Die genehmigten Nominierungen für die Landtagswahlen in Baden-Württemberg am 14. März 2021 wurden bestätigt. Für die 70 Wahlkreise wurden insgesamt 872 Nominierungen von 21 Parteien eingereicht.
Nach Angaben der Landtagswahlbeauftragten Cornelia Nesch lehnte das Landtagswahlkomitee am 28. Januar 2021 eine Bürgerbeschwerde gegen eine Berufsbezeichnung in der Zulassungsentscheidung des Bezirkswahlkomitees im Wahlkreis 67 Bodensee als unzulässig ab. Dies bedeutet, dass die genehmigten Nominierungen für die Landtagswahl am 14. März 2021 endlich behoben.
872 Nominierungen von 21 Parteien
In den insgesamt 70 Wahlkreisen sind 872 Nominierungen von 21 Parteien (2016: 22 Parteien mit 792 Nominierungen) mit 639 Bewerbern (2016: auch 639) und 233 Bewerbern (2016: 153) zugelassen.
Die Parteivorschläge enthalten außerdem 754 Ersatzbewerber (2016: 734), davon 448 Männer (2016: 523), 305 Frauen (2016: 211 Frauen) und eine unterschiedliche Person (2016: 0). Der Frauenanteil unter den Bewerbern beträgt 27% (2016: 19%), unter den Ersatzbewerbern 40% (2006: 29%). 149 Personen (2016: 197) arbeiten in zwei Wahlkreisen als Antragsteller und / oder Ersatzantragsteller.
Zusätzlich zu den Wahlvorschlägen der Parteien stehen 8 (2016: 3) einzelne Bewerber, darunter 6 Bewerber und 2 Bewerber, zur Wahl.
Insgesamt 1.485 Bewerbungen
Unter Berücksichtigung von 149 Doppelanträgen kandidieren insgesamt 1.485 Personen zwischen 18 und 83 Jahren für die Landtagswahl, 988 Kandidaten (67%) und 496 Kandidaten (33%) sowie eine vielfältige Person. Bei den Landtagswahlen 2016 gab es 1.332 Personen, davon 996 Kandidaten (75%) und 336 Kandidaten (25%).
In den 70 Wahlkreisen waren zwischen 10 und 15 Nominierungen zulässig. Die Anzahl der Nominierungen verteilt sich wie folgt auf die Wahlkreise: 15 in 2 Wahlkreisen, 14 in 10 Wahlkreisen, 13 in 24 Wahlkreisen, 12 in 25 Wahlkreisen, 11 in 8 Wahlkreisen und 10 Nominierungen in einem Wahlkreis.
Die Wahlvorschläge in den einzelnen Wahlkreisen werden in den nächsten Tagen zusammen mit Bewerbern, Ersatzantragstellern oder Ersatzantragstellern auf der Website des Innenministeriums veröffentlicht. Sie enthalten Angaben zu Familienname, Vorname, Beruf oder Status und Wohnort. Die Wahlbeauftragten des Distrikts sind spätestens am 8. Februar 2021 für ihre jeweiligen Wahlkreise verantwortlich, um Antragsteller, Ersatzantragsteller und Ersatzantragsteller mit ihrem Nachnamen, Vornamen, Beruf oder Status, Geburtsjahr, Geburtsort und Anschrift zu benachrichtigen.
Korrektur der Pressemitteilung vom 26. Januar 2021
Die Rückkehrerin Cornelia Nesch wies darauf hin, dass aufgrund eines bedauerlichen Aufzeichnungsfehlers die Anzahl der in den Wahlkreisen der Demokratischen Basispartei und der Partei Baden-Württemberg Climate List eingereichten Nominierungen von 66 auf 67 im Vergleich zur Pressemitteilung vom 26. Januar 2021 war zu korrigieren. Die endgültige Zusammenstellung der genehmigten Nominierungen mit korrigierten Zahlen für die Demokratische Basispartei Deutschlands und die Baden-Württembergische Klimaliste ist beigefügt.
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