Die Bundesregierung hat zugestimmt, die Kurzzeitbeschäftigung im Jahr 2021 von 70 auf 102 Tage zu verlängern. Diese Ausweitung der Kurzzeitbeschäftigung ist ein gutes Signal für die Spezialkulturunternehmen des Landes.
„Der Ausbau kurzfristiger, sozialversicherungsfreier Arbeitsplätze ist eine wichtige Voraussetzung für die Sicherstellung regionaler Sonderkulturen unter Corona-Bedingungen. Ich begrüße daher die Zustimmung der Bundesministerium für Arbeit und Soziales und des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Es ist sehr wichtig, die kurzfristige Beschäftigung im Zeitraum von März bis Oktober 2021 von 70 Tagen oder drei Monaten auf 102 Tage oder vier Monate auszudehnen. Da die Verfügbarkeit von Saisonarbeitern für die Landwirtschaft in Baden-Württemberg von großer Bedeutung ist, habe ich mich auch für eine entsprechende Regelung im Jahr 2021 ausgesprochen „, sagte der Minister für ländliche Gebiete und Verbraucherschutz. Peter Hauk.
„Für Baden-Württemberg als Land der Sonderkulturen sind Saisonarbeiter unverzichtbar. Ohne sie kann die meist arbeitsintensive Produktion und damit die Versorgung mit Obst und Gemüse oder Wein aus der Region nicht aufrechterhalten werden. Hierfür ist eine ausreichende Anzahl von Saisonarbeitern erforderlich. Die diesjährige Spargelernte hat bereits begonnen. Die Verlängerung der sozialversicherungsfreien Beschäftigungsdauer war 2020 ein sehr wichtiges Element, um dies in gewissem Umfang zu gewährleisten und Anbau und Ernte zu gewährleisten “, betonte der Minister. Aufgrund des geringeren Personalwechsels aufgrund des Ausbaus der Kurzzeitbeschäftigung wird auch das Infektionsrisiko verringert.
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Inspiriert von Landesregierung BW