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Zahl der Härtefalleingaben in Baden-Württemberg leicht gesunken: 17. Tätigkeitsbericht der Härtefallkommission 2022

Rückgang der Härtefalleingaben in Baden-Württemberg im Jahr 2022

Der aktuelle Tätigkeitsbericht der Härtefallkommission des Landes Baden-Württemberg zeigt, dass die Zahl der Härtefalleingaben im Jahr 2022 im Vergleich zum Vorjahr leicht zurückgegangen ist. Die Härtefallkommission entscheidet über humanitär schwierige Sonderfälle, für die das Ausländerrecht keine befriedigende Lösung bietet. Die Ergebnisse des Berichts wurden vom Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg veröffentlicht.

Im Jahr 2022 gingen insgesamt 417 Härtefalleingaben bei der Kommission ein, während es im Jahr zuvor 450 waren. Von den 503 bearbeiteten Eingaben wurden 295 aus rechtlichen Gründen abgelehnt. Dabei erhielten 62 Prozent der Betroffenen während des Härtefallverfahrens ein anderes Bleiberecht, was zu einer Ablehnung führte. Insgesamt wurde in 208 Fällen abschließend über eine Aufenthaltsgewährung beraten, wobei in 125 Fällen ein Härtefallersuchen an die oberste Ausländerbehörde gestellt wurde. Die Umsetzungsquote lag im Berichtszeitraum bei 75 Prozent, was bedeutet, dass drei Viertel der Ersuchen durch Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis oder auf andere Weise umgesetzt wurden.

Besonders bemerkenswert ist der Anstieg der Anträge von Familien, die nun 13 Prozent aller Härtefalleingaben ausmachen. Bei den Einzelpersonen ist hingegen ein rückläufiger Trend zu beobachten. Die meisten Einzelpersonen stammen überwiegend aus afrikanischen Ländern wie Gambia und Nigeria.

Die sinkenden Eingangszahlen haben sich auch im Jahr 2023 fortgesetzt. In den ersten sechs Monaten dieses Jahres wurden nur 105 Härtefalleingaben gestellt, was einem Rückgang um 53 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum entspricht. Der Hauptgrund für diesen Rückgang dürfte die Einführung des Chancen-Aufenthaltsrechts nach Paragraph 104c des Aufenthaltsgesetzes sein.

Die Härtefallkommission, die im Jahr 2005 eingerichtet wurde, hat insgesamt zehn Mitglieder und entscheidet ausschließlich im Wege der Selbstbefassung. Ihre Entscheidungen sind nicht anfechtbar. Klaus Pavel, ehemaliger Landrat des Ostalbkreises, leitet die Kommission seit 2020 als Vorsitzender.

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Insgesamt sind die Auswirkungen des Rückgangs der Härtefalleingaben auf die Situation der betroffenen Personen schwer einzuschätzen. Während es positiv ist, dass immer mehr Menschen ein anderes Bleiberecht erhalten, besteht die Gefahr, dass Personen, die nicht unter das Chancen-Aufenthaltsrecht fallen, weniger Chancen auf eine Aufenthaltserlaubnis haben. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation in den kommenden Jahren entwickeln wird und ob weitere Maßnahmen ergriffen werden, um humanitär schwierige Sonderfälle angemessen zu berücksichtigen.

Alexander Schneider

Alexander Schneider ist ein erfahrener Journalist aus Stuttgart, der sich auf Politik und Wirtschaft spezialisiert hat. Er hat Politikwissenschaften und Betriebswirtschaft an der Universität Hohenheim studiert und ist seitdem als Autor und Analyst für verschiedene regionale und überregionale Medien tätig. Alexander ist Mitglied des Verbands der Wirtschaftsjournalisten und hat bereits mehrere Auszeichnungen für seine tiefgründigen Analysen und investigativen Recherchen erhalten. In seiner Freizeit engagiert er sich in lokalen politischen Initiativen und ist ein begeisterter Anhänger des VfB Stuttgart.

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