Für den Fall, dass Nachbarländer als Gebiete mit hoher Inzidenz oder als Gebiete mit Virusvarianten eingestuft werden, trägt das Land künftig die Kosten für Tests für grenzüberschreitende Pendler. Baden-Württemberg ist auf eine Verschärfung der Einreisebestimmungen vorbereitet.
Für den Fall, dass Nachbarländer als Gebiete mit hoher Inzidenz oder als Gebiete mit Virusvarianten eingestuft werden, trägt das Land Baden-Württemberg künftig die Kosten für Testangebote in Baden-Württemberg für grenzüberschreitende Pendler. Die Bundeskoronaeintrittsverordnung sieht vor, dass bei der Einreise ein negativer Koronatest durchgeführt wird, der auf Anfrage vorgelegt werden muss. Die Tests werden für Personen bezahlt, die in Baden-Württemberg leben und einen Job im Ausland annehmen, oder für Personen, die im Ausland leben, aber in Baden-Württemberg arbeiten. Pendler für Studien- oder Ausbildungszwecke sind ebenfalls enthalten. Das entsprechende Kabinettsgesetz wurde am Mittwoch, dem 3. Februar, verabschiedet.
Vorbereitet für die Verschärfung der Einreisebestimmungen
„Baden-Württemberg ist auf eine Verschärfung der Einreisebestimmungen für Nachbarländer vorbereitet, die als Gebiete mit hoher Inzidenz oder als Gebiete mit Virusvarianten eingestuft sind“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha am Mittwoch in Stuttgart. „Wir wollen sicherstellen, dass der Einstieg aus beruflichen Gründen möglich bleibt. Dies ist nicht nur im Interesse unserer Baden-Württembergischen Binnenwirtschaft von großer Bedeutung, sondern auch für den gemeinsamen europäischen Lebens- und Wirtschaftsraum. „“
Die Bundesregierung stuft ein Land als Gebiet mit hoher Inzidenz oder als Gebiet mit Virusvarianten ein. Personen, die in das Land einreisen, müssen dann einen negativen Koronatest mit einem Abstrich nachweisen, der nicht älter als 48 Stunden ist – dies gilt auch für Pendler. Diese können in Zukunft in Baden-Württemberg kostenlos getestet werden, wenn sie eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorlegen, dass die Anwesenheit am Arbeitsplatz unbedingt erforderlich ist und kein Home Office oder vergleichbare Vorschriften möglich sind.
Ein Antigen-Schnelltest ist als Beweis ausreichend. Pendler können den Test in Hausarztpraxen und koronafokussierten Praxen durchführen lassen. Der Verband der gesetzlichen Krankenversicherer in Baden-Württemberg betreibt außerdem zentrale Testzentren in Friedrichshafen, Wangen im Allgäu, Bad Säckingen, Lörrach, Eschbach (Breisgau-Hochschwarzwald), Freiburg, Malterdingen (Emmendingen), Offenburg, Rastatt und Karlsruhe. In naher Zukunft ist geplant, dass Apotheken in Grenznähe diese kostenlosen Tests auch für grenzüberschreitende Pendler anbieten können.
Einstufung als Risikobereich, Hochinzidenzbereich oder Virusvariantenbereich
Das Einstufung als Risikobereich oder als Gebiet mit hoher Inzidenz oder Virusvariante wird nach einer gemeinsamen Analyse und Entscheidung des Bundesministeriums für Gesundheit, des Auswärtigen Amtes und des Bundesministeriums für Inneres für Bau und Inneres durchgeführt.
Fragen und Antworten zur Quarantäne für die Corona-Verordnung
Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg
Mit unserer Kurierdienst Sie erhalten alle Änderungen und wichtigen Informationen immer als Push-Nachricht auf Ihrem Mobiltelefon.
.
Inspiriert von Landesregierung BW