Die Sportvereine in Baden-Württemberg erhalten vom Staat weitere sechs Millionen Euro Nothilfe. Insgesamt fließen rund 25 Millionen Euro als Nothilfe bei der Koronapandemie in den Sport. Mit der erneuten Aufstockung der Mittel sendet das Land ein weiteres wichtiges Signal.
Baden-Württemberg ist ein Sportstaat. Damit dies auch so bleibt, unterstützt die Landesregierung die Sportvereine und Sportverbände in der Pandemiesituation nach besten Kräften und hat startete im vergangenen Jahr ein Nothilfeprogramm. Das war inzwischen verlängert bis 30. Juni 2021. Insgesamt hat das Land im Rahmen des Nothilfeprogramms für den Sport, das dem Sport in Baden-Württemberg zugute kommt, bisher rund 19,1 Millionen Euro bereitgestellt. Da die Mittel für das Programm bereits fast vollständig aufgebraucht sind, hat die Landesregierung beschlossen, das Nothilfeprogramm um weitere sechs Millionen Euro aufzustocken.
„Wir alle hoffen, dass die Pandemie bald vorbei ist und wir in unseren Vereinen wieder zum normalen Sport zurückkehren können. Damit dies auch nach der Pandemie möglich ist und der Sport im Land die Krise richtig übersteht, haben wir ihn bisher mit verschiedenen Programmen unterstützt “, sagt Sportminister Dr. Susanne Eisenmann. Sie fügt hinzu: „Mit der Aufstockung der Mittel für Soforthilfe setzen wir jetzt ein weiteres wichtiges Beispiel für den Sport in Baden-Württemberg und unterstreichen dessen Bedeutung für unser Land. Mittlerweile fließen im Südwesten rund 25 Millionen Euro als Nothilfe in den Sport. „“
Sport-Nothilfeprogramm kontinuierlich an die Bedürfnisse angepasst
Im Juni 2020 stellte der Staat Sportvereinen und Sportverbänden erstmals Mittel im Rahmen eines Nothilfeprogramms zur Verfügung. In einem ersten Schritt waren es bis Dezember 2020 rund 11,6 Millionen Euro. Im November 2020 wurde das Programm zunächst bis zum 30. Juni 2021 verlängert und schließlich durch zusätzliche Mittel in Höhe von 7,5 Millionen Euro aufgestockt. Derzeit sind rund 18,7 Millionen der rund 19,1 Millionen Euro bereits an die Sportvereine und -verbände in Baden-Württemberg geflossen. Mit dem Anstieg um weitere sechs Millionen Euro auf dann 25,1 Millionen Euro sollte der Bedarf bis Ende Juni gedeckt sein.
Um die wertvolle Arbeit in den Clubs auch in der Krise zu unterstützen, gibt es nicht nur das Nothilfeprogramm in der Pandemie. Das Sportministerium hatte den Vereinen für die Monate März bis Juni 2020 die vom Staat finanzierten Trainerzuschüsse ohne Nachweis der auf der Grundlage des Jahres 2019 tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden über die Sportverbände gezahlt. Dies war auch im November und Dezember 2020 der Fall, als die sportlichen Aktivitäten eingeschränkt waren. Das Sportministerium behält diese wichtige Unterstützungsmaßnahme auch für 2021 bei.
„Sport und Bewegung sind für alle wichtig – vor allem aber für Kinder und Jugendliche. Leider geht hier durch die Pandemie viel verloren, weil Sport nur in sehr begrenztem Umfang möglich ist “, sagte Sportminister Eisenmann. Sie betont: „Deshalb ist es sehr wichtig, dass wir weiterhin die Trainerzulagen zahlen. Die Instruktoren sorgen dafür, dass die Clubs auch Kindern und Jugendlichen eine Vielzahl von Übungen und Sportarten anbieten können. Und mit der Hilfe garantieren wir, dass sie auch in Zukunft ihre wertvolle Arbeit in den Vereinen fortsetzen können “, sagte Sportminister Eisenmann. Im laufenden Geschäftsjahr sind 16,7 Millionen Euro für die Zulagen des Ausbilders vorgesehen.
Solidaritätspakt Sport IV
Während der Pandemie einigte sich der Staat im Februar 2021 mit den Sportverbänden auf die Eckpfeiler des Solidaritätspakts Sport IV in einer herausfordernden Situation.
Solidaritätspakt Sport IV ist notwendig, da der Solidaritätspakt III Ende 2021 ausläuft neuer Solidaritätspakt Sport IV (2022 bis 2026) soll deutlich von 87,5 Millionen Euro jährlich auf 18 Millionen Euro jährlich erhöht werden. Darüber hinaus unterstützt der Staat den Bau von Vereinssportanlagen in Baden-Württemberg durch ein einmaliges Sonderprogramm in Höhe von 40 Millionen Euro. Die Zulagen des Trainers sind ein wesentlicher Bestandteil von Solidarity Pact Sport III und Solidarity Pact Sport IV.
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