Das Umweltministerium hat mit der neuen Mantelverordnung die Verwertung von mineralischen Abfällen neu geregelt. Diese Regelung soll das Recycling von Bau- und Abbruchabfällen stärken und ausbauen sowie die Lebensgrundlagen Boden und Wasser schützen.
Am morgigen Tag tritt die Ersatzbaustoffverordnung in Kraft, die Teil der Mantelverordnung ist. Im Rahmen dieser Verordnung wurde das Qualitätssicherungssystem Recycling-Baustoffe Baden-Württemberg e.V. (QRB) vom Umweltministerium anerkannt. Diese Anerkennung bestätigt die erfolgreiche Arbeit des QRB bei der Qualitätssicherung von Recycling-Baustoffen.
Des Weiteren können QRB-geprüfte Recycling-Baustoffe der Klasse 1 (RC-1) unter bestimmten Voraussetzungen die Abfalleigenschaft verlieren. Die Materialklasse RC-1 wird mit der Ersatzbaustoffverordnung eingeführt und ersetzt den bisherigen Zuordnungswert Z 1.1 für Baustoffrecyclingmaterial. Diese Neuerung soll dazu beitragen, die Akzeptanz von Recycling-Baustoffen zu verbessern und hochwertige Sekundärbaustoffe im Kreislauf zu führen. Dadurch können Ressourcen eingespart und die knappen Deponiekapazitäten entlastet werden.
Die Mantelverordnung stellt ein zentrales Regelwerk dar, das bundesweit einheitliche Bestimmungen für den ökologischen Einsatz von Recycling-Baustoffen einführt. Mit dieser Neuregelung sollen sowohl die Anforderungen der Kreislaufwirtschaft als auch strenge Standards beim Boden- und Grundwasserschutz erfüllt werden.
Staatssekretär Andre Baumann betont, dass die Mantelverordnung einen guten Ausgleich zwischen Ressourceneffizienz, Kreislaufwirtschaft und Gewässer- sowie Bodenschutz schafft. Baden-Württemberg habe sich aktiv daran beteiligt, bundesweit einheitliche Regelungen für die Verwertung von Recycling-Baustoffen zu schaffen. Das Ziel ist es, das Recycling von Bau- und Abbruchabfällen zu stärken und auszubauen sowie die Lebensgrundlagen Boden und Wasser zu schützen.
Die hochwertige Verwertung von mineralischen Bau- und Abbruchabfällen spielt eine wichtige Rolle in der Kreislaufwirtschaft. Mit einem jährlichen Aufkommen von rund 40 Millionen Tonnen in Baden-Württemberg machen diese Abfälle etwa 80 Prozent des gesamten jährlichen Abfallaufkommens aus.
Die Ersatzbaustoffverordnung, die Teil der Mantelverordnung ist, spielt eine entscheidende Rolle bei der verlässlichen und hochwertigen Verwertung mineralischer Abfälle. Durch die Wiedergewinnung und Aufbereitung können Bau- und Abbruchabfälle direkt wieder in den Wertstoffkreislauf gelangen.