Bürgerbeteiligung

Dienstverträge für die Heimarbeit in der Justiz

Das Ministerium für Justiz und Migration, der Landesrichter- und Staatsanwaltschaftsrat und der Hauptpersonalrat haben Dienstverträge zur Heimarbeit in der baden-württembergischen Justiz unterzeichnet. Mit den Vereinbarungen stärkt die Justiz ihre Position als attraktiver, moderner und familienfreundlicher Arbeitgeber.

Das baden-württembergische Ministerium für Justiz und Migration und der Rat der Richter und Staatsanwälte des Landes sowie der Hauptpersonalrat haben langfristige Dienstverträge über die Arbeit außerhalb des Büros (insbesondere Homeoffice und Telearbeit) abgeschlossen. Ministerialdirektor Elmar Steinbacher, der die Vereinbarungen für das Justizministerium und für Migration unterzeichnete, sagte: „Mit den Vereinbarungen haben die Mitarbeiter der Justiz Planungssicherheit für die Zeit nach der Pandemie. In der gesamten Justiz schreiben sie neben der Tätigkeit im Amt eine Tätigkeit außerhalb des Amtes als Teil einer modernen und flexiblen Arbeitswelt vor. Mit den Vereinbarungen stärkt die Justiz ihre Position als attraktiver, moderner und familienfreundlicher Arbeitgeber. „

In zahlreichen Tätigkeitsfeldern der Justiz bildet die elektronische Akte (eAkte) die wesentliche Grundlage für die außeramtliche Tätigkeit, da sie die Ausübung der Tätigkeit vom Ort der Papierakte entkoppelt. Bei der Zunahme der technischen Möglichkeiten darf aus Sicht der Unterzeichner der Abkommen nicht übersehen werden, dass die Justiz durch kollegiale Zusammenarbeit und persönlichen Kontakt mit den Bürgern geprägt ist. Der Wandel der Arbeitskultur sollte mit dem Erhalt dieser Eigenschaft einhergehen

Als Richtwert für Homeoffice gelten zwei Fünftel der regulären Arbeitszeit

Die Dienstverträge gelten für alle Mitarbeiter und Staatsanwälte (bei Telearbeit auch für Richter), die bei einer Justizbehörde des Landes, einschließlich des Justizministeriums, beschäftigt sind. Die richterliche Unabhängigkeit, insbesondere die freie Arbeitsplatzwahl in diesem Rahmen, bleibt unberührt.

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Als Richtwert für die Arbeitszeit im Homeoffice gelten zwei Fünftel der regulären Arbeitszeit des Mitarbeiters. Hiervon kann in begründeten Fällen in der Einzelvereinbarung abgewichen werden.

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Inspiriert von Landesregierung BW

Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

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