Ländlicher Raum

Zahl der Katzenschutzverordnungen in Baden-Württemberg nimmt zu

Katzenschutzverordnungen in Baden-Württemberg: Gemeinden setzen sich für verwilderte Katzen ein

In den letzten drei Jahren haben 56 Gemeinden in Baden-Württemberg, darunter auch zwei Großstädte, Karlsruhe und Mannheim, eine Katzenschutzverordnung erlassen. Damit reagieren sie auf die Problematik der verwilderten Katzen im Bundesland.

Obwohl in Baden-Württemberg keine Löwen wie in Brandenburg herumstreifen, gibt es auch dort eine beträchtliche Anzahl von verwilderten und freilebenden Katzen. Um diesen Tieren zu helfen, gibt es seit 2013 die Möglichkeit, eine Katzenschutzverordnung für Gemeinden zu erlassen, wie im Tierschutzgesetz festgelegt.

Im Jahr 2018 erstellte die Stabsstelle der Landestierschutzbeauftragten einen Entwurf für eine Katzenschutzverordnung, an dem sich die Gemeinden orientieren konnten. Seitdem haben insgesamt 56 Gemeinden, darunter auch die Großstädte Karlsruhe und Mannheim, diese Verordnung eingeführt.

Dr. Julia Stubenbord, die Landestierschutzbeauftragte, äußerte ihre Zufriedenheit darüber, dass sich etwas bewegt hat: „Es geht voran“, sagte sie am 11. August 2023 in Stuttgart. Viele Katzenschützerinnen und Katzenschützer arbeiten unermüdlich daran, das Leben freilebender Katzen zu verbessern. Sie fangen diese Tiere ein, lassen sie kastrieren und sorgen für artgerechte Nahrung an Futterstellen, oft auf eigene Kosten und in ihrer Freizeit. Leider erhalten sie häufig keine Unterstützung von den Gemeinden und werden manchmal sogar angefeindet.

Die Katzenschutzverordnung beinhaltet verschiedene Maßnahmen. Zum einen müssen Katzen, die Besitzer haben und Freigang erhalten, kastriert und gekennzeichnet werden. Zum anderen ermöglicht die Verordnung den Katzenschützenden, die Tiere einfacher einzufangen und kastrieren zu lassen. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die Population freilebender Katzen zu kontrollieren und langfristig die Anzahl der Fundtiere zu verringern, betonte Stubenbord.

Die Gemeinden sind dazu verpflichtet, sich um aufgefundene Tiere zu kümmern, die einmal im Besitz eines Menschen waren. Dies gilt für alle Katzen, auch wenn sie inzwischen verwildert sind und draußen leben. Katzen sind domestizierte Tiere und sind auf die Versorgung durch den Menschen angewiesen.

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Stubenbord appellierte an alle Gemeinden, den Tierschutz zu unterstützen, indem sie eine Katzenschutzverordnung einführen. Sie hob dabei besonders die Belastung der Tierheime hervor, die in den Sommerferien oft an ihre Grenzen stoßen, wenn es darum geht, Katzen aufzunehmen. Es gibt noch viele Gemeinden, die sich trotz des bestehenden Katzenleids gegen eine Katzenschutzverordnung wehren. Sie forderte diese Gemeinden auf, endlich aktiv zu werden und Maßnahmen zum Schutz der Katzen zu ergreifen.

Die Katzenschutzverordnungen sind ein wichtiger Schritt zur Verbesserung des Tierschutzes in Baden-Württemberg. Sie tragen dazu bei, das Leid verwilderter Katzen zu verringern und die Population unter Kontrolle zu halten. Es bleibt zu hoffen, dass weitere Gemeinden dem Beispiel folgen und sich für den Schutz der Katzen einsetzen. Nur durch gemeinsames Handeln können nachhaltige Lösungen geschaffen werden, um das Wohl der Tiere zu gewährleisten.

Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

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