Aufsichtsrichter fallen in die Gruppe mit der höchsten Priorität für eine Coronavirus-Impfung. Sie können jetzt geimpft werden.
Aufsichtsrichter in Baden-Württemberg fallen in die Gruppe mit der höchsten Priorität für eine Coronavirus-Impfung und können sofort geimpft werden. Das Justizministerium und für Europa kündigten dies in einem Brief an die betroffenen Richter an. Sie zählen zu der Gruppe von Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Pflege oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Personen arbeiten (§ 2 Nr. 2 CoronaImpfV) und haben daher das Recht auf eine Impfung mit höchster Priorität.
Justizminister und für Europa Guido Wolf sagte: „Ich bin froh, dass wir dies schnell klären konnten. Aufsichtsrichter gehen regelmäßig in Alten- und Pflegeheime, um den Betroffenen vor Ort persönlich zuzuhören. Auf eine solche Anhörung kann auch in Zeiten einer Pandemie rechtlich nicht verzichtet werden. Deshalb ist es wichtig, dass wir hier sofort einen möglichst breiten Schutz haben. „“
In Bezug auf Pflege und Unterbringung ist die persönliche Anhörung des Betroffenen eine zentrale Verfahrensgarantie, auf die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs trotz der derzeitigen Koronapandemie nicht verzichtet werden kann. Da die Betroffenen in der Regel nicht vor Gericht gehen können, besucht der Pflegerichter sie an ihrem derzeitigen Standort, insbesondere in Pflegeheimen und Krankenhäusern.
Zu den wichtigsten Entscheidungen, die ein persönliches Gespräch in einem Heim erfordern, gehören die Ernennung eines Erziehungsberechtigten, Freiheitsentzug oder ein anderer Freiheitsentzug durch mechanische Geräte, Medikamente oder auf andere Weise über einen längeren Zeitraum hinweg beraubt werden (zum Beispiel die Verwendung von Bettgittern). In Krankenhäusern müssen Aufsichtsrichter auch über obligatorische medizinische Maßnahmen entscheiden.
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Inspiriert von Landesregierung BW