Baden-Württemberg eröffnet schrittweise Impftermine für Personen ab der dritten Priorität. Impfungen für Mitarbeiter in der kritischen Infrastruktur werden voraussichtlich ab Mitte Mai im Land möglich sein. Das Sozialministerium hat eine Liste der betroffenen Bereiche und weitere Informationen veröffentlicht.
Die Mitarbeiter von Unternehmen in der dritte Priorität gemäß der Bundesverordnung über Koronaimpfungen – Zum Beispiel aus dem Lebensmittelhandel, der Energieversorgung oder aus anderen Teilen der sogenannten kritischen Infrastruktur – die in Baden-Württemberg geimpft werden können.
In Vorbereitung auf diesen Eröffnungsschritt wird die Landesregierung am Donnerstag, den 29. April, einen haben Liste der veröffentlichten relevanten Unternehmen und Bereiche, deren Mitarbeiter Teil der kritischen Infrastruktur sind (KRITIS-Liste (PDF). Die zuständigen Abteilungen können das Formular, das später als Impfgenehmigung für Mitarbeiter dient, sofort vorbereiten und beispielsweise von der Website des Sozialministeriums herunterladen: KRITIS Impfzertifikat (PDF)
Für eine umfassende Impfung im Unternehmen durch die Betriebsärzte Die Bundesregierung muss zunächst weitere Bedingungen schaffen. Solange diese Vorschriften noch nicht erlassen wurden, können sich die Mitarbeiter auch in den Impfzentren impfen lassen.
Allmähliche Eröffnung von Impfterminen für Personen mit dritter Priorität
„Baden-Württemberg eröffnet Impftermine für Personen ab dritter Priorität allmählich. Dies ist der ernstere Weg. Wir haben immer noch nicht genug Impfstoff, um allen Bürgern ein sofortiges Impfangebot anzubieten. Deshalb Die Termine für Personen mit bereits bestehenden Erkrankungen wie bestimmten Herzerkrankungen oder Asthma beginnen am kommenden Montag„Sagte Gesundheitsminister Manne Lucha am Donnerstag, 29. April, in Stuttgart. „Wir werden wahrscheinlich ab Mitte Mai die Impfungen für Mitarbeiter dritter Priorität öffnen können. Wir haben daher heute die relevanten Formulare und Informationen veröffentlicht, damit sich die relevanten Positionen vorbereiten können. „“
Die Öffnung für Mitarbeiter ab der dritten Priorität gemäß der Corona-Impfverordnung sieht vor, dass Menschen aus verschiedenen Bereichen geimpft werden können. Dazu gehören beispielsweise Mitarbeiter im Lebensmitteleinzelhandel, Personen, die in bestimmten Bereichen der kritischen Infrastruktur in besonders relevanten Positionen arbeiten, Journalisten, Wahlhelfer oder Personen, die in besonders relevanten Positionen in den Verfassungsorganen, in Regierungen und Verwaltungen tätig sind, wie z die Staatsverwaltung, die Streitkräfte, die Polizei, der Zoll, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz (einschließlich der Organisation für technische Hilfe), die Justiz oder die Justizverwaltung.
Damit sich Unternehmen und Mitarbeiter im Voraus auf diesen dritten Eröffnungsschritt vorbereiten können, hat das Ministerium für Soziales und Integration die Form des entsprechenden Impfpasses für Mitarbeiter online gestellt. Alternativ werden bereits von der Industrie (Verbänden) erstellte Musterformulare als Impfbescheinigungen akzeptiert. Ziel ist es, dass diejenigen Mitarbeiter der Einrichtungen und Unternehmen, die Anspruch auf Impfungen mit höherer Priorität haben, ihre Impfungen erhalten können, sobald die Impfstoffmenge die Eröffnung dieser Gruppe ermöglicht.
Kritische Infrastruktur
Kritische Infrastrukturen (KRITIS) sind Organisationen oder Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für die Staatsgemeinschaft, deren Versagen oder Beeinträchtigung zu dauerhaften Versorgungsengpässen, erheblichen Störungen der öffentlichen Sicherheit oder anderen dramatischen Folgen führen würde.
