Das Land hat die Ausschreibung für das Jahresprogramm 2023 im Programm Ländliche Entwicklung gestartet. Im Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum verbindet das Land Strukturentwicklung mit klimafreundlichem Bauen. Städte und Gemeinden können Anträge bis zum 30. September 2022 stellen.
„Unsere Lebensrealität hat sich in den letzten vier Monaten stark verändert. Klimafreundliches Bauen ist wichtiger denn je und bedeutet aktives Handeln Klimaschutz zu betreiben, Energie und Kohlendioxid (CO2)-Emissionen einsparen, regionale Wirtschaftskreisläufe stärken und einen entscheidenden Beitrag zur Resilienz von Wirtschaft und Umwelt in Baden-Württemberg leisten. Es ist mir sehr wichtig, dass wir Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums (ELR) die richtigen Akzente setzen und die Anreize für klimafreundliche Bauweisen konsequent stärken“, sagte die Ministerin für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Huk am 24. Juni 2022 in Stuttgart, anlässlich der Anzeige (PDF) des ELR-Jahresprogramms 2023.
Das ELR ist das Förderprogramm zur Strukturverbesserung von Städten und Gemeinden in der ländliches Gebiet Badenwürttemberg. Mit der Bekanntgabe der Jahresprogramme werden die Bestimmungen der Verwaltungsvorschrift konkretisiert und die Förderung an aktuelle Erfordernisse angepasst. „Alle Anpassungen im ELR zielen auf eine lebenswerte Zukunft ab. Strukturentwicklung schafft Perspektiven für ein modernes Leben in unseren ländlichen Räumen und hat gleichzeitig die Erreichung unserer Klimaziele im Blick“, betonte Minister Hauk.
Klimaschutz wird immer wichtiger
Das vorrangige Ziel des ELR ist die Strukturentwicklung, die zunehmend unter dem Aspekt der Klimawandel gesehen zu werden. „Klimaschutz ist heute zweifellos eine Querschnittsaufgabe. Eine moderne Strukturpolitik muss die Aspekte Nachhaltigkeit und Ressourceneffizienz einbeziehen. Viele ELR-Fördermaßnahmen tragen daher dazu bei, Emissionen zu reduzieren“, sagte Minister Hauk. Eine funktionierende Grundversorgung und kurze Wege sind wichtige Aspekte.
„Aber genauso wichtig ist die Art und Weise, wie wir unsere Gebäude bauen und nutzen. Seit einigen Jahren vergeben wir mit stetig steigender Akzeptanz einen Förderbonus von fünf Prozentpunkten beim Einsatz von CO2– Baustoffe lagern. Der Bonus wird häufig für Holzbauprojekte vergeben. Diesen Ansatz erweitern wir nun: Neubauvorhaben sind im Arbeitsförderschwerpunkt nur dann förderfähig, wenn die Tragkonstruktion aus einem CO besteht2-Lager und damit klimafreundliches Material gebaut wird“, betonte Minister Hauk.
Der Minister setzt sich in diesem Zusammenhang nachdrücklich für diese alternativen Baustoffe ein. Anders als beispielsweise Stahl oder Beton muss der Baustoff Holz nicht mit viel Energie hergestellt werden. „Überall dort, wo wir zum Beispiel Holz statt Beton verwenden können, sollten wir das tun“, sagte Hauk.
Die Weiternutzung von Gebäuden spart Emissionen
Bei Umbau oder Modernisierung entfällt dieser Aspekt meist. Bei Weiternutzung der vorhandenen Bausubstanz sind daher bauliche Investitionen auch ohne Vorgaben zu den Baustoffen förderfähig. Denn auch diese Maßnahmen tragen zur Erreichung der Klimaziele bei, indem vorhandene Bausubstanz genutzt und damit der Flächenverbrauch reduziert wird. „Im Vergleich zu klassischen Neubauten ist die Weiternutzung von Gebäuden oder Gebäudeteilen immer mit geringeren Emissionen verbunden“, erläuterte der Minister.
Neben den Zielen „Innenentwicklung und Schaffung von Wohnraum“ lag der Fokus des ELR in den letzten Programmjahren auf der Grundversorgung. Dorfläden, Lebensmittelgeschäfte, gastronomische Angebote und so manche kleinere oder größere Dienstleistungseinrichtung – all diese Beiträge zur Grundversorgung sind wichtig, um im ländlichen Raum gut versorgt zu sein. Sofern Investitionsmaßnahmen zur Verbesserung der Grundversorgung beitragen, werden diese im ELR weiterhin vorrangig gefördert. „Bürger sollen in ihrer Stadt alles finden, was sie im Alltag brauchen. Das ist nicht nur nachhaltig, sondern vor allem ein Gewinn für die Lebensqualität im Dorf. Morgens nicht nur Brötchen beim Bäcker kaufen, sondern auch ein nettes Gespräch führen, das tut einfach gut und trägt zur Zufriedenheit und Verbundenheit bei“, so die Ministerin abschließend.
Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums
Das Ländliche Entwicklungsprogramm (ELR) ist das zentrale Förderprogramm der Landesregierung für die integrierte Strukturentwicklung von Städten und Gemeinden im ländlichen Raum und von ländlichen Orten in den Ballungsräumen und den Randzonen der Ballungsräume.
Bereits mit der Programmentscheidung 2022 (PDF) Über den ELR hatte das Land über 1.780 Projekte in 510 Gemeinden mit rund 108 Millionen Euro gefördert. Neben Landesmitteln kommen auch Bundesmittel aus der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) für den Einsatz.
Im Jahr 2023 können sowohl kommunale als auch private Investitionen mit Zuschüssen in den vier Förderschwerpunkten Innenentwicklung/Wohnen, Grundversorgung, Arbeit und Gemeinschaftseinrichtungen gefördert werden. Nähere Informationen erhalten interessierte Privatinvestoren bei der Gemeinde (Investitionsort).
Digitale Bewerbung bis 30.09.2022
Voraussetzung für die Aufnahme in das Jahresprogramm 2023 ist ein Aufnahmeantrag der Gemeinde mit Erläuterungen zur strukturellen Ausgangslage, den Entwicklungszielen, dem Aktionsplan mit Einzelprojekten sowie dem Umsetzungs- und Finanzierungskonzept. Der Aufnahmeantrag kann auf Ebene von Stadtteilen, Gemeinden oder Interkommunalen Verbänden gestellt werden und soll die anstehenden Herausforderungen erläutern.
Städte und Gemeinden können bis zum 30. September 2022 digitale Anträge auf Aufnahme in das Jahresprogramm beim zuständigen Regierungspräsidium stellen.
Regierungspräsidien Baden-Württemberg: Informationen zur Bewerbung für das ELR-Programm
Inspiriert von Landesregierung BW