Soziales

Land lockert Vorschriften für Jugend- und Familiencamps

Viele Jugendhilfeträger haben für die Sommerferien Ferienprogramme und Freizeitangebote für Kinder, Jugendliche und Familien geplant. Für mehr Planungssicherheit wurden nun die entsprechenden Verordnungen geändert.

Kinder, Jugendliche und Familien wurden in den letzten Monaten durch die pandemiebedingten Schließungen von Schulen und Betreuungseinrichtungen stark belastet. Viele Jugendhilfeträger haben für die Sommerferien Ferienprogramme und Freizeitangebote für Kinder, Jugendliche und Familien geplant. Angesichts steigender Vorfälle schafft das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Inklusion durch die Änderung der Corona-Verordnung Kinder- und Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit ebenso wie Corona-Verordnung zur Familienbildung und Frühhilfe Planungssicherheit.

„Kinder und Jugendliche sind nicht nur Schüler – ebenso wichtig sind ihre sozialen Entwicklungsräume außerhalb der Schule. Durch die Änderungen wird es verlässlicher, dass auch bei steigenden Inzidenzen Freizeit für Kinder und Jugendliche stattfinden kann“, so die Ministerin für Soziales und Gesundheit Manne Lucha am Donnerstag, 29. Juli 2021 in Stuttgart.

Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche sowie Jugendsozialarbeit

Für die Kinder- und Jugendarbeit sowie die Jugendsozialarbeit hat das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration daher eine Regelung in die entsprechende Verordnung aufgenommen, die es ermöglicht, ein bereits begonnenes Angebot bis zum geplanten Ende fortzuführen, wenn die Stadt oder der Bezirk in diesem Zeitraum eine höhere Inzidenzrate erreicht. Dies gilt nicht für den Fall, dass die Erhöhung in direktem Zusammenhang mit dem Angebot steht.

„Für die kommenden Sommerferien brauchen die Anbieter eine verlässliche Aussage, ob sie auch mitten in den Sommerferien ein bereits geplantes, mehrtägiges Angebot durchführen können, wenn die Inzidenzrate in den wenigen Wochen bis dahin ansteigt“, so die Minister. „Kinder und Jugendliche freuen sich ungeduldig auf die Camps und Programme. Familien haben ihre Urlaubsplanung an solchen Angeboten ausgerichtet. Wir haben uns daher entschlossen, die Regelungen in den Inzidenzstufen 2 und 3 anzugleichen. Dies gilt nicht nur für Ferienlager mit Übernachtungen außerhalb des eigenen Haushalts, sondern insbesondere auch für mehrtägige Ferienprogramme, wie Erholungen am Ortsrand und Waldheime . Wichtig sind diese Angebote auch für Eltern, die in den Schulferien auf eine zuverlässige Betreuung ihrer Kinder angewiesen sind. „

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Bei mehrtägigen Angeboten mit Übernachtungen außerhalb des eigenen Haushalts wird gleichzeitig eine zusätzliche Absicherung installiert. Steigt die Inzidenz während eines solchen Angebots von unter 35 auf über 35 bzw. von unter 50 auf über 50, sollte am Abreisetag zusätzlich ein negativer Testnachweis erbracht werden. Mit diesem Nachweis ist für Kinder und Jugendliche sowie Betreuer klar, ob sie sich bei positivem Test zu Hause isolieren müssten. „Unabhängig davon rate ich weiterhin allen Teilnehmern und allen Betreuern, in der Woche nach einem Angebot einen Bürgertest zu machen, unabhängig von der Inzidenz. Sie helfen, mögliche Infektionen aufzudecken und eine weitere Ausbreitung zu durchbrechen“, sagte Minister Manne Lucha.

Freizeit im Rahmen der Familienbildung und Frühförderung

Auch das Sozialministerium hat die Regelungen für Familiencamps im Rahmen der Familienbildung und Frühförderung angepasst. Auch bei höheren Inzidenzraten können sie mit Teilnehmern aus bis zu 16 Haushalten stattfinden. „Familien haben in den letzten Monaten viel erreicht und damit einen wesentlichen Beitrag zum Schutz gefährdeter Menschen geleistet. Sie brauchen jetzt dringend gute Perspektiven – nicht nur für den Sommer, sondern auch für die kommenden Monate. Ich appelliere daher noch einmal eindringlich an alle Erwachsenen: Tragen Sie Ihren Teil zur Eindämmung der Pandemie bei und lassen Sie sich impfen! ”Schlussministerin für Soziales und Gesundheit Manne Lucha.

Corona-Verordnung Kinder- und Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit

Corona-Verordnung zur Familienbildung und Frühhilfe

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Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

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