Der Landesbeauftragte für Tierschutz fordert den Verkauf von Krallenschutzkappen und Badebeuteln für Katzen sowie Elektrohalsbändern für Hunde. In Deutschland gibt es derzeit kein Prüfverfahren, das den Verkauf von Zubehör für nicht tierschutzkonforme Tiere regelt.
Das seit mehreren Jahren zu beobachtende Wachstum bei Heimtieren führt nicht erst seit der Corona-Pandemie zu einem steigenden Angebot und einer steigenden Nachfrage nach Zubehör für Tiere. Wenn einige Artikel innovativ sind, um den Alltag mit Ihrem Haustier zu erleichtern, gibt es Produkte, deren Verwendung tierschutzrechtlich von Bedeutung ist. Dazu gehören neben Krallenschutzkappen für Katzen auch Elektrohalsbänder und Stachelhalsbänder für Hunde. In Deutschland gibt es kein Prüfverfahren, das den Verkauf von Zubehör für nicht tierschutzkonforme Tiere regelt.
Klauenschutzkappen sollen Möbel und Halter vor Verletzungen durch Katzenkrallen schützen. Die Kappen hindern die Tiere daran, ihre Krallen richtig zu benutzen und können beim Verschlucken zu Gesundheitsproblemen führen. Es ist nicht ungewöhnlich, dass Besitzer das Produkt für Tätigkeiten an Katzen verwenden, bei denen eine größere Widerstandsfähigkeit des Tieres zu erwarten ist. Dazu gehört auch das Baden, das bei Katzen leider immer häufiger vorkommt. In den sozialen Medien kursieren mehrere Videos, die Katzen beim Baden zeigen. Für badende Katzen werden Halsbänder und sogenannte Badebeutel, in die Katzen gesteckt werden, beworben, um Kratzen und Beißen zu verhindern. Das Zwangsbaden ist für Katzen sehr stressig. Stresssymptome bei Katzen werden oft völlig übersehen oder missverstanden. Außer bei medizinischer Notwendigkeit sollten und sollten Katzen nicht gebadet werden. Es gibt sicherlich einige Katzen, die Wasser lieben und gerne aus dem Wasserhahn trinken oder in der Badewanne mit Wasser spielen. In solchen Fällen entscheiden sich die Tiere freiwillig für den Kontakt mit Wasser.
Elektrische Halsbänder für Hunde sind Halsbänder, die unter der Kontrolle des Tierhalters dem Hund elektrische Impulse geben und von einigen Haltern zur Bestrafung verwendet werden. Obwohl die Bewerbung nach dem Tierschutzgesetz ist verboten, die Halsbänder sind im Handel erhältlich. Stachelhalsbänder zeichnen sich durch an der Innenseite angebrachte Stacheln aus, die beim Ziehen des Hundes an der Leine zu Schmerzen führen. Diese sind in der Schweiz seit 2014 verboten. Der Bundesrat am 25.06.2021 wurde die Verordnung zur Änderung der Tierschutzhundeverordnung verabschiedet und positioniert sich für ein Verbot von Stachelhalsbändern und anderen Mitteln, die für Hunde schmerzhaft sind. «Der Bundesrat verweist in seiner Begründung auf wissenschaftliche Erkenntnisse zu Trainingsmethoden für Hunde, denn nur eine gewaltfreie Erziehung sei zeitgemäß», sagt die Landesbeauftragte für Tierschutz, Dr. Julia Stubenbord.
Bestimmte Hundeboxen für den Innenraum verstoßen auch gegen den Tierschutz
Neben dem Tierzubehör, das leicht als tierschutzwidrig entlarvt werden kann, gibt es weitere, deren Tierschutzrelevanz manchen Tierhaltern nicht klar ist. Dazu gehören Hundeboxen für den Innenraum, die geschmackvoll in Möbelstücke wie Couchtische und Regale integriert sind und deren Produktbeschreibung den Einsatz solcher Käfige romantisiert. Die kleinen Käfige erlauben kein arttypisches Verhalten. Bei geschlossener Käfigtür können sich die Tiere äußeren Reizen wie Licht, hohen Temperaturen, lauten Geräuschen oder der Bodenbeschaffenheit nicht entziehen und einer Stresssituation ausweichen. Statt einer gewaltfreien Erziehung durch konsequentes Training werden Hunde oft im Käfig eingesperrt, zum Beispiel wegen fehlender Stubenerziehung oder Trennungsangst. Dies verstärkt das Problemverhalten, anstatt es zu lösen. Der Tierschutzverstoß bei der Verwendung dieser Boxen bei geschlossener Tür ist rechtlich aus dem Tierschutzgesetz und dem Tierschutzhundeverordnung aufgetaucht. Das Inverkehrbringen von tierschutzrelevantem Zubehör bleibt jedoch nicht strafbar. „Natürlich braucht jeder Tierbesitzer ausreichend Fachwissen, um sein Tier tierschutzkonform zu halten. Neben der Kompetenzsteigerung muss ein gesetzliches Prüf- und Zulassungssystem für Zubehör und Haltungssysteme in das Tierschutzgesetz aufgenommen werden, um den Kauf und die Nutzung aus Unkenntnis zu verhindern. Außerdem müsste ein sanktionsfähiges Verkaufsverbot eingeführt werden“, schloss der Landestierschutzbeauftragte.
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Inspiriert von Landesregierung BW