Die gesamte Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein sind ab dem 24. Oktober 2020 als Risikogebiete eingestuft. Für Personen, die nach Baden-Württemberg einreisen, ist die Quarantäne obligatorisch. Ausnahmen gelten für Kurzaufenthalte von weniger als 24 Stunden für Pendler, Studenten und Paare.
Das Robert Koch Institut (RKI) hat das gesamte schweizerische Staatsgebiet und das Fürstentum Liechtenstein aufgrund der hohen Infektionsrate ab Samstag, 24. Oktober 2020, als Risikogebiete eingestuft. Dies gilt für alle Personen, die aus Risikobereichen nach Baden-Württemberg einreisen Quarantäne und Prüfung der Corona-Verordnung (CoronaVO EQT). Es gibt eine Ausnahme von der Quarantänepflicht für Kurzaufenthalte von Personen aus den Grenzregionen in Baden-Württemberg von weniger als 24 Stunden. Die Regeln gelten bis zum Inkrafttreten einer neuen Quarantäneverordnung auf Basis der veröffentlichten Bundesmodellverordnung.
Das deutsch-schweizerische Grenzgebiet ist aufgrund der hohen Anzahl von Grenzübergängen auf dem Landweg von den Vorschriften der Verordnung besonders betroffen. „Wir sind uns bewusst, dass Quarantänemaßnahmen für die betroffene Bevölkerung in vielerlei Hinsicht stressig sind. Dies gilt insbesondere für europäische Grenzregionen, die vorbildlich zusammengewachsen sind und deren Grenzen im Alltag glücklicherweise kaum noch wahrgenommen werden „, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha am Freitag, 23. Oktober, in Stuttgart. Dies wird insbesondere durch die ausgewogenen Vorschriften des CoronaVO EQT berücksichtigt. Die allgemeine Verpflichtung zur Quarantäne nach der Einreise aus einem Risikobereich würde durch differenzierte Ausnahmeregelungen ausgeglichen.
Die wichtigsten Informationen zur Quarantäneregelung sind hier zusammengefasst:
- Das CoronaVO EQT regelt nicht die Frage, wer nach Baden-Württemberg einreisen oder sogar Grenzschließungen anordnen darf. Das Land Baden-Württemberg und damit auch das Ministerium für Soziales und Integration kann nicht regeln, wer in die Bundesrepublik Deutschland einreisen darf. Dies entscheidet die Bundesregierung, insbesondere das Bundesministerium des Innern, auf der Grundlage des Schengener Grenzkodex.
- Die Grenzen für die Einreise nach Baden-Württemberg bleiben daher offen.
- Das CoronaVO EQT regelt nur das Infektionsschutzgesetz, dh insbesondere die Frage, ob Menschen nach der Einreise in die häusliche Isolation (Quarantäne) gehen müssen und unter welchen Bedingungen sie davon ausgenommen sind.
Ausnahmen von der Quarantänepflicht sind insbesondere für vorgesehen
- Einreise nach Baden-Württemberg aus Grenzregionen für weniger als 24 Stunden (nämlich: in Österreich das Land Vorarlberg, im Fürstentum Liechtenstein das gesamte Staatsgebiet, in der Schweiz die Kantone Appenzell, Aargau, Basel, Basel-Landschaft, Jura, Schaffhausen, Solothurn, Sankt Gallen, Thurgau und Zürich, in Frankreich die Departements Bas-Rhin und Haut-Rhin).
- die arbeitsbedingte grenzüberschreitende Bewegung von Menschen, Gütern und Gütern,
- beruflich notwendige Einträge aus dem Risikobereich (zB Pendler, Kindergartenkinder, Schulkinder, Studenten, Arbeits- und Dienstleister),
- für notwendige medizinische Behandlungen
- sowie für Personen, die sich nur kurz (weniger als 48 Stunden) im Risikobereich aufhielten (Pendler).
- Auch Mitarbeiter, die aus beruflichen Gründen in den Risikobereich eintreten müssen, beispielsweise Montagearbeiter, müssen nach dem Wiedereintritt nicht unter Quarantäne gestellt werden. Insbesondere Berufs- und Bildungspendler sind daher von Anfang an von der Quarantäneanforderung befreit.
- Ehepaare oder Partner in einer festen Beziehung sind ebenfalls von der Quarantänepflicht befreit.
Darüber hinaus ermöglicht das CoronaVO EQT flexible und situationsgerechte Lösungen, da die Verpflichtung zur Quarantäne zu Hause nicht mehr durch Vorlage eines negativen Testergebnisses (Stand 23. Oktober 2020) erforderlich ist.
Wenn Bürger mit dem Schweizer Transportunternehmen in die Schweiz reisen, können sie bei der Eingabe ihrer Kontakt- und Reisedaten das Meldesystem der Deutschen Bahn verwenden:
Deutsche Bahn: Einfahrt aus Risikobereichen
Appell: Nehmen Sie den Infektionsschutz sehr ernst
Das Ministerium für Soziales und Integration appelliert an die Menschen in Baden-Württemberg und in allen Grenzregionen, den Infektionsschutz sehr ernst zu nehmen und sich dementsprechend freiwillig einzuschränken. Minister Lucha: „Derzeit wird auch nicht alles empfohlen, was erlaubt ist. Die Eindämmung der Pandemie ist eine Aufgabe, die nur gelingen kann, wenn alle buchstäblich über Grenzen hinweg zusammenhalten. „“
Quarantäne und Prüfung der Corona-Verordnung
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