![Die geplante Steuerbefreiung der Pflegeprämie soll auch rückwirkend gelten](/wp-content/uploads/Die-geplante-Steuerbefreiung-der-Pflegepraemie-soll-auch-rueckwirkend-gelten.jpg)
Die Bundesregierung hat den Entwurf für ein Viertes Corona-Steuerhilfegesetz vorgelegt. Bei Inkrafttreten des Gesetzes gilt die Steuerbefreiung auch rückwirkend für Pflegeprämien, die nach dem 18.11.2021 ausgezahlt wurden.
Die Bundesregierung hat es Entwurf für ein Viertes Corona-Steuerhilfegesetz eingereicht. Danach sollen Pflegezuschläge für Pflegekräfte, die auf Grund von Bundes- oder Landesverordnungen gewährt wurden, bis zu einer Gesamthöhe von 3.000 Euro steuerfrei sein.
Betroffen sind Beschäftigte, die in Krankenhäusern, Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten arbeiten. Damit soll ihr unermüdlicher Einsatz während der Corona-Pandemie gewürdigt werden. Wird das Gesetz verabschiedet, gilt die Steuerbefreiung auch rückwirkend für Pflegeprämien, die nach dem 18.11.2021 ausgezahlt wurden.
Nachträgliche Steuerbefreiung bei Einkommensteuererklärungen möglich
Haben pflegende Angehörige also bereits im Jahr 2021 einen lohnsteuerpflichtigen Pflegezuschlag bezogen, können sie bei ihrer Einkommensteuererklärung eine nachträgliche Steuerbefreiung geltend machen. Voraussetzung ist, dass der Gesetzgeber über die Steuerbefreiung entscheidet. Die auf den Pflegebeitrag entfallende Einkommensteuer wird dann erstattet. Die Finanzbehörden werden entsprechende Informationen zeitnah auf den Internetseiten der Finanzämter bereitstellen. Damit sollen Betroffene beim Ausfüllen der Steuererklärung unterstützt werden.
Das Finanzamt kann die Steuerbefreiung erst berücksichtigen, wenn sie gesetzlich geregelt ist. Ist der Steuerbescheid bis dahin bereits ergangen, müssen Betroffene Widerspruch einlegen. Die Steuerbefreiung kann dann später berücksichtigt werden.
Auch der staatliche Pflegezuschlag wird begünstigt
Bei Pflegeprämien, die im Jahr 2022 ausbezahlt werden, ist das Verfahren einfacher: Der Arbeitgeber berücksichtigt dann den Steuerfreibetrag beim Lohnsteuerabzug. In diesem Fall müssen die Mitarbeiter nichts weiter tun.
Die von der Bundesregierung geplante Steuerbefreiung soll auch Pflegeprämien umfassen, die aufgrund von Entscheidungen einer Landesregierung gezahlt werden. Das wäre es also auch Staatliche Pflegeprämie in Baden-Württemberg bevorzugt. Die Landesregierung hat im November 2021 für die Beschäftigten auf den Intensivstationen der Krankenhäuser des Landes entschieden.
Pflegeprämie des Landes Baden-Württemberg
Ende letzten Jahres, Finanzminister Dr. Danyal Bayaz und Gesundheitsminister Mann Luca in einem Schreiben an die Bundesregierung aufgefordert, neben einer Bundespflegeprämie auch staatliche Pflegeprämien steuerfrei zu machen.
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Inspiriert von Landesregierung BW