Soziales

„Corona-Rückzahlungszuschuss“ wird erweitert

Das Land erweitert den „Corona-Rückzahlungszuschuss“ für Schausteller, Markthändler und die Eventbranche. Der Rückzahlungszuschuss kann bis zum 24. Februar 2021 beantragt werden.

Das Staatskabinett hat das erweitert „Corona Rückzahlungszuschuss“ für Schausteller und Markthändler, für die Event- und Eventbranche sowie die Taxiindustrie. Zukünftig wird es auch Rückzahlungssubventionen für bewährte, am Markt etablierte Finanzierungsinstrumente wie Mietkauf, Geldmarktdarlehen und Finanzierungsleasing geben. Finanzdienstleistungsinstitute können nun auch die Rückzahlungsrate bescheinigen.

Kreditrückzahlungsraten als enorme finanzielle Belastung

„Viele Unternehmen und Selbstständige sind unverschuldet nicht in der Lage, die jährlichen Rückzahlungsraten für Firmenwagen, Fahrten oder Veranstaltungstechnologiesysteme selbst zu bewältigen. Die Sektoren sind weiterhin besonders stark von staatlichen Beschränkungen betroffen. Der Rückzahlungszuschuss ist eine wichtige Unterstützung für sie und wurde daher weiter an ihre Bedürfnisse angepasst. Es hilft, Insolvenzen abzuwenden und den Lebensunterhalt zu sichern “, sagte der Wirtschaftsminister Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut. Der in Deutschland einzigartige Rückzahlungszuschuss wird von den Unternehmen gut angenommen.

Bisher waren nur klassische Kredite im Rahmen des „Corona-Rückzahlungszuschusses“ förderfähig. Mit den verbesserten Bedingungen schließt die Landesregierung eine wichtige Lücke, da Raten aus Mietkaufverträgen und Leasingverträgen nur dann in der Überbrückungshilfe der Bundesregierung finanziert werden, wenn der Vermögenswert vom Vermieter oder Vermieter verbucht wird. Erfolgt dies hingegen beim Mieter oder, wie bei Sonderleasingverträgen, beim Mieter, werden diese nicht aus der Überbrückungsbeihilfe finanziert.

1.000 Anträge genehmigt und 8,4 Millionen Euro ausgezahlt

Die genannten Finanzierungsinstrumente werden überwiegend von Finanzdienstleistern angeboten. Da Finanzdienstleistungsinstitute wie Kreditinstitute unter der Aufsicht der Bundesfinanzaufsichtsbehörde (BaFin) stehen, sollten sie auch in der Lage sein, die jährlichen Rückzahlungssätze mit sofortiger Wirkung zu bescheinigen. Schließlich wird für die Finanzierung, insbesondere über Autobanken, die Möglichkeit einer Nachfinanzierung aufgrund von Stundungen und Stundungen von Rückzahlungen geschaffen, um die Verwendung von Betriebsmitteln über die Fahrzeugidentifikationsnummer zu bestätigen.

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Im Rahmen der Finanzierung sind inzwischen fast 1.000 Anträge mit einem Volumen von 8,4 Millionen Euro bei der EU eingegangen L Bank genehmigt und ausgezahlt. Bisher wurden insgesamt rund 2.000 Anträge bei den staatlichen Industrie- und Handelskammern eingereicht, die eine vorläufige Prüfung auf Vollständigkeit und Plausibilität durchführen. Sie können den „Corona-Rückzahlungszuschuss“ bis zum 24. Februar 2021 beantragen.

Der „Rückzahlungszuschuss Corona“

Der „Corona-Rückzahlungszuschuss“ unterstützt die Hälfte der jährlichen Rückzahlungsrate des antragstellenden Unternehmens für 2020 in Höhe von 80 Prozent. Die im Jahr 2020 gemäß den regulären Rückzahlungsplänen aus der Genehmigung von Darlehen fälligen Rückzahlungsraten sind förderfähig. Die maximale Finanzierung mit dem Rückzahlungszuschuss beträgt 150.000 Euro pro Antragsteller. Antragsberechtigt sind Unternehmen, einschließlich der selbständigen und selbständigen Angehörigen der liberalen Berufe in ihrem Hauptberuf, mit Sitz in Baden-Württemberg aus den Wirtschaftsbereichen der Schausteller und Markthändler, der Event- und Eventbranche sowie der Taxiunternehmen einschließlich Unternehmen, die Kraftfahrzeuge mit Fahrern für den Personenverkehr vermieten.

Online-Portal der Industrie- und Handelskammern: Antrag auf Rückzahlung des Corona-Zuschusses

Wirtschaftsministerium: Corona-Rückzahlungszuschuss

L-Bank: Corona-Rückzahlungszuschuss

Pressemitteilung vom 24. September 2020: Startsignal für den neuen „Corona-Rückzahlungszuschuss“

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Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

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