Energie, Umwelt & Verkehr

Übergangsweise reichen Bestellnachweise des D-Tickets aus

In Baden-Württemberg werden in den ersten zwei Wochen nach Einführung des Deutschlandtickets auch Bestellnachweise bei Fahrscheinkontrollen anerkannt.

Aufgrund der hohen Nachfrage nach dem Deutschlandticket in Baden-Württemberg kann es in Einzelfällen dazu kommen, dass Kundinnen und Kunden ihr Deutschlandticket nicht rechtzeitig zum 1. Mai 2023 erhalten. Land und Verkehrsverbünde haben sich für diese Fälle auf eine kundenfreundliche und unbürokratische Lösung geeinigt.

Im Zeitraum vom 1. Mai bis inklusive 15. Mai 2023 gilt: Wer sein zum 1. Mai 2023 bestelltes Deutschlandticket noch nicht erhalten hat, kann bei Fahrten innerhalb Baden-Württembergs bei Fahrkartenkontrollen den Bestellnachweis (Auftragsbestätigung etc.) für das Deutschlandticket zeigen. Dieser wird im genannten Zeitraum in Kombination mit einem gültigen Lichtbildausweis auf Kulanzbasis als Fahrtberechtigung anerkannt. Sobald die Fahrgäste das Deutschlandticket erhalten haben, ist dieses selbstverständlich auch bei Fahrkartenkontrollen vorzulegen.

Inspiriert von Landesregierung BW

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Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

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