Ein Glückstag für viele Kommunen in Baden-Württemberg: 23 Städte und Gemeinden profitieren von der flexibleren Regelung der Zusatzbezeichnung und dürfen die Zusatzbezeichnung auf den Ortstafeln an den Ortseingängen führen.
„Als Gemeindeminister liegen mir unsere Städte und Gemeinden besonders am Herzen. Wir haben starke Gemeinden im Land. Kommunale Selbstverwaltung bedeutet für sie nicht nur, sich um lokale Angelegenheiten zu kümmern. Sie haben ein eigenes Selbstverständnis und prägen damit die Identifikation der Menschen mit ihrem Ort. Mit der Genehmigung weiterer Benennungen stärken wir unsere Gemeinden im besten Sinne des Wortes, wir stärken ihre Identität und das Zusammengehörigkeitsgefühl vor Ort“, so der stellvertretende Ministerpräsident, Innen- und Kommunalminister Thomas Strobl. Zuvor hatte Minister Thomas Strobl 23 Städten und Gemeinden virtuell die Erlaubnis erteilt, in einer Videokonferenz eine Zusatzbezeichnung zu verwenden.
Die Zusatzbezeichnungen im Überblick
Diese zusätzlichen Bezeichnungen wurden genehmigt:
- Albstadt (Zollernalbkreis): Universitätsstadt
- Biberach an der Riß (Kreis Biberach): Universitätsstadt
- Bräunlingen (Kreis Schwarzwald-Baar): Zähringerstadt (für den Kreis Bräunlingen)
- Calw (Kreis Calw): Hermann-Hesse-Stadt (für den Kreis Calw)
- Donaueschingen (Kreis Schwarzwald-Baar): Donauquellstadt
- Eschelbronn (Rhein-Neckar-Kreis): Tischlerdorf
- Furtwangen im Schwarzwald (Kreis Schwarzwald-Baar): Donauquellstadt
- Geislingen an der Steige (Kreis Göppingen): Universitätsstadt
- Heidenheim an der Brenz (Kreis Heidenheim): Universitätsstadt
- Lauffen am Neckar (Kreis Heilbronn): Hölderlinstadt
- Marbach am Neckar (Kreis Ludwigsburg): Schillerstadt
- Markgröningen (Kreis Ludwigsburg): Hirtenstadt
- Mosbach (Neckar-Odenwald-Kreis): Universitätsstadt
- Osterburken (Neckar-Odenwald-Kreis): Römerstadt
- Renchen (Ortenaukreis): Grimmelshausenstadt
- Riedlingen (Kreis Biberach): Universitätsstadt
- Rutesheim (Kreis Böblingen): Waldenserort (für den Kreis Perouse)
- St. Peter (Kreis Breisgau-Hochschwarzwald): Zähringer Gemeinde
- Sigmaringen (Kreis Sigmaringen): Universitätsstadt
- Walldürn (Neckar-Odenwald-Kreis): Wallfahrtsstadt
- Wegen der Stadt (Kreis Böblingen): Keplerstadt
- Weingarten (Kreis Ravensburg): Universitätsstadt
- Weinsberg (Kreis Heilbronn): Weibertreustadt (für den Landkreis Weinsberg)
Die Städte und Gemeinden dürfen die Zusatzbezeichnungen ab dem 01.01.2022 förmlich verwenden.
Eine kulturhistorische Reise durch das Land
„Die 23 zusätzlichen Bezeichnungen sind so bunt und vielfältig wie unser Land und die kommunale Familie in Baden-Württemberg. Mit den Zusatzbezeichnungen nehmen wir Menschen mit auf eine kulturhistorische Reise durch unser Land. Auf die Geschichte der Städtegründungen wird mehrfach Bezug genommen, beispielsweise auf die Zähringer oder Waldenser, oder auf berühmte Söhne der jeweiligen Stadt, beispielsweise auf Hessen, Hölderlin oder Schiller. Zwei Städte beanspruchen die Donauquelle für sich. Und acht Städte im Bundesland fühlen sich längst zu Recht als Universitätsstädte und sollen sich künftig auch offiziell so nennen dürfen“, erklärte Minister Thomas Strobl.
Am 2. Dezember 2020 hat der Landtag von Baden-Württemberg auf Vorschlag von Innenminister Thomas Strobl eine Änderung der Gemeindeordnung beschlossen, mit der die bisher zurückhaltende Praxis im Bereich Zusatzbezeichnungen entspannt wurden. Seither ist es für die Gemeinden des Landes wesentlich einfacher, neben dem Gemeindenamen eine weitere Bezeichnung zu verwenden.
Fakten zur Zusatzbezeichnung und zur Beantragung
Zusätzliche Bezeichnungen können auf der historischen Vergangenheit, dem individuellen Charakter oder der aktuellen Bedeutung der Gemeinde beruhen. In der Vergangenheit wurden im Wesentlichen nur die Namen „Bad“ und „Universitätsstadt“ vergeben. Zusatzbezeichnungen enthalten eine charakterisierende Aussage über den Status, die Eigenart oder die Funktion einer Gemeinde oder eines Kreises in aktueller oder historischer Hinsicht. Dabei kommt dem Selbstverständnis der Gemeinde bzw. des Landkreises und der Bevölkerung im Hinblick auf die zusätzliche Ausweisung als identitätsstiftendes Element der Ortsgemeinde eine besondere Bedeutung zu. Lokale Besonderheiten, historische Bezüge und Alleinstellungsmerkmale einer Gemeinde oder eines Landkreises sollen künftig durch eine entsprechende Zusatzbezeichnung deutlicher hervorgehoben werden können. Insbesondere auf den Ortsschildern an den Ortseingängen kann eine Zusatzbezeichnung verwendet werden.
Eine zusätzliche Benennung kann durch Gemeinderatsbeschluss mit qualifizierter Mehrheit von drei Vierteln der Stimmen aller Mitglieder beantragt werden. Durch dieses Quorum soll sichergestellt werden, dass der Wunsch der Gemeinde, eine zusätzliche Benennung festzulegen oder zu ändern, auf einer breiten demokratischen Grundlage und damit auf der Unterstützung der Bevölkerung beruht. Die Feststellung oder Änderung einer Zusatzbezeichnung bedarf der Zustimmung des Innenministeriums.
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Inspiriert von Landesregierung BW