dozenten an Schulen war die Vorlage eines erweiterten Verhaltenszeugnisses hingegen nicht obligatorisch, sondern wurde nur empfohlen. „Der Schutz von Kindern in unseren Schulen und Kindertagesstätten hat für mich absolute Priorität. Deshalb werden wir diese Lücke jetzt schnell schließen und die zugrunde liegenden Richtlinien anpassen “, sagt Bildungsminister Dr. Susanne Eisenmann. Dasselbe wird in Absprache mit den Schulpartnern für alle Bereiche geregelt, in denen sich Menschen freiwillig an Schulen melden.

Das Kulturministerium hat einen aktuellen Fall an einer Schule im Bezirk Lörrach zum Anlass genommen, das Handbuch für Schulverwalter für die Zuweisung von Lehraufträgen an Lehrkräfte an Schulen zu überarbeiten. Im Zuge dieser Überarbeitung wird die im Handbuch enthaltene Empfehlung, eine erweiterte Verhaltensbescheinigung für Personen anzufordern, die regelmäßig freiwillig an der Schule arbeiten und älter als 18 Jahre sind, durch eine entsprechende Verpflichtung ersetzt.

Siehe auch  Land lockert Vorschriften für Jugend- und Familiencamps

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Inspiriert von Landesregierung BW

Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

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