Baden-Württemberg verleiht der Gemeinsamen Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW) das Promotionsrecht. Damit wird den Absolventinnen und Absolventen der HAW ein weiterer Weg zur Promotion eröffnet und gleichzeitig die HAW als Institution gestärkt.
Baden-Württemberg öffnet sich für die Absolventen seiner Fachhochschulen (HAW) ein neuer weg zur promovierung: ein gemeinsamer promoviertenverein kann künftig promovieren. „Wir wollen forschungsorientierten Absolventen dieser Hochschulen einen zusätzlichen Weg zur Weiterqualifizierung bieten. Gleichzeitig stärken wir die HAW als Institution“, so die Wissenschaftsministerin Teresa Bauer am 15. Juli 2022.
Baden-Württemberg hat 2014 als erstes Bundesland eine Klausel im Hochschulgesetz verankert, die es ermöglicht, HAW-Verbänden das Promotionsrecht einzuräumen. Nachdem die HAW in Baden-Württemberg in den vergangenen Jahren auch im Bereich der Forschung Spitzenleistungen erbracht hatte, entschied sich der Wissenschaftsminister, von dieser Ermächtigung Gebrauch zu machen.
„Die HAWen sind dezentral im Land verteilt – mit diesem Schritt verbessern wir auch den Zugang zur Promotion und stärken die wissenschaftlichen Qualifizierungswege im Bereich“, so die Ministerin. Auch die Verleihung des Promotionsrechts sei ein Beitrag zur Chancengleichheit: „Die HAW ist die Hochschule für Bildungsaufsteiger. Menschen, die sich für diesen Hochschultyp entschieden haben, unterstützen wir gerne auf ihrem Weg zur Promotion“, so Theresia Bauer.
Der Promotionsverband verleiht Doktorgrade
Das Promotionsrecht steht einem als Körperschaft des öffentlichen Rechts gebildeten Hochschulverein zu, dem alle staatlichen HAW und die drei kirchlichen Hochschulen in Baden-Württemberg – insgesamt 24 Hochschulen – angehören. Nicht die einzelne Hochschule, sondern der Promotionsverein wird zukünftig den Doktorgrad an besonders qualifizierte Absolventinnen und Absolventen der HAW verleihen. Zentrale Einrichtung wird das Promotionszentrum, dem besonders forschungsstarke und forschungsstarke Professorinnen und Professoren der baden-württembergischen HAW angehören können. Dies ermöglicht den wissenschaftlichen Austausch über die Hochschulgrenzen hinweg. Forschungseinheiten mit der notwendigen fachlichen Breite können im Rahmen dieser besonderen Organisationsform leichter aufgebaut werden.
Für eine Promotion im Verbund der HAW gelten die gleichen Qualitätsanforderungen wie für eine Promotion an einer Universität. Auch im Promotionszentrum sind schriftliche Betreuungsvereinbarungen abzuschließen und die Anträge auf Annahme einem Kollegium, dem Promotionsausschuss, zur Entscheidung vorzulegen. Ein wissenschaftlicher Beirat wird das Promotionsverfahren begleiten und sicherstellen, dass die Evaluation, auf deren Grundlage im Jahr 2029 die Entscheidung über die Verlängerung des Promotionsrechts getroffen wird, den notwendigen Qualitätsstandards entspricht.
Zehn kooperative Promotionskollegs kommen hinzu
Die Fächer, in denen die Forschungseinheiten ausbilden, hängen davon ab, wo viele besonders forschungsstarke Professorinnen und Professoren zusammenkommen. Der Wissenschaftsrat geht davon aus, dass mit 18 Professuren die notwendige fachliche Breite erreicht werden kann. Grundsätzlich sind alle wissenschaftlichen Disziplinen denkbar. „Wir gehen davon aus, dass sich solche Einheiten gerade in den Fachkulturen entwickeln werden, in denen die HAW stark ist – Ingenieurwissenschaften, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, aber auch Gesundheitswissenschaften“, sagt Theresia Bauer.
Seit 2010 gibt es in Baden-Württemberg für Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler der HAW die Möglichkeit, im Rahmen kooperativer Promotionskollegs an einer Hochschule zu promovieren. Bisher hat das Wissenschaftsministerium 23 solcher Promotionskollegs gefördert. Nun kommen zehn weitere Hochschulen hinzu. „Die kooperativen Promotionskollegs haben sich bewährt. Sie machen das hervorragend und überschreiten die Hochschulgrenzen“, sagte die Ministerin.
Die Verordnung muss im Einvernehmen mit dem Wissenschaftsausschuss des Landtags verabschiedet werden, der sich im September damit befassen wird. Das Promotionsrecht soll dann im September an den Promotionsverband verliehen werden.
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