Die Auswahl der LEADER-Regionen für die Förderperiode 2023-2027 hat begonnen. Mehr als 20 Regionen des Landes haben bereits ihr Interesse bekundet, sich mit einem Regionalentwicklungskonzept als LEADER-Aktionsgruppe für die kommende Förderperiode zu bewerben.
„Der LEADER-Ansatz hat sich besonders in Baden-Württemberg bewährt. Allein in der aktuellen Förderperiode ist die EU-Programm LEADER In den ländlichen Regionen des Landes wurden bisher weit über 1.000 Projekte umgesetzt. Es ist logisch, dass wir dieses erfolgreiche Förderinstrument auch in der nächsten EU-Förderperiode fortführen. Das Interesse aus den Regionen ist ungebrochen. Die Auswahl der neuen LEADER-Fördergebiete wird ein echter Wettbewerb um die besten Ideen für eine innovative Regionalentwicklung“, so die Ministerin für Ernährung, ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, anlässlich der virtuellen Auftaktveranstaltung zur Auswahl der LEADER-Regionen für die Förderperiode 2023-2027.
Mehr als 20 Regionen des Landes haben bereits ihr Interesse bekundet, sich mit einem Regionalentwicklungskonzept als LEADER-Aktionsgruppe für die kommende Förderperiode zu bewerben. „Das Regionalentwicklungsprogramm LEADER hat in der Vergangenheit viel erreicht und wichtige Impulse für die Weiterentwicklung des ländlichen Raums gegeben. LEADER muss sich aber auch aktuellen Herausforderungen stellen. Der Klimaschutz muss daher für LEADER stärker als bisher im Fokus stehen. Dafür ist der LEADER-Ansatz mit seinen starken Partnerschaften zwischen Gesellschaft, Wirtschaft und Verwaltung aber bestens geeignet“, betonte Minister Hauk.
Klimaschutz und Klimaanpassung stellen einen wichtigen inhaltlichen Schwerpunkt dar, der sich in jedem Regionalentwicklungskonzept widerspiegeln sollte und an dem sich Qualität und Innovationskraft messen lassen. Die Regionen werden ermutigt, sich in ihren Regionalentwicklungsstrategien mit aktuellen Fragestellungen auseinanderzusetzen, innovative und kreative Strategien zu entwickeln und Neues auszuprobieren. „Wir haben jetzt die Chance, mit neuen Ideen die Voraussetzungen für eine behutsame Weiterentwicklung zu schaffen. Ziel ist es, mit den zur Verfügung gestellten Mitteln deutliche positive Veränderungen für die jeweilige Region herbeizuführen“, so Minister Hauk.
Die Regionen mit den Akteuren sowie die Bürgerinnen und Bürger vor Ort haben nun bis Ende Juli 2022 Zeit, ihre Konzepte zu entwickeln. Die im Wettbewerbsverfahren ausgewählten Regionen können sich über ein Förderbudget zwischen 2,3 und 2,8 Millionen Euro aus EU-Mitteln freuen. Insgesamt stehen 46 Millionen Euro aus EU-Mitteln zur Verfügung. Hinzu kommen bis zu 20 bis 25 Millionen Euro aus Landesmitteln. Damit können die neuen LEADER-Bereiche im Zeitraum von 2023 bis 2027 über Fördermittel von EU und Land in Höhe von insgesamt bis zu 70 Millionen Euro entscheiden.
Der LEADER-Ansatz hat sich bereits bewährt und ist in verschiedenen Handlungsfeldern erfolgreich. Der Schwerpunkt der LEADER-Förderung liegt auf Projekten, die die interkommunale Zusammenarbeit und den Tourismus stärken. Darüber hinaus sollen Antworten auf aktuelle Herausforderungen wie demografischer Wandel, Nahversorgung und Ressourcenschutz entwickelt und erprobt werden. „LEADER soll künftig stärker als bisher einen aktiven Beitrag zur Umsetzung des europäischen Grünen Deals leisten“, so Hauk.
FÜHRER
LEADER steht für „Liaison Entre Actions de Développement de l’Économie Rurale“ (Verbindung zwischen Maßnahmen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft). LEADER zeichnet sich durch seinen sogenannten „Bottom-up-Ansatz“ aus, dh einen Projektansatz von unten nach oben. Dieser Ansatz sieht vor, dass nur die lokale LEADER-Aktionsgruppe und ihr Entscheidungsgremium über die zu fördernden Projekte entscheiden. Die Aktionsgruppen setzen sich aus Vertretern der Wirtschafts- und Sozialpartner, Vereine, Verbände, Institutionen und Kommunen sowie der Zivilgesellschaft (zB sachkundige Bürger, Jugend, Senioren) zusammen. LEADER ist nur in definierten Programmbereichen möglich. Das Land hat in der aktuellen Förderperiode 18 LEADER-Aktionsgruppen. Im Fokus steht die gezielte Förderung strukturell verbessernder und innovativer Maßnahmen. In Baden-Württemberg wird LEADER nicht nur über den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) umgesetzt. Im Land erhält jede der 18 Aktionsgruppen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes einen zusätzlichen „Regionalhaushalt“ in Höhe von 180.000 Euro pro Jahr aus dem Bundessonderrahmenplan „Förderung der ländlichen Entwicklung“. (GAK) zur Förderung sogenannter Kleinprojekte zur Verfügung gestellt. Die Bundesmittel werden im Verhältnis 60:40 vom Land mitfinanziert. Die Förderung über den GAK-Sonderrahmenplan soll nach derzeitigem Stand bis mindestens 2023 fortgeführt werden.
Ministerium für Ernährung, ländliche Angelegenheiten und Verbraucherschutz: LEADER
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