Nach der Bewertung des staatlichen Tarifverhandlungs- und Mindestlohngesetzes ist der Beteiligungsprozess für die Ergebnisse abgeschlossen. Es sind keine Änderungen erforderlich. Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut betonte, dass das derzeit geltende Gesetz Wettbewerbsverzerrungen verhindert, Arbeitsplätze erhält und sozialen Schutz und ein angemessenes Einkommen garantiert.
Das baden-württembergische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnen hat bekannt gegeben, dass der Beteiligungsprozess für die Ergebnisse der Bewertung des Gesetzes über die Einhaltung der staatlichen Tarife und den Mindestlohn (LTMG) abgeschlossen wurde und keine Gesetzesänderungen vorgenommen werden. „Mit dem derzeit gültigen Gesetz verhindern wir Wettbewerbsverzerrungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge in beschäftigungspolitisch sensiblen Bereichen, erhalten Arbeitsplätze und garantieren sozialen Schutz und ein angemessenes Einkommensniveau“, erklärte Wirtschaftsminister Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut. Der mit den relevanten Stakeholdern durchgeführte Beteiligungsprozess für die Weiterentwicklung des LTMG führte nicht zu Gesetzesänderungen.
Das im Jahr 2019 von Kienbaum Consultants International GmbH Expertenberichte, die im Auftrag des Wirtschaftsministeriums erstellt wurden, haben gezeigt, dass die Ziele der staatlichen Tarifverhandlungen und des Mindestlohngesetzes von öffentlichen Kunden und Unternehmen unterstützt werden. „Wir haben den Bericht auf transparente und aufgeschlossene Weise mit den wichtigsten Verbänden, Unternehmensverbänden und Gewerkschaften erörtert. Soweit aus dem Bericht die Notwendigkeit selektiver Anpassungen hinsichtlich der Kontrolldichte im Bereich des straßenbasierten Personenverkehrs hervorgeht, handelt es sich um eine Frage der Durchsetzung. Das Gesetz muss dafür nicht geändert werden, da es bereits ausreichende Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten bietet “, erklärte Hoffmeister-Kraut.
Staatliche Zolltreue und Mindestlohngesetz
Das staatliche Tarif- und Mindestlohngesetz trat am 1. Juli 2013 in Kraft. Die LTMG verpflichtet Unternehmen, ihren Mitarbeitern bei der Ausführung von Aufträgen des öffentlichen Sektors in Baden-Württemberg einen Mindestlohn oder einen Tariflohn zu zahlen. Baden-Württemberg hat im Konvoi mit den anderen Bundesländern eine solche Verpflichtung eingeführt
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