Der Ministerrat hat den Gesetzesentwurf zur Änderung des Bildungszeitgesetzes verabschiedet und zur Einführung im Landtag freigegeben. Dies sollte den bürokratischen Aufwand für das Unternehmen verringern und die Schulungszeitoptionen für die Mitarbeiter so klar wie möglich regeln.
Der Ministerrat hat diese Woche einen Entwurf angenommen „Gesetz zur Änderung des Baden-Württembergischen Bildungszeitgesetzes“ zur Aufnahme in das Landtag freigegeben. „Wir befinden uns nicht nur inmitten der Koronapandemie, sondern auch inmitten der Transformation und Digitalisierung unserer Wirtschaft und der Arbeitswelt. Gut qualifizierte und fähige Mitarbeiter sind für unseren wirtschaftlichen Erfolg wichtiger denn je. Deshalb wollen wir das Bildungszeitgesetz im Detail verbessern, damit die positiven Effekte weiter verstärkt werden. Es ist wichtig, den bürokratischen Aufwand für das Unternehmen so gering wie möglich zu halten und die Möglichkeiten zu regeln, die Schulungszeit der Mitarbeiter so klar und einfach wie möglich zu nutzen “, erklärte der Minister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut.
Der Minister fuhr fort: „Mit einer neuen Schiedsstelle wollen wir das Konfliktpotential in den Unternehmen verringern und umstrittene Einzelfälle schnell klären. Darüber hinaus sind Teilzeitbeschäftigte bei der Berechnung der Kleinunternehmensklausel angemessen zu berücksichtigen. Der bürokratische Aufwand für die Unternehmen sollte auch dadurch verringert werden, dass Kleinstunternehmen, die ohnehin nicht unter das Bildungszeitgesetz fallen, von der Begründungspflicht befreit sind, wenn sie einen Antrag ablehnen. „“
Das Recht auf fünf Trainingstage bleibt bestehen
Nach dem Beschluss des Ministerrates am 20. Oktober wurde der Gesetzesentwurf in die öffentliche Anhörung aufgenommen, und die betroffenen Organisationen hatten Gelegenheit, Kommentare abzugeben. Infolgedessen wurden einige Vorschläge aus dem Konsultationsprozess im Gesetzentwurf berücksichtigt. „Zum Beispiel sorgen angemessene Fristen dafür, dass die geplante Schiedsstelle ihre Entscheidung rechtzeitig vor Beginn der angeforderten Weiterbildung bekannt gibt“, erklärte Hoffmeister-Kraut. Der Minister fügte hinzu, dass das Recht auf fünf Ausbildungstage pro Jahr für Berufsausbildung, politische Ausbildung und die Qualifikation zur Ausübung freiwilliger Arbeit auch in Zukunft erhalten bleiben sollte.
Im Koalitionsvertrag haben die Regierungsparteien festgelegt, dass das 2015 in Kraft getretene Baden-Württembergische Bildungszeitgesetz evaluiert und geändert werden soll. Das Bildungszeitgesetz gewährt den Arbeitnehmern das Recht auf fünf freie Arbeitstage pro Jahr für die berufliche und politische Weiterbildung und Qualifikation im Bereich der Freiwilligenarbeit. Der im Koalitionsvertrag angekündigte zweite Teil des Projekts soll nun mit dem „Gesetz zur Änderung des Baden-Württembergischen Bildungszeitgesetzes“ umgesetzt werden. Die Auswertung des Bildungszeitgesetzes wurde datiert Forschungsinstitut für Berufsausbildung (f-bb) durchgeführt. Die betroffenen Interessengruppen hatten Gelegenheit, sich zum Bewertungsbericht zu äußern.
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