Der Bundesrat hat eine Initiative für eine bundesweit einheitliche Regelung zur ökologischen Verwendung von recycelten Baustoffen verabschiedet. Eine Muschelverordnung sollte sowohl die Interessen der Ressourceneffizienz und der Kreislaufwirtschaft als auch Fragen des Wasser- und Bodenschutzes berücksichtigen.
Auf der Grundlage eines gemeinsamen Antrags von Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein hat der Bundesrat heute einen Kompromissvorschlag für die lang diskutierte Muschelverordnung angenommen. Mit der Shell-Verordnung sollen bundesweit einheitliche Vorschriften für den ökologischen Einsatz von recycelten Baustoffen erlassen werden. Es ist wichtig, die Anforderungen der Kreislaufwirtschaft und die anspruchsvollen Standards für den Boden- und Grundwasserschutz zu berücksichtigen.
„Mit den Änderungen, für die die Bundesländer heute gestimmt haben, ist die Shell-Verordnung ein zentrales Regelwerk, das die Interessen der Ressourceneffizienz und der Kreislaufwirtschaft sowie die Fragen des Wasser- und Bodenschutzes sorgfältig abwägt“, so die zuständigen Minister Umweltminister Franz Untersteller (Baden-Württemberg), Regine Günther (Berlin), Ursula Heinen-Esser (Nordrhein-Westfalen), Claudia Dalbert (Sachsen-Anhalt) und Jan Philipp Albrecht (Schleswig-Holstein).
Der vom Bundesrat angenommene Mehrländervorschlag betrifft insbesondere die Ersatzbaustoffverordnung. Neben der Bundesbodenschutzverordnung ist sie Bestandteil der Schalenverordnung. Im Vergleich zum Regierungsentwurf verzichtet die staatliche Fassung auf das Recycling stark verschmutzter Abfälle und die Benennung verschiedener Verwendungsmöglichkeiten. Die Staaten haben auch einige zusätzliche Anforderungen für die Installation von Mineralabfällen in technischen Strukturen und die Verfüllung.
„Mit unseren Änderungen erreichen wir ein hohes Maß an Umweltschutz und gewährleisten gleichzeitig eine hohe Recyclingrate für Mineralabfälle“, so die Minister. „Jetzt ist der Bundestag an der Reihe. Wir appellieren dringend an die dort vertretenen Fraktionen, den Änderungen ebenfalls zuzustimmen und damit das jahrelange Tauziehen um die Mantelverordnung zu beenden. „“
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Inspiriert von Landesregierung BW