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Das Fotografieren unter dem Rock und das Gaffen von Fotos sind gesetzlich strafbar

Das Fotografieren unter dem Rock, das sogenannte „Upskirting“ und das „gaffende Foto“ der Toten sind ab dem 1. Januar 2021 strafbar. Baden-Württemberg spielte eine Schlüsselrolle bei der Einleitung von Änderungen des Strafgesetzbuchs.

Ab dem 1. Januar 2021 wurden Änderungen an der Strafgesetzbuch in Kraft, die Baden-Württemberg in den letzten Jahren maßgeblich an der Initiierung beteiligt hatte. In Zukunft wird nicht autorisiertes Fotografieren unter dem Rock, sogenanntes „Upskirting“ oder im Clipping eine Straftat sein. Jeder, der Fotos oder Videos von Todesfällen nach Unfällen macht oder verbreitet, ist ebenfalls strafbar.

Upskirting als sexuelle Straftat eingestuft

Baden-Württembergischer Minister für Justiz und Europa Guido Wolf war der erste Justizminister der Bundesländer, der im Mai 2019 die rechtspolitische Debatte über die strafrechtliche Verantwortlichkeit von „Upskirting“ eröffnete und eine entsprechende Straftat forderte. Am 25. Juni 2019 traf Wolf Hanna Seidel und Ida Marie Sassenberg, die beiden Initiatoren der Petition „Ban #Upskirting in Germany!“. Im Justizministerium und für Europa. Baden-Württemberg hat daraufhin im September 2019 gemeinsam mit Bayern, Nordrhein-Westfalen und dem Saarland einen Gesetzesentwurf ausgearbeitet und erfolgreich in die EU eingebracht Bundesrat ein.

Justizminister Guido Wolf sagte: „Wenn Upskirting in Deutschland jetzt eine Straftat ist, wird es für die beiden Initiatoren ein historischer Erfolg. Was als Petition von zwei mutigen jungen Frauen begann, wird am 1. Januar 2021 zum Gesetz. Die strafrechtliche Haftungslücke wird geschlossen. Solche Aufnahmen sind erniedrigende Eingriffe in die intime Sphäre und können nun strafrechtlich verfolgt und mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden. Die betroffenen Frauen werden als bloße Objekte des Begehrens inakzeptabel degradiert. Noch schlimmer ist es, wenn solche Aufzeichnungen später einer unbegrenzten Anzahl von Personen regelmäßig über das Internet zur Verfügung gestellt werden. „“

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in dem 13. Abschnitt des Strafgesetzbuches unter „Verstöße gegen die sexuelle Selbstbestimmung“, Zu diesem Zweck wird nun eine neue Bestimmung (§ 184k StGB) eingefügt. Minister Wolf sagte: „Die neue Straftat ist auch für Baden-Württemberg ein Erfolg. Wir haben dieses Thema in die rechtspolitische Diskussion in Deutschland einbezogen und in zahlreichen Diskussionen erreicht, die der Bundesjustizminister zu einem wichtigen Punkt abgegeben hat: Upskirting wurde als sexuelle Straftat eingestuft. Das ist nur logisch, weil die Opfer es auch als solches wahrnehmen. „Der erste Gesetzesentwurf von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht vom 11. März 2020 sah zunächst vor, dass die Regelung zum Upskirting in Abschnitt 201a des Strafgesetzbuchs im Abschnitt“ Verletzung des persönlichen Lebens und der Vertraulichkeit „eingefügt werden soll. Die beiden Initiatoren und Justizminister Guido Wolf hatten sich dagegen gewandt.

Das Fotografieren der Toten ist ebenfalls eine Straftat

Ab dem 1. Januar 2021 wird jeder, der diejenigen fotografiert oder filmt, die bei einem Unfall ums Leben gekommen sind, mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft. Aufgrund einer strafrechtlichen Haftungslücke wurden sogenannte Gaffer-Fotos bei Unfällen und Unfällen mit Todesfällen bisher nicht bestraft. Im Mai 2019 hat der Bundesrat auf Antrag von Justizminister Guido Wolf beschlossen, das Fotografieren und Filmen von Toten strafbar zu machen.

Justizminister Guido Wolf sagte: „Wer nach einem Unfall Tote fotografiert oder filmt und diese dann möglicherweise in sozialen Netzwerken teilt, handelt nicht nur respektlos, sondern sollte bestraft werden! Wir dürfen ein solches Verhalten nicht zulassen. Denn das ist eine tiefe Missachtung des Rechts des Verstorbenen auf Privatsphäre. Und es ist auch ein Schlag ins Gesicht der trauernden Verwandten. Es war höchste Zeit, diese Lücke in Bezug auf die strafrechtliche Haftung zu schließen. „“

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Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

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