Ab dem 11. Januar 2021 wird bei der Einreise nach Baden-Württemberg eine zusätzliche Pflichtprüfung durchgeführt.
Ab dem 11. Januar 2021 gilt in Baden-Württemberg die neue Quarantäne und Prüfung für die Einreise nach Corona-Verordnung. Nach dem Beschluss des Bundeskanzlers und der Regierungschefs der Bundesländer vom 5. Januar wird bei der Einreise eine zusätzliche Pflichtprüfung eingeführt.
Bei der Einreise aus einem Risikobereich besteht weiterhin eine Quarantäneverpflichtung von zehn Tagen, die frühestens mit einem negativen Testergebnis ab dem fünften Quarantänetag beendet werden kann. Zukünftig wird es auch eine obligatorische Prüfung bei der Einreise geben. Die Testverpflichtung kann durch Testen innerhalb von 48 Stunden vor Ankunft oder durch Testen unmittelbar nach der Einreise erfüllt werden. Diese sogenannte „Zwei-Test-Strategie“ wird vor dem Hintergrund der aktuellen sehr dynamischen Entwicklung und des Auftretens von Mutationen im Coronavirus eingeführt.
Für die neu eingeführte Pflichtprüfung bei der Einreise gelten die gleichen Ausnahmen wie für die bestehenden Ausnahmen von der Quarantänepflicht. Die Testanforderung bei der Einreise umfasst daher nicht:
- Durchgehen
- Personen, die die 24-Stunden-Regel eingeben
- Grenzüberschreitende Pendler und grenzüberschreitende Pendler
- Personen, die aufgrund eines Besuchs von Verwandten ersten Grades oder ihres Partners weniger als 72 Stunden in das Land einreisen.
Einreise aus Großbritannien, Südafrika und Nordirland nur mit negativem Test
Dies gilt auch für Personen, die sich in den zehn Tagen vor der Einreise im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland oder in der Republik Südafrika aufgehalten haben: Gemäß den Bundesvorschriften sind sie verpflichtet, bei der Einreise ausnahmslos ein negatives Testergebnis vorzulegen .
Neu ist auch, dass Personen, die sich mit dem Coronavirus infiziert haben und sich erholt haben, künftig von der Quarantänepflicht befreit sind. Dies gilt jedoch nur, wenn die Infektion durch einen PCR-Test bestätigt wurde und mindestens 21 Tage und nicht mehr als sechs Monate vor Ihrer Einreise liegt. Der Grund ist, dass davon ausgegangen werden kann, dass diese Personen teilweise immun sind. Die Personen müssen jedoch bei der Einreise noch beschwerdefrei sein. Sie sind auch bei der Einreise von der neuen Testanforderung befreit.
Aufgrund der Infektionssituation wurden auch die Beschränkungen der 24-Stunden-Regel erweitert: Die quarantänefreie Einreise für einen Aufenthalt von bis zu 24 Stunden in Baden-Württemberg oder nach einem Aufenthalt von bis zu 24 Stunden in einer Grenzregion ist noch vorhanden Nur zulässig, wenn die Ein- oder Rückreise nicht hauptsächlich aus touristischen Gründen oder zum Zwecke des Einkaufs erfolgt.
Es wird erneut nachdrücklich darauf hingewiesen, dass Reisen in Risikobereiche ohne zwingenden Grund unter allen Umständen vermieden werden müssen.
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