Der Bundesrat hat das neue Personenverkehrsgesetz verabschiedet. Das neue Personenverkehrsgesetz gewährleistet faire Wettbewerbsbedingungen für den Verkehrsmarkt und ermöglicht den Kommunen neue Mobilitätsangebote und Handlungsspielräume.
Der Bundesrat hat das neue Personenverkehrsgesetz verabschiedet. Der baden-württembergische Verkehrsminister Winfried Hermann begrüßt das Abkommen: „Nach guten und sehr konstruktiven Verhandlungen zwischen Bund und Ländern ist nun ein neues Personenverkehrsgesetz in Vorbereitung. Damit bringen wir das sogenannte „Grundgesetz des öffentlichen Nahverkehrs (ÖPNV)“ auf den neuesten Stand und ermöglichen neue nachfrageorientierte Mobilitätsangebote (Mitfahrgelegenheiten) und App-basierte Fahrdienste. Das Gesetz schützt die Beschäftigten der Transportbranche vor Sozialdumping und ermöglicht es den Kommunen, wirksame Maßnahmen gegen Missstände zu ergreifen, indem soziale, ökologische und barrierefreie Standards für alle Transporte eingeführt werden, wenn die Entwicklung auf dem lokalen Transportmarkt dies erfordert. Damit verbinden wir die Möglichkeiten der neuen Angebote im Zusammenspiel mit öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis durch faire Wettbewerbsbedingungen für alle. „“
Wirksame Antidumpingvorschriften
Die heutige Abstimmung in Bundesrat Die Konsultationen begannen im Sommer 2019 in einem von Bundesverkehrsminister Einberufung parteiübergreifender Suchausschüsse mit Vertretern des Bundestages und der Bundesländer. Minister Hermann war Mitglied der Kommission und vertrat die grünen Länder. Das Ergebnis im Juni 2020 war ein zentrales Themenpapier mit zentralen Anforderungen für die Änderung. Danach die Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) legte einen Gesetzesentwurf vor, in dem die wichtigsten Punkte jedoch nicht vollständig umgesetzt wurden. Dank der Vorschläge der grünen Seite wurde der Entwurf im Frühjahr entscheidend verbessert und durch wirksame Antidumpingvorschriften ergänzt, insbesondere durch weitere Optionen für die Kommunen zur Regulierung des neuen, vielfältigeren Verkehrsmarktes. Diese Regelungen finden sich nun im verabschiedeten Personenverkehrsgesetz.
Faire Wettbewerbsbedingungen für alle Marktteilnehmer
Verkehrsminister Hermann sagte: „Die grünen Staaten und die Fraktionen haben viele gute Vorschläge gemacht. Die Fraktion der Grünen im Bundestag – aber auch die Koalitionsfraktionen CDU / CSU und SPD sowie der Bundesverkehrsminister – spielten dabei eine sehr konstruktive Rolle. Am Ende bewegten sich alle Verhandlungspartner aufeinander zu und ermöglichten so die Einigung. Als Grüne in Bund und Ländern haben wir uns mit großem Engagement verpflichtet, da unzureichende Rechte des Personenverkehrs den öffentlichen Nahverkehr und die Angebote für umweltfreundliche Mobilität erheblich schädigen könnten. Jetzt haben alle Marktteilnehmer – alte und neue – gute Chancen und faire Wettbewerbsbedingungen. In Bezug auf die Rolle von Taxis sagt der Verkehrsminister: „Taxis spielen eine wichtige Rolle im öffentlichen Verkehr in Stadt und Land. Dank der Gesetzesänderung besteht nun für die Bundesländer die Möglichkeit, Mittel für den öffentlichen Nahverkehr auch für Taxidienste zu verwenden. Dies bietet dieser Abteilung neue wirtschaftliche Möglichkeiten in ländlichen Gebieten. Neben bestehenden und neuen Angeboten für den öffentlichen Verkehr können Taxis dort auch attraktive Mobilitätsangebote machen.
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Inspiriert von Landesregierung BW