Wirtschaft

Die Zahl der digitalen Einkommensteuererklärungen nimmt zu

Im Jahr 2021 wurden fast 77 Prozent der Einkommensteuererklärungen digital abgegeben. Die Steuerverwaltung hat bereits einen hohen Digitalisierungsgrad, der viele Vorteile für die Bürgerinnen und Bürger hat.

Immer mehr Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg reichen ihre Einkommensteuer digital ein. Im vergangenen Jahr wurden fast 77 Prozent der Einkommensteuererklärungen elektronisch eingereicht Finanzämter erhalten. Innerhalb der letzten drei Jahre ist die Rate um mehr als acht Prozent gewachsen.

Finanzminister Dr. Danyal Bayaz sagte: „Die Digitalisierung bietet zahlreiche Chancen. Unsere Steuerverwaltung weist im Verwaltungsvergleich bereits einen hohen Digitalisierungsgrad auf. Das bietet Vorteile für die Bürgerinnen und Bürger, indem sie zum Beispiel ihre Steuererklärung bequem und unkompliziert digital abgeben können.“

ELSTER ermöglicht vorausgefüllte Steuererklärungen

Auf der Online-Plattform Meine Elster der Service der vorausgefüllten Steuererklärung genutzt werden. Daten, die dem Finanzamt bereits in elektronischer Form vorliegen, werden direkt an die richtige Stelle in der Steuererklärung übernommen. Dazu gehören unter anderem das Abrufen von Lohnsteuerbescheinigungen, Lohnersatzleistungen (z. B. Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld) sowie Mitteilungen über den Bezug von Rentenleistungen und Versicherungsbeiträgen. Eine unverbindliche Steuerberechnung zeigt zudem vorab, mit welchen steuerlichen Ergebnissen zu rechnen ist.

Neben der elektronischen Abgabe der Steuererklärung können über Mein ELSTER auch diverse Anträge, Anzeigen und Widersprüche digital an das Finanzamt übermittelt werden. So ist es beispielsweise möglich, über Mein ELSTER eine vom Finanzamt nachgeforderte Quittung nachzureichen.

Grundsteuererklärung über ELSTER

zusätzlich grundsteuererklärung, die zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 31. Oktober 2022 eingereicht werden müssen, können über Mein ELSTER eingereicht werden. Wer bereits bei ELSTER – beispielsweise für die Einkommensteuererklärung – registriert ist, kann diesen Zugang auch für die Grundsteuer nutzen (und umgekehrt). Falls Sie noch keinen Zugang haben, können Sie sich jetzt registrieren. Alternativ ist es auch möglich, sich Angehörige bei der Abgabe der Erklärungen helfen zu lassen und diese über deren ELSTER-Zugang zu übermitteln. In diesem Fall ist die Unterstützung durch Angehörige gesetzlich zulässig und in ELSTER problemlos möglich.

Siehe auch  Technologiebeauftragte des Wirtschaftsministeriums berufen

Voraussetzung für die Nutzung von Mein ELSTER ist die kostenlose, einmalige Registrierung mit einer persönlichen Identifikationsnummer. Am Ende der Registrierung wird ein elektronisches Zertifikat ausgestellt, das einen sicheren Zugang zum eigenen ELSTER-Benutzerkonto garantiert und die eigene manuelle Unterschrift ersetzt.

ELSTER: Ihr Online-Finanzamt

.
Inspiriert von Landesregierung BW

Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"