Das Land hat beschlossen, die Ombudsstelle für die Flüchtlingsaufnahme dauerhaft einzurichten. Die Ombudsstelle hat sich in den letzten Jahren als verlässliche Anlaufstelle für die verschiedenen Anspruchsgruppen erwiesen.
das Ombudsmann für die Erstaufnahme von Flüchtlingen im Ministerium für Justiz und Migration wird auf Dauer eingerichtet. Der Ministerrat hat einen Kabinettsvorschlag der Justiz- und Migrationsminister Marion Gentges zur unbefristeten Fortführung des 2015 eingerichteten Ombudsmanns für die Erstaufnahme von Flüchtlingen genehmigt. Die Tätigkeit des Ombudsmanns war zuvor seit seiner Gründung zweimal ausgeweitet worden. Sie ist Anlauf-, Mittler- und Unterstützungsstelle für Flüchtlinge, Bürgerinnen und Bürger, Mitarbeiter der Erstaufnahme sowie Behörden und Institutionen in Fragen der Unterbringung, Pflege und Betreuung in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes. Auf Vorschlag von Minister Gentges hat das Kabinett Klaus Danner als Ombudsmann für die Flüchtlingserstaufnahme in Baden-Württemberg wiederbestellt.
Zuverlässiger Ansprechpartner für verschiedene Akteure
Justiz- und Migrationsministerin Marion Gentges sagte: „Die Einrichtung des Ombudsmanns für die Erstaufnahme von Flüchtlingen hat sich gelohnt. Die Betriebsstätte ist daher logisch. Klaus Danner und sein Team stehen den verschiedenen Akteuren der Flüchtlingserstaufnahme als verlässliche Ansprechpartner zur Verfügung. Der Ombudsmann geht vorrangig Fragen nach, die sich außerhalb des formellen Verwaltungsverfahrens stellen und kommuniziert bei Bedarf direkt mit den direkt zuständigen Behörden auf Verwaltungsseite. Sie koordiniert und vermittelt Kontakte. In dieser Funktion hat Klaus Danner mit seiner sachlichen, lösungsorientierten und engagierten Arbeit viel Gutes getan. Ich freue mich auf die zukünftige Zusammenarbeit mit ihm. „
Klaus Danner, Ombudsmann für die Erstaufnahme von Flüchtlingen im Land, sagte: „Nach meiner Erfahrung der letzten Jahre ist die Arbeit des Ombudsmanns eine sinnvolle Ergänzung zu den bewährten Aufgaben der Verwaltung in der Migrationspolitik des Landes.“
Ombudsperson wird bis 2026 bestellt
Der Ombudsmann für die Flüchtlingsaufnahme besteht aus einer ehrenamtlichen Ombudsperson und zwei Mitarbeitern in der Geschäftsstelle der Ombudsperson, die im Ministerium für Justiz und Migration angesiedelt ist. Darüber hinaus benennen die Regionalräte jeweils einen ehrenamtlichen Ansprechpartner, der die Ombudsperson unterstützt. Die Ombudsperson wird vom Ministerrat auf Vorschlag des Ministeriums für Justiz und Migration für die Dauer der Legislaturperiode ernannt.
Zuletzt legte der Ombudsmann einen Bericht über die vergangenen sechs Jahre seiner Tätigkeit vor. Auch hier wird deutlich, dass über die Jahre immer wieder neue Themen in das Aufgabenspektrum des Ombudsmannes hinzugekommen sind und der Ombudsmann durch kontinuierliche Vernetzung und Vor-Ort-Besuche in der (regionalen) Erstaufnahme zu einem anerkannten Ansprechpartner geworden ist Anlagen. Die Zahl der Anfragen an den Ombudsmann ist in den letzten Jahren konstant im zwei- bis dreistelligen Bereich geblieben.
Neben dem Ombudsmann auf Landesebene gibt es in jedem Landkreis einen ehrenamtlichen Teilzeit-Ansprechpartner, der vom jeweiligen Regierungspräsidium für die dortigen regionalen Erstaufnahmeeinrichtungen benannt wird.
Kurzbiografie von Klaus Danner
Klaus Danner wurde 1956 geboren. Er ist verheiratet, hat drei erwachsene Söhne und lebt im Südschwarzwald. Seit Oktober 2017 ist er ehrenamtlich als Ombudsmann für die Flüchtlingserstaufnahme tätig. Bis zu seiner Pensionierung im Juni 2017 war er Leiter der Direktion Spezialkräfte Polizei in Baden-Württemberg und befasst sich damit mit den Anliegen unterschiedlichster Personengruppen. Außerdem ist Klaus Danner von der Deutsche Gesellschaft für Mediation ausgebildete und zertifizierte Mediatorin.
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Inspiriert von Landesregierung BW