Für das Jahr 2022 gibt es Neuerungen im Steuerrecht: Neben dem Grundfreibetrag und dem Unterhaltsfreibetrag wird auch die Freigrenze für geldwerte Leistungen für Arbeitnehmer angehoben. Die Umsatzsteuer auf Mahlzeiten in Restaurants und Kneipen wird auf sieben Prozent gesenkt. Außerdem beginnt die Umsetzung der Grundsteuerreform.
Grundsteuerfreibetrag
Ab 2022 erhöht sich der jährliche Grundfreibetrag für Alleinstehende um 240 Euro auf 9.984 Euro und für Ehepaare oder eingetragene Partner um 480 Euro auf 19.968 Euro. Bis zu diesem Betrag bleiben die Einkünfte steuerfrei.
Kalter Verlauf
Um die sogenannte Kalte Progression zu reduzieren, werden auch die anderen Kennzahlen des Steuersatzes um 1,17 Prozent angehoben. Eine kalte Progression liegt vor, wenn sowohl die Löhne – und damit die zu zahlenden Steuern – als auch die Lebenshaltungskosten inflationsbedingt gleichmäßig steigen. Durch die progressive Ausgestaltung des Einkommensteuersatzes sinkt in einem solchen Fall die Kaufkraft der Arbeitnehmer. Um diesem Effekt entgegenzuwirken, werden die Kennzahlen in der Tarifkurve verschoben: So gilt der Spitzensteuersatz von 42 Prozent erst ab 58.597 Euro und nicht wie bisher ab 57.919 Euro.
Unterhaltsgeld
Mit dem Grundfreibetrag steigt auch das Unterhaltsgeld von 9.744 Euro auf 9.984 Euro pro Jahr im Jahr 2022. Das heißt, wer Unterhaltszahlungen als außerordentliche Belastung absetzen will, kann bis zu 9.984 Euro für das Jahr 2022 geltend machen.
Freigrenze für Sachleistungen
Ab dem 1. Januar 2022 wird die monatliche Freigrenze für Sachbezüge von derzeit 44 Euro auf 50 Euro angehoben. Sachbezüge sind Sachbezüge, die ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber erhält – zum Beispiel Eintrittskarten, Tankgutscheine, Fahrkarten, Einkaufsgutscheine und dergleichen.
Steuerfreier Corona-Bonus bis 31.03.2022
Bis zum 31. März 2022 kann der Arbeitgeber aufgrund der Corona-Pandemie Bonuszahlungen bis insgesamt 1.500 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei gewähren. In diesem Zusammenhang hatten die Finanzminister Dr. Danyal Bayaz und Gesundheitsminister Manne Lucha Ich habe kürzlich einen Brief an die neue Bundesregierung geschrieben und mich für eine steuerfreie Pflegeprämie ausgesprochen – rückwirkend zum 1. Januar 2021.
Mehrwertsteuer
Die Umsatzsteuersätze für Restaurant- und Cateringleistungen bleiben bis zum 31. Dezember 2022 auf sieben Prozent gesenkt. Die Regelung gilt nur für Speisen, Getränke sind ausgenommen.
Beginn der Umsetzung der Grundsteuerreform
Ab dem 1. Juli 2022 werden die Grundsteuerwerte schrittweise neu festgesetzt. Dazu müssen alle Grundstückseigentümer zwischen dem 01.07.2022 und dem 31.10.2022 eine Steuererklärung für ihre grundstücks- und land- und forstwirtschaftlichen Betriebe abgeben. Maßgeblich sind die Bedingungen ab 01.01.2022, also der Hauptermittlungszeitpunkt die Wertung.
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Inspiriert von Landesregierung BW