Zur Stärkung der Technologieführerschaft Baden-Württembergs fördert das Land innovative Unternehmen im ländlichen Raum mit 3,25 Millionen Euro. Die Förderlinie „Top im Land! Technologieführer für Baden-Württemberg „unterstützt innovative Ideen von heute und stärkt die Wirtschaftlichkeit von morgen.
„Die Förderlinie „Top im Land! Technologieführer für Baden-Württemberg “ soll den ländlichen Raum unterstützen, damit kleine Unternehmen in ihrer Weiterentwicklung gestärkt und wichtige Arbeitsplätze gesichert werden. Wir wollen Unternehmen im ländlichen Raum ermutigen, weiterhin mutig zu sein und zukunftsweisende Ideen zu entwickeln. Daher fördern wir in der aktuellen Auswahlrunde erneut neun Innovationsträger mit insgesamt 3,25 Millionen Euro“, so die Ministerin für Ernährung, ländlichen Raum und Verbraucherschutz. Peter Hauk.
Mit der Förderlinie „Top im Land! „Technologieführer für Baden-Württemberg“ wendet sich das Land an kleine und mittelständische Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten im ländlichen Raum, die durch Innovationskraft und ausgeprägte Technologiekompetenz das Potenzial zur Technologieführerschaft aufweisen. Diese Unternehmen sind für den ländlichen Raum von besonderer Bedeutung, da sie die ausgewogene Struktur Baden-Württembergs prägen und der Kern von Innovation und Nachhaltigkeit sind. „Baden-Württemberg ist eine der wirtschaftsstärksten und innovativsten Regionen der Europäischen Union. Neben den hohen Investitionen in Forschung und Entwicklung ist der große Ideenreichtum unserer Unternehmer für die Spitzenposition Baden-Württembergs ausschlaggebend. In vielen Bereichen sind wir Technologie- und Weltmarktführer. Diese zu erhalten und zu fördern ist ein zentrales Ziel, um Baden-Württemberg fit für die Zukunft zu halten und seine internationale Wirtschaftskraft auszubauen“, betonte Minister Hauk.
„Umwelt- und Klimaschutz sowie der Erhalt der Biodiversität sind aktueller denn je und spielen zu Recht eine immer größere Rolle in Wirtschaft und Gesellschaft. Daher werden Projekte, die einen spürbaren Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie leisten, in die Förderlinie „Top im Land!“ aufgenommen. bevorzugt und zusätzlich mit 100.000 Euro gefördert“, unterstrich Minister Hauk.
Geförderte Unternehmen
Folgende neun Unternehmen wurden in die Förderlinie aufgenommen:
- Ilshofen-Eckartshausen, Landkreis Schwäbisch Hall: Sager und Mack GmbH
- Kehl, Ortenau-Kreis: Feinwerk Technologies / Metallverarbeitung GmbH & Co KG
- Lauf, Ortenaukreis: Erler Zimmer GmbH & Co KG
- Dunningen, Kreis Rottweil: Bachleiter Technology GmbH
- Mühlheim an der Donau, Kreis Tuttlingen: Rita Leibinger Medical GmbH & Co KG
- Asselfingen, Alb-Donau-Kreis: Mommertz GmbH
- Dürmentingen, Kreis Biberach: Brobeil Maschinenbau GmbH & Co KG
- Ertingen, Kreis Biberach: Lock Antriebstechnik GmbH & Co KG
- Argenbühl-Göttlishofen, Landkreis Ravensburg: Simaka Energie- und Umwelttechnik GmbH
Die Förderung kommt aus der Region Baden-Württemberg Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums (ELR) und der Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Die in der 17. Runde ausgewählten Unternehmen können nun ihre konkreten Förderanträge beim L-Bank, die Förderbank des Landes. Die L-Bank führt eine Endkontrolle durch und bewilligt die Zuwendungen.
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung 2021-2027
Mit dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2021-2027 setzen die Europäische Union und das Land Baden-Württemberg auf die Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation sowie auf die Förderung von Bemühungen zur Reduzierung von Kohlendioxid (CO2) Emissionen. Mit der Förderlinie „Top im Land! „Technologieführer für Baden-Württemberg“ wendet sich das Land an kleine und mittelständische Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten im ländlichen Raum, die durch Innovationskraft und ausgeprägte Technologiekompetenz das Potenzial zur Technologieführerschaft aufweisen. Diese Unternehmen sind für den ländlichen Raum von besonderer Bedeutung, da sie die ausgewogene Struktur Baden-Württembergs prägen und der Kern von Innovation und Nachhaltigkeit sind. Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern können für ihre Investitionen einen Zuschuss von bis zu 20 Prozent erhalten, während mittelständische Unternehmen mit weniger als 100 Mitarbeitern einen Zuschuss von bis zu zehn Prozent erhalten können. Die maximale Fördersumme pro Projekt beträgt 400.000 Euro. Projekte, die einen erkennbaren Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie leisten, können mit bis zu 500.000 € gefördert werden. Gefördert werden umfassende Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer Dienstleistungen und Produkte.
Der Antrag wird von den Kommunen in Zusammenarbeit mit den Unternehmen schriftlich gestellt. Die Entscheidung über die Zulassung zur Förderung trifft das Ministerium für Ernährung, ländlichen Raum und Verbraucherschutz. Im Bewertungsausschuss sind die Kommunaltag Baden-Württemberg, das Steinbeis-Stiftung für wirtschaftliche Entwicklung, das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH, Baden-Württemberg Connected eV, das Executive School of Management, Technology and Law der Universität St. Gallen, das Universität Hohenheim – Lehrstuhl für Farmmanagement, die Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank, die Regierungspräsidien Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen sowie das Ministerium für Ernährung, ländlichen Raum und Verbraucherschutz.
Ministerium für Ernährung, ländliche Angelegenheiten und Verbraucherschutz: Top of the Country!
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Inspiriert von Landesregierung BW