Es ist jedoch immer noch zu wenig Impfstoff verfügbar, um jedem rechtzeitig eine Impfung anbieten zu können. Deshalb gibt es auch eine innerhalb der KRITIS-Organisationen, -Institutionen und -Unternehmen Priorisierung notwendig. Die Voraussetzungen hierfür sind in der Bundesverordnung über die Corona-Impfung festgelegt, an der sich der Staat orientiert (§ 4 Abs. 1 Nr. 5 der Bundesimpfverordnung). Dies sind Personen, die in besonders relevanten Positionen in anderen Institutionen und Unternehmen der kritischen Infrastruktur tätig sind, insbesondere in den Bereichen Pharmazie, Pharmaindustrie, Bestattungswesen, Lebensmittelindustrie, Wasser- und Energieversorgung, Abwasserentsorgung und Abfallentsorgung sowie Transport – und Transport als sowie in der Informationstechnologie und Telekommunikation.
In Baden-Württemberg werden Unternehmen in der kritischen Infrastruktur von den zuständigen Ministerien identifiziert. In Anbetracht der nach wie vor begrenzten Impfstofflieferungen haben die Ministerien gemeinsam Folgendes gemäß den Anforderungen der Bundesverordnung über Koronaimpfungen „KRITIS Liste BW – Impfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2“ (PDF) und die Bereiche der jeweiligen kritischen Infrastrukturen, die gemäß der dritten Priorität geimpft werden können, werden definiert.
Daher werden die Unternehmen in der kritischen Infrastruktur gebeten, zunächst sorgfältig zu prüfen, ob ihr eigener Tätigkeitsbereich innerhalb der kritischen Infrastruktur vorzugsweise für eine Impfung in Frage kommt. Für die Auswahl von Mitarbeitern in besonders relevanten Positionen stellt die Landesregierung a Handout mit Kriterien (PDF) bis zur Entsorgung.
Strenge Kriterien für die Auswahl des impffähigen Teils der staatlichen Verwaltung
Keine besonderen Rechte, aber auch keine Nachteile
Bestimmte Mitarbeiter der Landesverwaltung sind auch berechtigt, sich im nächsten Eröffnungsschritt impfen zu lassen. Wie bei Unternehmen gelten für die Auswahl der Personen strenge Auswahlkriterien. Die Zahl der Personen, die in besonders relevanten Positionen zu Impfungen berechtigt sind, sollte 15 Prozent der Gesamtzahl der Beschäftigten in der staatlichen Verwaltung nicht überschreiten.
„Es gibt keine besonderen Rechte für Angestellte der staatlichen Verwaltung, aber auch keine Nachteile“, sagte Minister Lucha. „Die Ministerien haben daher gemeinsam klare Richtlinien und Kriterien ausgearbeitet, nach denen die Impfberechtigten ausgewählt werden. Entscheidend ist in der Regel nicht die hierarchische Position, sondern die jeweilige Funktion. Dies schließt auch Personen ein, die nicht zum Home Office wechseln können und bei der Ausführung ihrer Aufgaben viele Kontakte haben – beispielsweise im Außendienst bestimmter Behörden oder am Gate. „“
Wie in vielen anderen Unternehmen erwägt auch die Landesverwaltung die Einrichtung eines betrieblichen Impfzentrums für befugte Mitarbeiter, wenn die Bundesregierung die erforderlichen Vorkehrungen getroffen hat, damit die niedergelassenen Ärzte den Impfstoff regelmäßig bei Pharmagroßhändlern kaufen können.
Die Bundesregierung muss schnell Vorschriften erlassen, damit im Unternehmen eine Impfung möglich ist
Wenn die Mitarbeiter der dritten Priorität Anspruch auf Impfungen haben, sind auch Impfungen durch Betriebsärzte direkt im Unternehmen denkbar. Dazu muss die Bundesregierung jedoch zunächst verschiedene Voraussetzungen klären: „Für umfassende Impfungen im Unternehmen müssen die Betriebsärzte den Impfstoff direkt beim Pharmagroßhändler bestellen können. Das Bundesgesundheitsministerium sollte dies so bald wie möglich in der Corona-Impfverordnung festlegen “, schloss Minister Lucha.
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