Das erfolgreiche Förderprogramm „Flatrate-Verwaltungskosten zur Unterstützung des freiwilligen öffentlichen Verkehrs“ wird vereinfacht und erweitert. Darüber hinaus können Sie eine einmalige spezielle Corona-Beihilfe in Höhe von 2.000 Euro beantragen.
Bürgerbusverbände in Baden-Württemberg können künftig auf ein vereinfachtes und erweitertes Unterstützungsangebot des Landes Baden-Württemberg zurückgreifen. Zu diesem Zweck hat das Verkehrsministerium heute das überarbeitete Finanzierungsprogramm „Pauschale Verwaltungskosten zur Unterstützung des freiwilligen Verkehrs im öffentlichen Nahverkehr“ veröffentlicht. Neben den einfacheren Antrags- und Bearbeitungsverfahren können Antragsteller in diesem Jahr auch eine einmalige Sonderbeihilfe beantragen. „In den letzten Jahren haben sich an vielen Orten im Land Bürgerbusse und andere Angebote für öffentliche Verkehrsmittel herausgebildet. Mit Kreativität und lokalen Ressourcen ergänzen sie das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln und tragen gleichzeitig zum lokalen sozialen Zusammenhalt bei. Mit den neuen Finanzierungsrichtlinien unterstreichen wir die besondere Bedeutung und Wertschätzung dieser freiwilligen Transportangebote “, sagte der Verkehrsminister Winfried Hermann.
Die Härtefallregulierung soll koronabedingte Fehler ausgleichen
Das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln im Land nimmt auch während der Koronapandemie weiter zu. Mittlerweile gibt es in Baden-Württemberg mehr als 250 gemeinsame Transporte für alle Arten von Dienstleistungen. Aber auch hier hat die Pandemie Spuren hinterlassen. Viele Betreiber von Bürgerbussen, Bürgeranruffahrzeugen und Fahrdiensten haben den Betrieb aufgrund der Pandemie vorübergehend eingestellt oder angepasst. Dadurch entfallen die Notwendigkeit von Fahrgeldeinnahmen und anderen Einnahmequellen.
Das baden-württembergische Verkehrsministerium hat diese Entwicklung beobachtet und gelegentlich die Förderrichtlinien zur Unterstützung des freiwilligen öffentlichen Verkehrs überarbeitet. Betreiber eines solchen Verkehrs können eine einmalige Härteentschädigung in Höhe von zusätzlich 2.000 Euro beantragen.
Die Beantragung einer Finanzierung wird einfacher
Neben der einmaligen Ausgleichszahlung im Härtefall wurde das Verfahren für die pauschale Verwaltungsgebühr erheblich vereinfacht. Die wichtigste Neuerung ist, dass der Zuschuss von 1.500 Euro jährlich pauschal ausgezahlt wird. Es ist nicht mehr erforderlich, die Kosten im Rahmen des Antrags zu berechnen, und es ist kein individueller Nachweis erforderlich. „Das Antrags- und Bearbeitungsverfahren wird somit für alle Beteiligten erheblich vereinfacht“, freut sich Verkehrsminister Hermann.
Verkehrsministerium: Förderprogramme für den öffentlichen Verkehr
Bürgerbus Baden-Württemberg: Beratung und Unterstützung
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